Erziehungsrente
Erziehungsrente wird gezahlt, wenn:
1. Eltern geschieden sind
2. ein Elternteil verstirbt
3. minderjährige Kinder zur Familie gehören
Diese Erziehungsrente wird gezahlt, bis die Kinder volljährig sind. Dann gibt es kein Geld mehr.
Kinder, die aus einer Scheidungsfamilie kommen, aber beide Elternteile zur Verfügung haben, bekommen nach der Düsseldorfer Tabelle Unterhalt bis zum Ende des Studiums/der Ausbildung. Offensichtlich haben auch volljährige Kinder einen Bedarf. Aber nur Kinder, die noch 2 Elternteile haben? Warum schauen Kinder mit nur 1 Elternteil in die Röhre?
Ich benötige keine Unterlagen, nötig sind Politiker, die sich dieser Ungerechtigkeit annehmen und dies angehen.
Ergebnis der Anfrage
Ich habe eine Information über die gesetzlichen Vorgaben, die mir bereits bekannt waren, erhalten. Jedoch wurde bei der Beantwotung meiner Anfrage nicht auf meine Argumentation eingegangen. Nach meinem Empfinden habe ich eine Gesetzeslücke entdeckt, jedoch ist auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht bereit, dies Thema in Angriff zu nehmen.
Anfrage abgelehnt
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Datum30. Dezember 2019
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1. Februar 2020
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