Schließzeiten Kindertagesstätte

Ich bitte um Erläuterung der Rechtsgrundlagen für längere Schließzeiten der Kindertagesstätten im Land Brandenburg (z.B. mehrwöchige Sommerschließzeiten). Sind Schließzeiten mit dem sich aus dem SGB VIII ergebenen bedarfsgerechten Betreuungsanspruch vereinbar? Muss ein Träger während einer längeren Schließzeit eine Ausweich- bzw. Notbetreuung sicherstellen? Sollte dies notwendig sein, gilt dies auch für Träger der freien Jugendhilfe, die nur eine Kindertagesstätte betreiben, d.h. in eigenen Kitas keine Ausweichbetreuung sicherstellen können?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Dezember 2019
  • Frist
    29. Januar 2020
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Schließzeiten Kindertagesstätte [#172715]
Datum
25. Dezember 2019 23:05
An
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Erläuterung der Rechtsgrundlagen für längere Schließzeiten der Kindertagesstätten im Land Brandenburg (z.B. mehrwöchige Sommerschließzeiten). Sind Schließzeiten mit dem sich aus dem SGB VIII ergebenen bedarfsgerechten Betreuungsanspruch vereinbar? Muss ein Träger während einer längeren Schließzeit eine Ausweich- bzw. Notbetreuung sicherstellen? Sollte dies notwendig sein, gilt dies auch für Träger der freien Jugendhilfe, die nur eine Kindertagesstätte betreiben, d.h. in eigenen Kitas keine Ausweichbetreuung sicherstellen können?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172715 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172715
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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