Private Anzeigen

Gibt es eine statistische Erfassungen zu den privaten Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten?
Wenn ja :
1) Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit zwischen Eingang der Anzeige und Versand des Bußgeldbescheid an den Fahrzeughalter?
2) Wie viele Anzeigen führen zu Bußgeldbescheiden/Bescheiden bezüglich Ordnungswidrigkeiten (Absolut/Prozentual)?
3) Werden die Anzeigensteller bei Zurückweisen der Anzeige informiert ?
4) Gibt es eine Dienstanweisung zum Umgang mit privaten Anzeigen? Wenn ja, bitte um Zusendung dieser .

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    29. Dezember 2019
  • Frist
    1. Februar 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Private Anzeigen [#172873]
Datum
29. Dezember 2019 17:34
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es eine statistische Erfassungen zu den privaten Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten? Wenn ja : 1) Wie lange ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit zwischen Eingang der Anzeige und Versand des Bußgeldbescheid an den Fahrzeughalter? 2) Wie viele Anzeigen führen zu Bußgeldbescheiden/Bescheiden bezüglich Ordnungswidrigkeiten (Absolut/Prozentual)? 3) Werden die Anzeigensteller bei Zurückweisen der Anzeige informiert ? 4) Gibt es eine Dienstanweisung zum Umgang mit privaten Anzeigen? Wenn ja, bitte um Zusendung dieser .
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172873 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172873 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ergänzend zu meinen Fragen würde ich gerne noch wissen 1) welche personenbezogenen D…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Private Anzeigen [#172873]
Datum
30. Januar 2020 22:18
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ergänzend zu meinen Fragen würde ich gerne noch wissen 1) welche personenbezogenen Daten des Anzeigensteller dem Verursacher einer Verkehrsordnungswidrigkeit übermittelt werden und wann? Bereits im ersten Anschreiben oder erst bei entsprechendem Widerspruch? 2) Enthält der Bußgeldbescheid direkt ein Foto des Sachverhalts ? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172873 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172873
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Private Anzeigen“ vom 29.12.2019 (#172873) wurde…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Private Anzeigen [#172873]
Datum
1. Februar 2020 08:31
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Private Anzeigen“ vom 29.12.2019 (#172873) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172873 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172873 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Private Anzeigen“ vom 29.12.2019 (#172873) wurde…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Private Anzeigen [#172873]
Datum
21. Februar 2020 09:55
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Private Anzeigen“ vom 29.12.2019 (#172873) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172873 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172873