Aussage des Koalitionsvertrages zum zeitgemäßen Urheberrecht

Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Der Koalitionsvertrag der 15. WP enthält auf Seite 62 folgenden Passus: "Wir wollen den Rechtsrahmen für urheberrechtlich geschützte Inhalte weiterentwickeln. Unser Ziel ist ein gerechter Ausgleich zwischen den Schutzinteressen der Urheberinnen und Urheber an ihren Werken und den berechtigten Interessen – insbesondere der Internetnutzer – an freiem Zugang zu Wissen und kulturellen Werken. Wir wollen dabei zugleich das Bewusstsein für den Wert von Kreativität und geistigem Eigentum in der digitalen Welt stärken."

Bitte teilen Sie mir mit, was mit dieser Formulierung genau gemeint ist. Wie sieht der aktuelle Stand zur Weiterentwicklung des Rechtsrahmens aus? Wie definieren Sie den freien Zugang zu Wissen und kulturellen Werken? Wie soll dieser Zugang gewährleistet werden?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Juli 2016
  • Frist
    19. August 2016
  • 0 Follower:innen
Verena Wohlleben
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Koalitions…
An Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland Details
Von
Verena Wohlleben
Betreff
Aussage des Koalitionsvertrages zum zeitgemäßen Urheberrecht [#17341]
Datum
18. Juli 2016 21:58
An
Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Koalitionsvertrag der 15. WP enthält auf Seite 62 folgenden Passus: "Wir wollen den Rechtsrahmen für urheberrechtlich geschützte Inhalte weiterentwickeln. Unser Ziel ist ein gerechter Ausgleich zwischen den Schutzinteressen der Urheberinnen und Urheber an ihren Werken und den berechtigten Interessen – insbesondere der Internetnutzer – an freiem Zugang zu Wissen und kulturellen Werken. Wir wollen dabei zugleich das Bewusstsein für den Wert von Kreativität und geistigem Eigentum in der digitalen Welt stärken." Bitte teilen Sie mir mit, was mit dieser Formulierung genau gemeint ist. Wie sieht der aktuelle Stand zur Weiterentwicklung des Rechtsrahmens aus? Wie definieren Sie den freien Zugang zu Wissen und kulturellen Werken? Wie soll dieser Zugang gewährleistet werden? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland
Anfrage vom 18. Juli 2016 zur Weiterentwicklung des Urheberrechts Sehr geehrtAntragsteller/in gerne bestätige ich…
Von
Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland
Betreff
Anfrage vom 18. Juli 2016 zur Weiterentwicklung des Urheberrechts
Datum
10. August 2016 11:56
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
1,3 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in gerne bestätige ich Ihnen hiermit den Eingang Ihrer Email vom 18. Juli 2016. Ihre darin aufgeworfenen Fragen zur Weiterentwicklung der urheberrechtlichen Rahmenbedingungen werden derzeit im Hause geprüft. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Beantwortung einer gesonderten Nachricht vorbehalten bleibt. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland
Anfrage vom 18. Juli 2016 zur Fortentwicklung des Urheberrechts Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre Email vom 18…
Von
Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland
Betreff
Anfrage vom 18. Juli 2016 zur Fortentwicklung des Urheberrechts
Datum
11. August 2016 13:26
Status
image001.jpg
1,3 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre Email vom 18. Juli 2016 möchte ich mich bedanken. Gerne beantworte ich Ihnen die darin aufgeworfenen Fragen zur Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für urheberrechtlich geschützte Werke. Im Koalitionsvertrag für die 15. Legislaturperiode des Landtags des Saarlandes haben die Landesverbände Saar der Christlich Demokratischen Union (CDU), sowie der Sozial-demokratischen Partei Deutschlands (SPD), wie von Ihnen richtigerweise ausgeführt, die zeitgemäße Weiterentwicklung des Urheberrechts als Ziel formuliert. Das genannte Ziel der, in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallenden Materie, wurde mit tatkräftiger Unterstützung seitens der saarländischen Landesregierung, gemäß den im Koalitionsvertrag getroffenen Vereinbarungen umgesetzt. Am 20. März 2014 wurde die "Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für die Online-Nutzung von Rechten an Musikwerken im Binnenmarkt" (Richtlinie 2014/26/EU; VG-Richtlinie) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Hiermit erfolgte eine Harmonisierung des Rechtsrahmens zur Regulierung der Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften. Das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWahrnG), als bis dahin geltender Rechtsrahmen, bedurfte infolge dessen einer Revision. Die Bundesregierung legte daraufhin einen "Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte aus Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung" vor (VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz). Nach der Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung durch den Bundestag und einer Billigung durch den Bundesrat, trat das Gesetz nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt zum 1. Juni 2016 in Kraft. Durch das VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz wurde das UrhWahrnG durch ein neues Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) abgelöst, das sowohl die in Umsetzung der VG-Richtlinie erlassenen Bestimmungen, als auch die Reformvorschriften hinsichtlich des Verfahrens zur Ermittlung der Geräte- und Speichermedienvergütung enthält. Das VGG übernimmt zum einen die Vorgaben der VG-Richtlinie, führt jedoch zum anderen die bewährten Regelungen des deutschen Wahrnehmungsrechts in angepasster Form fort. Zudem wurde das Verfahren zur Tarifaufstellung im Bereich der Geräte- und Speichermedienvergütung schneller und effizienter ausgestaltet. Überdies konnte eine Effizienzsteigerung der Staatsaufsicht über die Verwertungsgesellschaften beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) bewirkt und der gesetzliche Anspruch auf die Geräte- und Speichermedienvergütung gegenüber den Vergütungsschuldnern gesichert werden. Des Weiteren brachte die Bundesregierung den "Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung" auf den Weg. Durch die Reform des Urhebervertragsrechts im Jahr 2002, wurde erstmals ein Anspruch der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung gesetzlich verankert. Zudem hatte der Gesetzgeber die Möglichkeit der Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln geschaffen. Jedoch zeigte sich im Rahmen der Gesetzesanwendung und der Konkretisierung durch die Rechtsprechung ein gewisser Anpassungsbedarf. So sehen sich Kreative zuweilen gezwungen, Vertragsbedingungen zu akzeptieren, mittels derer sie alle Rechte am Werk oder ihren Leistungen gegen eine unangemessene Einmalzahlung preisgeben. Diesen sogenannten "Total Buy-Outs" will die Bundesregierung, ebenso wie dem "Blacklisting" entgegentreten. Letztgenanntes beschreibt einen faktischen Boykott des Kreativen, sofern dieser seinen Anspruch auf angemessene Vergütung auch tatsächlich durchsetzen möchte. Durch den, seitens der Bundesregierung, eingebrachten Gesetzentwurf soll eine Stärkung der Vertragsparität herbeigeführt werden. Ziel ist es, dass die Kreativen an den Erlösen der Verwertung ihrer Leistungen in fairer Weise beteiligt werden. Der Gesetzentwurf wurde, nachdem die Landesregierung im Rahmen der Bundesratsstellungnahme das Vorhaben ausdrücklich begrüßte, durch die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht und nach erster Lesung am 9. Juni 2016, im üblichen Gesetzgebungsverfahren, an den zuständigen Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sowie den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen. Wie Sie sehen, ist sich die saarländische Landesregierung der Bedeutung des Schutzes des geistigen Eigentums in einer, durch Digitalisierung und Konvergenz der Medien geprägten Zeit bewusst und gestaltet aktiv die damit einhergehenden, vielfältigen Möglichkeiten und Herausforderungen mit. Hierbei wird es auch in der Zukunft eine zentrale Aufgabe und ein Anliegen der saarländischen Landesregierung sein, zu einem gerechten Ausgleich der Interessen der Beteiligten zu kommen. Ich hoffe ich konnte Ihnen bei der Klärung Ihrer Fragen behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen