BAföG VwV 21.1.31

Gültige Version der BAföG-Verwaltungsvorschrift 21.1.31 mit den anzuwendenden aktuellen Beträgen und Prozentzahlen. Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Januar 2020
  • Frist
    5. Februar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gültige Version der…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BAföG VwV 21.1.31 [#173191]
Datum
3. Januar 2020 00:47
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gültige Version der BAföG-Verwaltungsvorschrift 21.1.31 mit den anzuwendenden aktuellen Beträgen und Prozentzahlen. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173191 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173191
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
IFG-Anfrage der Frau Anette Antragsteller/in zu BAföGVwV 21.1.31 vom 03.01.20120 Bundesministerium für Bildung und…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
IFG-Anfrage der Frau Anette Antragsteller/in zu BAföGVwV 21.1.31 vom 03.01.20120
Datum
7. Januar 2020 09:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 414-18501/2 (2020) Bonn, 07.01.2020 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 03.01.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Bezug nehmend auf Ihre Anfrage an das Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 03.01.2020 zur aktuell gültigen Version der BAföG-Verwaltungsvorschrift Nummer 21.1.31 gebe ich Ihnen wie folgt Auskunft: Der aktuelle Wortlaut der BAföG-Verwaltungsvorschrift Nummer 21.1.31 lautet wie folgt: „Die Einkommen- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag, die auf den monatlichen Einkommensbetrag der auszubildenden Person (mit Ausnahme der Einkommen nach Absatz 3) entfallen, werden pauschal festgesetzt: · für Einkommen ab Januar 2001 auf 23 Prozent der Einkünfte über 815,51- €, · für Einkommen ab Januar 2013 auf 16 Prozent der Einkünfte über 821,- €, · für Einkommen ab Januar 2014 auf 16 Prozent der Einkünfte über 840,- €, · für Einkommen ab Januar 2016 auf 16 Prozent der Einkünfte über 902,- €, · für Einkommen ab Januar 2017 auf 16 Prozent der Einkünfte über 924,- €, · für Einkommen ab Januar 2018 auf 16 Prozent der Einkünfte über 947,- €, · für Einkommen ab Januar 2019 auf 16 Prozent der Einkünfte über 969,- €, · für Einkommen ab Januar 2020 auf 16 Prozent der Einkünfte über 998,- €.“ Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen