Vermehrungsfähige Impfviren in der Masernimpfung
in einer Antwort vom 07.11.2019 hat das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg in einer Anfrage bei Frag den Staat folgende Aussage getroffen:
"Es ist richtig, dass die im Masernimpfstoff eingesetzten Impfviren vermehrungsfähig sind und mit dem Rachensekret ca. 7 bis 28 Tage nach der Impfung ausgeschieden werden. Allerdings liegen keine Hinweise darauf vor, dass die ausgeschiedenen Masern-Impfviren auf empfängliche Kontaktpersonen übertragen werden.“ Dies deckt sich auch mit einer mir bekannten Studie und wurde so oder ähnlich auch 2010 in einem Bulletin des RKI veröffentlicht.
Dazu habe ich folgende Fragen:
1) Bitte nennen Sie mir Studien zur Übertragbarkeit dieser lebendigen und vermehrungsfähigen Viren auf immungeschwächte Personen, bzw. auf immunkompetenten Personen.
2) Wie lange werden geimpfte Personen aufgrund dieser Erkenntnisse vom Besuch von Einrichtungen wie Kindergarten und Schule, sowie Arbeitsstellen ausgeschlossen um eine Übertragung zu verhindern?
3) Bitte nennen Sie Studien zur Mutationsrate der im Sputum befindlichen Viren, im Interesse einer Überwachung bzw. Verhinderung von Erkrankungen, die von den Impfviren abgeleitet sind, so wie es bei Polio geschehen ist.
4) Bitte nennen Sie mir Studien zur Pathogenität der Erreger, welche Symptome sind zu erwarten, bei welchen Menschen sind diese zu erwarten. Es ist der Logik nach nicht zu erwarten, dass die Erreger völlig ohne jegliches Potenzial seien, immerhin rufen sie bei der Impfung eine Reaktion des Immunsystems hervor und können hier:
• Fieber
• Hautausschlag (einschließlich masernähnlicher Ausschlag)
• Verstopfte Nase und Halsschmerzen; Infektionen der oberen Atemwege oder virusbedingte Erkrankung; laufende Nase
• Weinen/ Unruhe
• Durchfall, Erbrechen
• Mittelohrentzündung
• Konjunktivitis
• Meningitis u.a.
hervorrufen. Dies alles sind Symptome und Erkrankungen, die ohne systematische Untersuchung keiner auf eventuelle Impfviren zurückführen würde, daher ist die Aussage „Allerdings liegen keine Hinweise darauf vor, dass die ausgeschiedenen Masern-Impfviren auf empfängliche Kontaktpersonen übertragen werden“ absolut nicht hinzunehmen, sondern ein aktives Nachgehen dieser Frag zu verlangen. Es kann kaum im Sinne des Infektionsschutzes, sowie Sicherheit von Impfstoffen und der allgemeinen Akzeptanz sein, wenn bekannt ist, dass sich Viren vermehren und im Sputum befindet, sich aber im weiteren auf einer nichtssagenden Aussage ausgeruht wird, dass es keine Hinweise auf eine Übertragung gibt. Vielmehr dient es der Aufklärung und der Sicherheit, oben genannten Fragen nach zu gehen und somit das Risiko klar zu benennen oder auszuschließen.
Legen Sie daher bitte, falls keine Studien vorhanden sind, detailiert da, welche Anstrengungen unternommen wurden um oben aufgeführten Fragen nach zu gehen, beziehungsweise, warum diesen bisher nicht nachgegangen wurde. Da das RKI mich an Sie verwies, erhoffe ich hier präzise Aussagen und Belege.
Anfrage erfolgreich
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Datum30. Dezember 2019
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1. Februar 2020
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