Datenschutz in Krankenhäusern

wurden Ihrer Behörde seit dem Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 Datenschutzverstöße (Art. 33 DSGVO) oder Beschwerden aus Unternehmen/Einrichtungen des Gesundheitswesens (z.B. Krankenhäuser) gemeldet?
Falls zutreffend:
1. welchen Inhalt hatten die Meldungen/Beschwerden?
2. sofern aus der jeweiligen Meldung/Beschwerde ersichtlich (Art. 33 Abs. 3 lit. a)
a.) die (ungefähre) Anzahl der betroffenen Personen sowie
b.) in welchen Fällen das meldepflichtige Ereignis gewiss, vermutlich oder wahrscheinlich durch unzureichende bzw. rechtswidrige Technisch- und Organisatorische Maßnahmen ( Art. 32 DSGVO) zustande gekommen ist.
3. in welchen Fällen wurde gegen das Unternehmen/die Einrichtungen ein Bußgeldverfahren eingeleitet?

Vielen lieben Dank für Ihre Mühe

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Januar 2020
  • Frist
    5. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: wurden Ihrer Behör…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutz in Krankenhäusern [#173217]
Datum
3. Januar 2020 12:43
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wurden Ihrer Behörde seit dem Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 Datenschutzverstöße (Art. 33 DSGVO) oder Beschwerden aus Unternehmen/Einrichtungen des Gesundheitswesens (z.B. Krankenhäuser) gemeldet? Falls zutreffend: 1. welchen Inhalt hatten die Meldungen/Beschwerden? 2. sofern aus der jeweiligen Meldung/Beschwerde ersichtlich (Art. 33 Abs. 3 lit. a) a.) die (ungefähre) Anzahl der betroffenen Personen sowie b.) in welchen Fällen das meldepflichtige Ereignis gewiss, vermutlich oder wahrscheinlich durch unzureichende bzw. rechtswidrige Technisch- und Organisatorische Maßnahmen ( Art. 32 DSGVO) zustande gekommen ist. 3. in welchen Fällen wurde gegen das Unternehmen/die Einrichtungen ein Bußgeldverfahren eingeleitet? Vielen lieben Dank für Ihre Mühe
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173217 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173217 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutz in Krankenhäusern“ vom 03.01.2020 (#…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datenschutz in Krankenhäusern [#173217]
Datum
5. Februar 2020 07:58
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutz in Krankenhäusern“ vom 03.01.2020 (#173217) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173217 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173217 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Sächsischer Datenschutzbeauftragter Az.: J-0122/19/1 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde mit Schrei…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
AW: Datenschutz in Krankenhäusern [#173217]
Datum
10. Februar 2020 10:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sächsischer Datenschutzbeauftragter Az.: J-0122/19/1 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde mit Schreiben vom 22. Januar 2020 an die von Ihnen angegebene Adresse beantwortet. Jedoch kam dieses Schreiben mit dem Vermerk zurück: "Empfänger/Firma unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln." Das Schreiben wird nun an die neuen Adressdaten aus Ihrer u. a. E-Mail versandt. Mit freundlichen Grüßen