Schriftverkehr zwischen Verteidigungsministerium und Hersteller von der Leyens Mobiltelefon

1. Sämtlicher Schriftverkehr zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Hersteller des Mobiltelefons der ehemaligen Ministerin von der Leyen bezüglich der Löschung von diesem.
2. Alle sonstigen Dokumente vom Hersteller wie Einlieferungsbeleg und Rechnung zu diesem Fall.

Mit Schriftverkehr meine ich ausdrücklich auch solchen, der elektronisch übermittelt wurde.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Dezember 2019
  • Frist
    25. Januar 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Sämtlicher Schri…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Schriftverkehr zwischen Verteidigungsministerium und Hersteller von der Leyens Mobiltelefon [#172608]
Datum
22. Dezember 2019 09:51
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Sämtlicher Schriftverkehr zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Hersteller des Mobiltelefons der ehemaligen Ministerin von der Leyen bezüglich der Löschung von diesem. 2. Alle sonstigen Dokumente vom Hersteller wie Einlieferungsbeleg und Rechnung zu diesem Fall. Mit Schriftverkehr meine ich ausdrücklich auch solchen, der elektronisch übermittelt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172608 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172608
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1214 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 22.12.201…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Schriftverkehr zwischen Verteidigungsministerium und Hersteller von der Leyens Mobiltelefon [#172608]
Datum
20. Januar 2020 18:06
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1214 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 22.12.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 22. Dezember 2019, mit welchem Sie um Übersendung der folgenden Informationen gebeten haben: "1. Sämtlicher Schriftverkehr zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung und dem Hersteller des Mobiltelefons der ehemaligen Ministerin von der Leyen bezüglich der Löschung von diesem. 2. Alle sonstigen Dokumente vom Hersteller wie Einlieferungsbeleg und Rechnung zu diesem Fall." Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass im Bundesministerium der Verteidigung keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen vorliegen. Mit freundlichen Grüßen