Österreichischer Sicherheitskräfte im Rahmen des G20 Gipfels

- alle Unterlagen (z. B. Nachrichten zur Amtshilfe bzw. Abrechnungen) zu dem Einsatz österreichischer Sicherheitskräfte im Rahmen des G20 Gipfels in Hamburg
Die Zusammenarbeit erfolge aufgrund der beiden Verträge: "Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten" und "Prümer Vertrag" (vgl. https://www.vice.com/de_at/article/a3d7m4/wie-und-warum-osterreichische-polizisten-bei-den-g20-protesten-in-hamburg-eingesetzt-wurden)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    22. Dezember 2019
  • Frist
    29. Mai 2020
  • 2 Follower:innen
Johannes Filter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Unte…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Österreichischer Sicherheitskräfte im Rahmen des G20 Gipfels [#172646]
Datum
22. Dezember 2019 19:06
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Unterlagen (z. B. Nachrichten zur Amtshilfe bzw. Abrechnungen) zu dem Einsatz österreichischer Sicherheitskräfte im Rahmen des G20 Gipfels in Hamburg Die Zusammenarbeit erfolge aufgrund der beiden Verträge: "Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur polizeilichen Gefahrenabwehr und in strafrechtlichen Angelegenheiten" und "Prümer Vertrag" (vgl. https://www.vice.com/de_at/article/a3d7m4/wie-und-warum-osterreichische-polizisten-bei-den-g20-protesten-in-hamburg-eingesetzt-wurden)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 172646 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172646 Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Bundespolizeipräsidium
Kein Nachrichtentext
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Datum
23. Januar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
915,6 KB
Johannes Filter
Widerspruch (per De-Mail)
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
Johannes Filter
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch (per De-Mail)
Datum
25. Januar 2020
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Johannes Filter
AW: Widerspruch (per De-Mail) [#172646] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Widerspruch (per De-Mail) [#172646]
Datum
18. Juli 2020 13:51
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Österreichischer Sicherheitskräfte im Rahmen des G20 Gipfels“ vom 22.12.2019 (#172646) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 51 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 172646 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172646/

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Bundespolizeipräsidium
Kein Nachrichtentext
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Datum
29. Juli 2020
Status
Anfrage abgeschlossen