Erziehungsrente

Erziehungsrente wird gezahlt, wenn:
1. Eltern geschieden sind
2. ein Elternteil verstirbt
3. minderjährige Kinder zur Familie gehören
Diese Erziehungsrente wird gezahlt, bis die Kinder volljährig sind. Dann gibt es kein Geld mehr.
Kinder, die aus einer Scheidungsfamilie kommen, aber beide Elternteile zur Verfügung haben, bekommen nach der Düsseldorfer Tabelle Unterhalt bis zum Ende des Studiums/der Ausbildung. Offensichtlich haben auch volljährige Kinder einen Bedarf. Aber nur Kinder, die noch 2 Elternteile haben? Warum schauen Kinder mit nur 1 Elternteil in die Röhre?
Ich benötige keine Unterlagen, nötig sind Politiker, die sich dieser Ungerechtigkeit annehmen und dies angehen.

Ergebnis der Anfrage

Ich habe eine Information über die gesetzlichen Vorgaben, die mir bereits bekannt waren, erhalten. Jedoch wurde bei der Beantwotung meiner Anfrage nicht auf meine Argumentation eingegangen. Nach meinem Empfinden habe ich eine Gesetzeslücke entdeckt, jedoch ist auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht bereit, dies Thema in Angriff zu nehmen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Dezember 2019
  • Frist
    1. Februar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Erziehungsrente wir…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erziehungsrente [#172909]
Datum
30. Dezember 2019 15:58
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Erziehungsrente wird gezahlt, wenn: 1. Eltern geschieden sind 2. ein Elternteil verstirbt 3. minderjährige Kinder zur Familie gehören Diese Erziehungsrente wird gezahlt, bis die Kinder volljährig sind. Dann gibt es kein Geld mehr. Kinder, die aus einer Scheidungsfamilie kommen, aber beide Elternteile zur Verfügung haben, bekommen nach der Düsseldorfer Tabelle Unterhalt bis zum Ende des Studiums/der Ausbildung. Offensichtlich haben auch volljährige Kinder einen Bedarf. Aber nur Kinder, die noch 2 Elternteile haben? Warum schauen Kinder mit nur 1 Elternteil in die Röhre? Ich benötige keine Unterlagen, nötig sind Politiker, die sich dieser Ungerechtigkeit annehmen und dies angehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172909 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172909 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Eingabe vom 30. Dezember 2019. Zu der von Ihnen erbetenen Ausk…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Erziehungsrente [#172909]
Datum
2. Januar 2020 14:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Eingabe vom 30. Dezember 2019. Zu der von Ihnen erbetenen Auskunft liegen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend keine Informationen vor. Die Zuständigkeit für Ihre Anfrage liegt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Zur Klärung Ihrer Fragen wenden Sie sich daher bitte an das oben genannte Bundesministerium und reichen Ihre Frage dort erneut ein. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Wilhelmstraße 49 10117 Berlin Telefon: 03018 527-0 Telefax: 03018 527-1830 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Erziehungsrente
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Erziehungsrente
Datum
27. Januar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
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106,3 KB
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