Datenschutz und Datensicherheit in Einrichtungen der Gesundheitswirtschaft
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich führe einer Recherche zum Thema Datenschutz und Datensicherheit in der Gesundheitswirtschaft durch. Deshalb bitte ich um Auskunft darüber, ob Ihnen im Rahmen Ihrer Zuständigkeit oder durch Meldung bzw. Austausch mit den Landesbehörden Informationen zu Beschwerden oder meldepflichtigen Ereignissen (Art. 33 Abs. 1 DSGVO) gegen Unternehmen/Einrichtungen der Gesundheitswirtschaft (Krankenhäuser, Laborgruppen, Pflegedienste, usw.) vorliegen. Sofern vorhaben:
1. Welchen Inhalt hatten die Meldungen/Beschwerden?
2. Sofern aus der jeweiligen Meldung/Beschwerde ersichtlich (Art. 33 Abs. 3 lit. a):
a.) die (ungefähre) Anzahl der betroffenen Personen sowie
b.) in welchen Fällen das meldepflichtige Ereignis gewiss, vermutlich oder wahrscheinlich durch unzureichende bzw. rechtswidrige Technisch- und Organisatorische Maßnahmen ( Art. 32 DSGVO) zustande gekommen ist.
3. in welchen Fällen wurde gegen das Unternehmen/die Einrichtungen ein Bußgeldverfahren eingeleitet?
Vielen lieben Dank für Ihre Mühe und einen guten Start ins neue Jahr!
Information nicht vorhanden
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Datum3. Januar 2020
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5. Februar 2020
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