Sehr geehrteAntragsteller/in
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 03. Januar 2020, welche uns am 20. Januar 2020 vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) zur Beantwortung übergeben wurde.
Im Land Brandenburg sind gemäß Brandenburgischen Schulgesetz die Landkreise und kreisfreien Städte Antragsteller/in der Schülerbeförderung für die Schülerinnen und Schüler an Schulen in öffentlicher Trägerschaft und an Ersatzschulen, die in ihrem Gebiet ihren Wohnsitz haben. Die Landkreise und kreisfreien Städte regeln das Nähere in eigener Verantwortung durch Satzung. In neun Landkreisen tragen die Eltern für die Beförderung ihrer Kinder kein Eigenanteil, so dass Schülerinnen und Schüler für den Weg zur Schule kostenfrei fahren.
Zusätzlich steht mit der „VBB Monatskarte für Schüler und Auszubildende“ Schülerinnen und Schülern in Brandenburg und Berlin eine Monatskarte zur Verfügung, welche mit einem Rabatt von 25 Prozent gegenüber der VBB-Umweltkarte ausgegeben wird. Bei der Tarifanpassung zum 1. Januar 2020 hat sich das Land Brandenburg dafür eingesetzt, dass die Schülertarife nicht angehoben werden.
Im gemeinsamen Koalitionsvertrages von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Ein neues Kapitel für Brandenburg – Zusammenhalt, Nachhaltigkeit, Sicherheit“ ist vereinbart an der Harmonisierung und Vereinfachung der Tarife weiter zu arbeiten und in einem ersten Schritt Verbesserungen für Schülerinnen und Schüler zu erreichen (Zeilen 536 und 537). Im Rahmen der Tarifentwicklung im Verkehrsverbund Berlin Brandenburg wird die Weiterentwicklung der Schülertarife geprüft, um die Alltagsmobilität bestmöglich unterstützen bzw. verbessern zu können.
Die Prüfung zur Verbesserungen für Schülerinnen und Schüler hat jedoch gerade erst begonnen, so dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Ergebnisse vorliegen. Selbstverständlich wird das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung die Bürgerinnen und Bürger informieren, sobald Verbesserungen beabsichtigt sind.
Mit freundlichen Grüßen