Anfrage zur Helfer-vor-Ort Rechtsverordnung

Bezugnehmend auf die "Verordnung des Innenministeriums über die Mitwirkung
von Helfer-vor-Ort-Systemen in Ergänzung zur Notfallrettung" bitte ich Sie um Herausgabe der entsprechenden Gesetzgebungsmaterialien, sowie -begründungen. Des Weiteren bitte ich um eine ausführliche Stellungnahme zu § 5 Abs. 2 a.E. "und sollte bei seiner Organisation oder Einrichtung jährlich ein rettungsdienstliches Praktikum von mindestens 8 Stunden ableisten." Aufgrund der unklaren Formulierung bitte ich Sie um Stellungnahme, ob dies bei Zugrundelegen der Erlass-Erwägungen als zwingende Voraussetzung für den einzelnen Helfer, oder als Optimum zu betrachten ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Januar 2020
  • Frist
    3. Februar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezugnehmend auf …
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zur Helfer-vor-Ort Rechtsverordnung [#173316]
Datum
4. Januar 2020 14:47
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezugnehmend auf die "Verordnung des Innenministeriums über die Mitwirkung von Helfer-vor-Ort-Systemen in Ergänzung zur Notfallrettung" bitte ich Sie um Herausgabe der entsprechenden Gesetzgebungsmaterialien, sowie -begründungen. Des Weiteren bitte ich um eine ausführliche Stellungnahme zu § 5 Abs. 2 a.E. "und sollte bei seiner Organisation oder Einrichtung jährlich ein rettungsdienstliches Praktikum von mindestens 8 Stunden ableisten." Aufgrund der unklaren Formulierung bitte ich Sie um Stellungnahme, ob dies bei Zugrundelegen der Erlass-Erwägungen als zwingende Voraussetzung für den einzelnen Helfer, oder als Optimum zu betrachten ist.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173316 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173316 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre LIFG-Anfrage vom 4. Januar 2020 haben wir erhalten und hausintern an die zustän…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Anfrage zur Helfer-vor-Ort Rechtsverordnung [#173316]
Datum
8. Januar 2020 14:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre LIFG-Anfrage vom 4. Januar 2020 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg Stuttgart, den 13.01.2020 Az.: 6-5461.0-1…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: Anfrage zur Helfer-vor-Ort Rechtsverordnung [#173316]
Datum
13. Januar 2020 11:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg Stuttgart, den 13.01.2020 Az.: 6-5461.0-10/0/4 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihren o.g. Antrag, mit dem Sie um Übersendung der Verordnung des Innenministeriums über die Mitwirkung von Helfer-vor-Ort-Systemen in Ergänzung zur Notfallrettung (Ersthelferverordnung – VOHvO) und die dazugehörige Begründung bitten, übermitteln wir Ihnen in der Anlage die erbetenen Unterlagen. Daraus ergibt sich auch die Antwort zu Ihrer Nachfrage zu § 5 der Rechtsverordnung. Mit freundlichen Grüßen