Klimaschutzmanagement

Anfrage an: Landratsamt Hof

-Einen oder mehrere Arbeitsnachweise der Arbeits-/Projektgruppe "Klimaschutz". Wenn möglich bitte Jahreszusammenfassungen in Kurzform pro Jahr seit März 2018.

-Eine Liste der bisherigen Klimaschutzmaßnahmen im Landkreis Hof
-Eine Liste der geplanten Klimaschutzmaßnahmen bis 2050 für den Landkreis Hof

Leider habe ich auf Ihrer Internetseite "https://www.landkreis-hof.de/perspektiven/klimaschutzmanagement/" keine ausreichenden Informationen gefunden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Dezember 2019
  • Frist
    1. Februar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Einen oder mehre…
An Landratsamt Hof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Klimaschutzmanagement [#172928]
Datum
30. Dezember 2019 20:25
An
Landratsamt Hof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Einen oder mehrere Arbeitsnachweise der Arbeits-/Projektgruppe "Klimaschutz". Wenn möglich bitte Jahreszusammenfassungen in Kurzform pro Jahr seit März 2018. -Eine Liste der bisherigen Klimaschutzmaßnahmen im Landkreis Hof -Eine Liste der geplanten Klimaschutzmaßnahmen bis 2050 für den Landkreis Hof Leider habe ich auf Ihrer Internetseite "https://www.landkreis-hof.de/perspektiven/klimaschutzmanagement/" keine ausreichenden Informationen gefunden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172928 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Hof
Klimaschutz im Landkreis Hof Sehr [geschwärzt], danke für Ihre Anfrage und das damit verbundene Interesse an den…
Von
Landratsamt Hof
Betreff
Klimaschutz im Landkreis Hof
Datum
17. Januar 2020 09:53
Status
Warte auf Antwort
image001.gif
3,5 KB


Sehr [geschwärzt], danke für Ihre Anfrage und das damit verbundene Interesse an den Tätigkeiten des Klimaschutzmanagements des Landkreises Hof. Zu Ihrer Anfrage nach einigen Projekten des Klimaschutzmanagements des Landkreises Hof kann ich Ihnen beispielhaft folgende umgesetzte Maßnahmen mitteilen. 1. Öffentlichkeitsarbeit: Ein Energieratgeber wurde erstellt und an die einzelnen Kommunen verteilt. Regelmäßige Informationen über Presse / Homepage / soziale Medien über Energieberatungen findet statt. Newsletter über die Arbeiten des Klimaschutzmanagements wurde eingeführt und wird in regelmäßigen Abständen veröffentlicht; Teilnahme an Messen und Ausstellungen und die damit verbundene Information der Bürgerinnen und Bürger über die Belange des Klimaschutzmanagements; Weiterhin wurden fünf HOFeffizient Newsletter des Klimaschutzmanagements erstellt und über die Kommunen bzw. deren kommunalen Tochtergesellschaften verteilt. Die Öffentlichkeitsarbeit wird z. B. durch Energieberatungen und die Verteilung weiterer Druckschriften über den gesamten Projektzeitraum fortgesetzt. 2. Fördermittelberatung: Ein Netzwerk mit verschiedenen Energieberatern wurde gebildet; Energieberatungen finden in regelmäßigen Abständen im Landratsamt Hof statt. Vorortberatungen werden regelmäßig durchgeführt; diese Beratungstätigkeit wird über den gesamten Projektzeitraum fortgesetzt. 3. Photovoltaik auf Dachflächen: Seitens des Landratsamtes wurden Beschlüsse über den Bau von Photovoltaik-Anlagen gefasst. Bei der geplanten Sanierung des Gebäudes Landratsamt wird der Bau einer Carport- Photovoltaik-Anlage berücksichtigt und umgesetzt. 4. E-Mobilität: Die Kommunen des Landkreises Hof und deren kommunalen Tochtergesellschaften werden über das sinnvolle Zusammenwirken von PV-Anlagen und Elektrofahrzeugen informiert. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge wird gefördert und aktiv unterstützt. Die Tätigkeiten des Klimaschutzmanagements des Landkreises Hof basieren auf dem Integrierten Klimaschutzkonzept des Landkreises Hof und seiner kreisangehörigen Kommunen. Mit der Umsetzung dieses Konzeptes wurde im März 2018 mit der Schaffung zweier Vollzeitstellen im Landratsamt Hof begonnen. Das Klimaschutzmanagement wird durch die Nationale Klimaschutz Initiative und durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert. Der Förderzeitraum endet im Februar 2021 mit einer optionalen Verlängerung um zwei Jahre. Teil dieses Klimaschutzkonzeptes ist eine detaillierte Vorhabensbeschreibung sowie ein Maßnahmenkatalog. Das Klimaschutzmanagement des Landkreises Hof orientiert sich an den Handlungsempfehlungen des Maßnahmenkataloges und setzt die dort beschriebenen Vorhaben um. Allerdings ist die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes nicht zwingend ein starres System, sondern unterliegt einer gewissen Dynamik, so dass auch durchaus weitergehende Maßnahmen des Klimaschutzes durch das Klimaschutzmanagement Berücksichtigung finden. Da der Förderzeitraum sich auf maximal fünf Jahre beschränkt, ist auch die Maßnahmen-Zeitschiene auf diesen Zeitraum begrenzt. Mit freundlichen Grüßen Klimaschutz Landkreis Hof Landratsamt Hof Hauptverwaltung Schaumbergstr. 14 95032 Hof [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Klimaschutz im Landkreis Hof [#172928] Sehr geehrteAntragsteller/in Ich danke Ihnen für die Antwort, jedoch m…
An Landratsamt Hof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Klimaschutz im Landkreis Hof [#172928]
Datum
25. Februar 2020 20:55
An
Landratsamt Hof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich danke Ihnen für die Antwort, jedoch möchte ich Teile meiner Anfrage konkretisieren: -Welche förderfähigen Einzelmaßnahmen gibt es momentan (auch für Bürger) -Handlungsempfehlungen des Maßnahmenkataloges, die Kommunen und Bürger betreffen. -Senden Sie mir doch bitte den Link zu, unter dem das Klimaschutzkonzept veröffentlich ist. Alternativ das Klimaschutzkonzept als PDF. Ich würde gerne mehr zu dem Thema erfahren und dies als Grundlage für weiterführende Informationen heranziehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172928 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172928

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Landratsamt Hof
AW: Klimaschutz im Landkreis Hof [#172928] Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihr Interesse am Klimaschutzkon…
Von
Landratsamt Hof
Betreff
AW: Klimaschutz im Landkreis Hof [#172928]
Datum
26. März 2020 15:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihr Interesse am Klimaschutzkonzept des Landkreises Hof und seiner kreisangehörigen Kommunen. Als förderfähige Einzelmaßnahmen informiere ich vor allem über die KfW und BAFA Programme. Die KfW Programme beziehen sich vor allem auf die energetische Gebäudehülle. (Energetische Sanierung, z. B. Dämmung von Außenwänden, Erneuerung der Fenster, usw.) Wobei das Zusammenspiel der einzelnen Bauteile nicht außer Acht gelassen werden darf und auch bauphysikalische Grundlagen immer auch eine große Rolle spielen. Das Gebäude sollte immer in seiner Gesamtheit betrachte werden. Hier gibt es je nach erreichten energetischen Standard Förderzuschüsse bis zu 40% der förderfähigen Kosten. Für eine Einzelmaßnahme kann ein Fördersatz von 20% der förderfähigen Kosten veranschlagt werden. Die BAFA Programme fördern die Erneuerung einer Heizungsanlage. Hier können Zuschüsse bis zu 45% der förderfähigen Kosten erreicht werden. Alle Zuschüsse sind immer an bestimmte Bedingungen gebunden. Für den März und April 2020 hatten wir eine Vortragsreihe „Staatliche Förderung von Heizungstausch und Energetischer Gebäudesanierung“ geplant, leider kann diese Vortragsreihe in der aktuellen Situation nicht stattfinden. Weiterhin habe ich Vorträge mit einem kleinen Workshop zum Thema Gebäudethermografie angeboten. Über das neu erstellte Solaranlagenpotenzialkataster ( https://www.solare-stadt.de/hoferland/) können sich alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises und der Stadt Hof über die die Eignung Ihrer Dachfläche für Photovoltaik oder Solarthermie informieren. Für Kommunen und Gesellschaften kommt vor allem das Bayerische Modernisierungsprogramm in Betracht. Das Radwegekonzept und das Mobilitätskonzept befinden sich gerade in der Umsetzungsphase. Das Klimaschutzkonzept zielt im Wesentlichen auf eine CO2 Einsparung ab. Ich kann Ihnen auch gerne anbieten, sich bei einem persönlichen Gespräch genauer über das Klimaschutzkonzept zu informieren. Ich hoffe das Klimaschutzkonzept im Anhang kommt bei Ihnen an. (Größer als 20 MB) Mit freundlichen Grüßen