Straßenbahnanbindung Köln-Widdersdorf

Für eine künftige Anbindung des Stadtteils Köln-Widdersdorf an das städtische Straßenbahnnetz werden offenbar Flächen in und um Widdersdorf freigehalten bzw. vorgesehen. Eine Anbindung ist dabei grundsätzlich an die Stadtbahnlinie 1 (via Aachener Straße) oder an die Linien 3 und 4 (via Venloer Straße) möglich.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Kartenmaterial, auf der die ggf. freigehaltenen oder vorgesehenen Flächen markiert sind, bis hin zum vorgesehenen bzw. möglichen Anschlusspunkt an vorhandene Linien;
- Angaben, in wessen Besitz diese Flächen derzeit sind;
- Ausbaupläne, soweit sie existieren, mit der jeweiligen Angabe des baurechtlichen Status, falls dieser schon existiert;
- Begründungen bzw. Entscheidungsgrundlagen für die eine oder andere Variante (Anbindung via Aachener Straße vs. Anbindung via Venloer Straße).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Januar 2020
  • Frist
    4. Februar 2020
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Daniel Schwerd
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Stadtplanungsamt Köln Details
Von
Daniel Schwerd
Betreff
Straßenbahnanbindung Köln-Widdersdorf [#173123]
Datum
2. Januar 2020 12:42
An
Stadtplanungsamt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für eine künftige Anbindung des Stadtteils Köln-Widdersdorf an das städtische Straßenbahnnetz werden offenbar Flächen in und um Widdersdorf freigehalten bzw. vorgesehen. Eine Anbindung ist dabei grundsätzlich an die Stadtbahnlinie 1 (via Aachener Straße) oder an die Linien 3 und 4 (via Venloer Straße) möglich. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Kartenmaterial, auf der die ggf. freigehaltenen oder vorgesehenen Flächen markiert sind, bis hin zum vorgesehenen bzw. möglichen Anschlusspunkt an vorhandene Linien; - Angaben, in wessen Besitz diese Flächen derzeit sind; - Ausbaupläne, soweit sie existieren, mit der jeweiligen Angabe des baurechtlichen Status, falls dieser schon existiert; - Begründungen bzw. Entscheidungsgrundlagen für die eine oder andere Variante (Anbindung via Aachener Straße vs. Anbindung via Venloer Straße).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Daniel Schwerd Anfragenr: 173123 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173123 Postanschrift Daniel Schwerd << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Daniel Schwerd

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Stadtplanungsamt Köln
Sehr geehrter Her Schwerd, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 02.01.2020, welches Sie an das Stadtplanungsamt gest…
Von
Stadtplanungsamt Köln
Betreff
AW: Straßenbahnanbindung Köln-Widdersdorf [#173123]
Datum
6. Januar 2020 11:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Her Schwerd, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 02.01.2020, welches Sie an das Stadtplanungsamt gestellt haben und in dem Sie bezugnehmend auf das Informationsfreiheitsgesetz bzw. das Umweltinformationsfreiheitsgesetz die Übersendung sämtlicher Unterlagen über den Planungs- und Entscheidungsprozess über die Stadtbahnanbindung von Köln-Widdersdorf erbeten. Bezugnehmend auf § 1 Informationsfreiheitsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Insofern das Stadtplanungsamt von Ausbauplanungen der federführenden verkehrlichen Dienststellen betroffen ist, sind die jeweiligen potentiellen Trassen für mögliche Stadtbahnerweiterungen in Bebauungsplänen berücksichtigt worden. Eine kartenbasierte Darstellung sämtlicher Bebauungspläne und Aufstellungsbeschlüsse für Planverfahren finden Sie unter: http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koel… . Des Weiteren muss ich Sie darauf hinweisen, dass das Stadtplanungsamt selbst keine Infrastrukturmaßnahmen plant und ich Sie in diesem Fall an die Kölner Verkehrsbetriebe sowie das Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung verweisen muss. Aufgrund der kurzen Beantwortungsfristen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG NRW) ist mir eine Weiterleitung Ihrer Auskunftsanfrage nicht möglich. Ich hoffe, Ihrem Auskunftsbegehren für die Belange das Stadtplanungsamt betreffend hiermit weitergeholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen selbstverständlich zur Verfügung. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheides Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln, erheben. Mit freundlichen Grüßen