WLAN der Universität der Bundeswehr München

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich forsche auf dem Gebiet der WLAN Netzwerke an deutschen Hochschulen und möchte Sie bitten mir folgende Fragen zu beantworten:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Dezember 2019
  • Frist
    5. März 2020
  • 0 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich forsche auf dem Gebiet der WLAN Netzwerke…
An Universität der Bundeswehr München Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN der Universität der Bundeswehr München [#172876]
Datum
29. Dezember 2019 21:59
An
Universität der Bundeswehr München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> ich forsche auf dem Gebiet der WLAN Netzwerke an deutschen Hochschulen und möchte Sie bitten mir folgende Fragen zu beantworten: Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 172876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172876 Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Universität der Bundeswehr Münc…
An Universität der Bundeswehr München Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: WLAN der Universität der Bundeswehr München [#172876]
Datum
2. Februar 2020 16:55
An
Universität der Bundeswehr München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der Universität der Bundeswehr München“ vom 29.12.2019 (#172876) wurde von Ihnen nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mir ist wohl bewusst, dass Sie in einem der wenigen Bundesländer sind, die das IFG nicht in Landesrecht umgesetzt haben. Gerade jedoch bei Hochschulen würde ich ein ganz besonderes Maß an Offenheit und Transparenz erwarten. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 172876 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172876
Universität der Bundeswehr München
Sehr geehrter Herr Langner, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage. Ich bitte Sie noch um etwas Geduld, da wir I…
Von
Universität der Bundeswehr München
Betreff
AW: WLAN der Universität der Bundeswehr München [#172876]
Datum
3. Februar 2020 09:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Langner, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage. Ich bitte Sie noch um etwas Geduld, da wir Ihre Fragen intern prüfen. Mit freundlichen Grüßen

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Universität der Bundeswehr München
Sehr geehrter Herr Langner, vielen Dank für Ihre Anfrage. Da sich Ihre Frage nicht auf hochschulrechtliche Angele…
Von
Universität der Bundeswehr München
Betreff
AW: WLAN der Universität der Bundeswehr München [#172876]
Datum
4. Februar 2020 08:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Langner, vielen Dank für Ihre Anfrage. Da sich Ihre Frage nicht auf hochschulrechtliche Angelegenheiten bezieht, für die das Bayer. Hochschulrecht anwendbar wäre, sondern es sich um allgemeine Sicherheitsmaßnahmen für eine Dienststelle der Bundeswehr handelt, ist uns eine Auskunft diesbezüglich nicht möglich. Zudem berufen wir uns auf § 3 Nr. 1b IFG § 3 Schutz von besonderen öffentlichen Belangen Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, 1. wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen haben kann auf a) internationale Beziehungen, b) militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr Mit freundlichen Grüßen