Schließzeiten Kindertagesstätte
Ich bitte um Erläuterung der Rechtsgrundlagen für längere Schließzeiten der Kindertagesstätten im Land Brandenburg (z.B. mehrwöchige Sommerschließzeiten). Sind Schließzeiten mit dem sich aus dem SGB VIII ergebenen bedarfsgerechten Betreuungsanspruch vereinbar? Muss ein Träger während einer längeren Schließzeit eine Ausweich- bzw. Notbetreuung sicherstellen? Sollte dies notwendig sein, gilt dies auch für Träger der freien Jugendhilfe, die nur eine Kindertagesstätte betreiben, d.h. in eigenen Kitas keine Ausweichbetreuung sicherstellen können?
Anfrage eingeschlafen
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Datum25. Dezember 2019
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29. Januar 2020
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