Christkindlmarkt Saarbrücken

- eine Aufstellung aller Auflagen an den Verkehrsverein Saarbrücken e.V. zur Durchführung des Christkindlmarkts,
- eine Aufstellung, sofern vorhanden, über dokumentierte Verstöße gegen o.g. Auflagen und evtl. verhängte Bußgelder,
- eine Aufstellung aller Standorte, Größen (Grundfläche) und Höhe der Nutzungs- und sonstiger Gebühren für alle im Rahmen des Christkindlmarkts aufgebauten und genutzten Verkaufsstände, oder, falls vorhanden, einen Lageplan, der diese Informationen beinhaltet.
- eine Aufstellung aller für die Durchführung des Christkindlmarkts erhobenen Gebühren, sowohl vom Verkehrsverein Saarbrücken e.V,
- eine Aufstellung über die der Stadt Saarbrücken durch die Durchführung des Christkindlmarkts entstandenen Kosten, insbes. Verwaltungs- und Straßenreinigungskosten

für die Jahre 2015-2019 und, soweit bereits vorhanden, für das Jahr 2020.

Bitte senden Sie mir überdies zu:
- eine Erklärung über die Vereinbarkeit der Genehmigung des Christkindlmarkts mit der "Satzung der Landeshauptstadt Saarbrücken über Sondernutzungen an öffentlichen Verkehrsflächen vom 21.07.2015", insbes. bezugnehmend auf §5 Satz 2-3.
- eine Auflistung aller Ihrer Behörde vorliegenden Aktenzeichen zum Themenkomplex "Christkindlmarkt"

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    30. Dezember 2019
  • Frist
    1. Februar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Aufstellun…
An Ordnungsamt - Saarbrücken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Christkindlmarkt Saarbrücken [#172883]
Datum
30. Dezember 2019 09:25
An
Ordnungsamt - Saarbrücken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Aufstellung aller Auflagen an den Verkehrsverein Saarbrücken e.V. zur Durchführung des Christkindlmarkts, - eine Aufstellung, sofern vorhanden, über dokumentierte Verstöße gegen o.g. Auflagen und evtl. verhängte Bußgelder, - eine Aufstellung aller Standorte, Größen (Grundfläche) und Höhe der Nutzungs- und sonstiger Gebühren für alle im Rahmen des Christkindlmarkts aufgebauten und genutzten Verkaufsstände, oder, falls vorhanden, einen Lageplan, der diese Informationen beinhaltet. - eine Aufstellung aller für die Durchführung des Christkindlmarkts erhobenen Gebühren, sowohl vom Verkehrsverein Saarbrücken e.V, - eine Aufstellung über die der Stadt Saarbrücken durch die Durchführung des Christkindlmarkts entstandenen Kosten, insbes. Verwaltungs- und Straßenreinigungskosten für die Jahre 2015-2019 und, soweit bereits vorhanden, für das Jahr 2020. Bitte senden Sie mir überdies zu: - eine Erklärung über die Vereinbarkeit der Genehmigung des Christkindlmarkts mit der "Satzung der Landeshauptstadt Saarbrücken über Sondernutzungen an öffentlichen Verkehrsflächen vom 21.07.2015", insbes. bezugnehmend auf §5 Satz 2-3. - eine Auflistung aller Ihrer Behörde vorliegenden Aktenzeichen zum Themenkomplex "Christkindlmarkt"
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172883 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172883 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ordnungsamt - Saarbrücken
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Email vom 30.12.2019. Gemäß § 1 (2) des IFG gewähren wir Ih…
Von
Ordnungsamt - Saarbrücken
Betreff
WG: Christkindlmarkt Saarbrücken [#172883]
Datum
3. Februar 2020 11:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Email vom 30.12.2019. Gemäß § 1 (2) des IFG gewähren wir Ihnen natürlich gerne Akteneinsicht zu dem Thema "Saarbrücker Christkindl-Markt". Für die Veranstaltungen der Jahre 2015 bis 2019 handelt es sich um einen Aktenumfang von ca. 1000 Seiten. Kopien aus diesen Akten berechnen wir selbstredend nach der Gebührenordnung § 7 des saarl. Gebührengesetzes. Je schwarz-weiß Kopie fällt somit eine Gebühr von 0,71 € an. Je angefangene Viertelstunde Arbeitszeit die ich mit Ihnen zusammen für die Akteneinsicht aufwenden muss, wären nochmalig 12,80 € an Gebühren zu entrichten. Bitte teilen Sie mir binnen einer Frist von einer Woche mit, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten wollen. Gerne können Sie dann einen Termin mit mir vereinbaren.   Mit freundlichen Grüßen