Einführung eines OPNV-Schülerticket für das Land Brandenburg

Die Protokolle der Beratungen bzgl. der Einführung eines OPNV-Schülerticket für das Land Brandenburg?

Die aktuelle Position bzw. Planungen der Landesregierung und des Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg zum Thema Einführung eines OPNV-Schülerticket für das Land Brandenburg?

Hinweis:
https://www.maz-online.de/Brandenburg/Lehrergewerkschaft-fordert-kostenloses-Schuelerticket-wie-in-Berlin

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Januar 2020
  • Frist
    5. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einführung eines OPNV-Schülerticket für das Land Brandenburg [#173190]
Datum
3. Januar 2020 00:05
An
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Protokolle der Beratungen bzgl. der Einführung eines OPNV-Schülerticket für das Land Brandenburg? Die aktuelle Position bzw. Planungen der Landesregierung und des Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg zum Thema Einführung eines OPNV-Schülerticket für das Land Brandenburg? Hinweis: https://www.maz-online.de/Brandenburg/Lehrergewerkschaft-fordert-kostenloses-Schuelerticket-wie-in-Berlin
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173190 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173190 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre unten stehende Anfrage nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz d…
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
WG: Einführung eines OPNV-Schülerticket für das Land Brandenburg [#173190]
Datum
20. Januar 2020 11:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre unten stehende Anfrage nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz des Landes Brandenburg (AIG) ist am 3. Januar 2020 im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eingegangen. Hier im Haus gibt es zu dem gewünschten Vorgang jedoch keine Unterlagen, weshalb das MBJS für die Durchführung einer Akteneinsicht nicht zuständig ist. Zur Einordnung: Seit dem 1. August 2019 gibt es das sogenannte Azubiticket – ein neues spezielles Angebot mit dem die Länder Brandenburg und Berlin junge Menschen in Ausbildung fördern, die regelmäßig mit Bus und Bahn zwischen Wohnort, Ausbildungsort und Berufsschule pendeln. Damit wurde ein kostengünstiges Angebot für die Auszubildenden geschaffen, um im gesamten Land unterwegs sein zu können. Das Azubiticket gehört zu den Verbesserungen der Mobilität und wird vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg und der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlin gefördert. Entsprechend der Tagespresse zu diesem Thema befasst sich die kontinuierlich tagende Arbeitsgruppe des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) sich mit der Frage, was die Gratisregelung kosten würde. Auf Brandenburger Seite ist, soweit hier bekannt, das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung beteiligt. Ich gebe Ihre Anfrage daher zuständigkeitshalber gemäß § 6 Absatz 1 Satz 6 AIG an die zuständige Stelle, das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) ab. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 03. Januar 2020, welche uns am 20. Januar 2020 vom …
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
WG: Einführung eines OPNV-Schülerticket für das Land Brandenburg [#173190]
Datum
13. Februar 2020 17:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 03. Januar 2020, welche uns am 20. Januar 2020 vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) zur Beantwortung übergeben wurde. Im Land Brandenburg sind gemäß Brandenburgischen Schulgesetz die Landkreise und kreisfreien Städte Antragsteller/in der Schülerbeförderung für die Schülerinnen und Schüler an Schulen in öffentlicher Trägerschaft und an Ersatzschulen, die in ihrem Gebiet ihren Wohnsitz haben. Die Landkreise und kreisfreien Städte regeln das Nähere in eigener Verantwortung durch Satzung. In neun Landkreisen tragen die Eltern für die Beförderung ihrer Kinder kein Eigenanteil, so dass Schülerinnen und Schüler für den Weg zur Schule kostenfrei fahren. Zusätzlich steht mit der „VBB Monatskarte für Schüler und Auszubildende“ Schülerinnen und Schülern in Brandenburg und Berlin eine Monatskarte zur Verfügung, welche mit einem Rabatt von 25 Prozent gegenüber der VBB-Umweltkarte ausgegeben wird. Bei der Tarifanpassung zum 1. Januar 2020 hat sich das Land Brandenburg dafür eingesetzt, dass die Schülertarife nicht angehoben werden. Im gemeinsamen Koalitionsvertrages von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Ein neues Kapitel für Brandenburg – Zusammenhalt, Nachhaltigkeit, Sicherheit“ ist vereinbart an der Harmonisierung und Vereinfachung der Tarife weiter zu arbeiten und in einem ersten Schritt Verbesserungen für Schülerinnen und Schüler zu erreichen (Zeilen 536 und 537). Im Rahmen der Tarifentwicklung im Verkehrsverbund Berlin Brandenburg wird die Weiterentwicklung der Schülertarife geprüft, um die Alltagsmobilität bestmöglich unterstützen bzw. verbessern zu können. Die Prüfung zur Verbesserungen für Schülerinnen und Schüler hat jedoch gerade erst begonnen, so dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Ergebnisse vorliegen. Selbstverständlich wird das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung die Bürgerinnen und Bürger informieren, sobald Verbesserungen beabsichtigt sind. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
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Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
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Betreff
Datum
7. Februar 2024 08:49
Status
Anfrage abgeschlossen