WLAN der EBS Universität für Wirtschaft und Recht

Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören?
Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor?
Wenn nein warum?

Ergebnis der Anfrage

Eine solche Konfiguration kommt innerhalb unserer Hochschule und deren Standorte nicht zum Einsatz.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2020
  • Frist
    15. April 2020
  • 0 Follower:innen
Marcel Langner
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sind die…
An EBS Universität für Wirtschaft und Recht Details
Von
Marcel Langner
Betreff
WLAN der EBS Universität für Wirtschaft und Recht [#173510]
Datum
6. Januar 2020 21:51
An
EBS Universität für Wirtschaft und Recht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Wenn ja warum und welche Einstellungen liegen vor? Wenn nein warum?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 173510 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173510 Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der EBS Universität für Wirtschaft …
An EBS Universität für Wirtschaft und Recht Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: WLAN der EBS Universität für Wirtschaft und Recht [#173510]
Datum
9. Februar 2020 19:58
An
EBS Universität für Wirtschaft und Recht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „WLAN der EBS Universität für Wirtschaft und Recht“ vom 06.01.2020 (#173510) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 173510 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173510
Marcel Langner
Sehr geehrte<< Anrede >> leider habe ich bisher keinerlei Rückmeldung von Ihnen erhalten. Mir ist woh…
An EBS Universität für Wirtschaft und Recht Details
Von
Marcel Langner
Betreff
AW: WLAN der EBS Universität für Wirtschaft und Recht [#173510]
Datum
12. März 2020 21:14
An
EBS Universität für Wirtschaft und Recht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> leider habe ich bisher keinerlei Rückmeldung von Ihnen erhalten. Mir ist wohl bewusst, dass Sie als Hochschule in privater Trägerschaft nur unter bestimmten Umständen auskunftspflichtig sind. Gerade jedoch bei Hochschulen würde ich ein ganz besonderes Maß an Offenheit und Transparenz erwarten. Zumindest in soweit, dass in irgendeiner Form geantwortet wird. Meine Anfrage ist mit minimalstem Aufwand zu beantworten und stellt auch kein Sicherheitsrisiko dar oder sorgt für eine Störung der Öffentlichen Ordnung. Darf ich Sie erneut bitten meine Fragen zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen Marcel Langner Anfragenr: 173510 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173510 Postanschrift Marcel Langner << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

EBS Universität für Wirtschaft und Recht
Sehr geehrter Herr Langner, gerne möchten wir auf Ihre Anfrage zurückkommen und sie mit den unserer Ansicht nach …
Von
EBS Universität für Wirtschaft und Recht
Betreff
WLAN der EBS Universität für Wirtschaft und Recht [#173510]
Datum
26. März 2020 08:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Langner, gerne möchten wir auf Ihre Anfrage zurückkommen und sie mit den unserer Ansicht nach auskunftsrelevanten Informationen beantworten. Sind die WLAN Systeme (z.B. die Eduroam zur Verfügung stellen) der Hochschule so eingestellt, dass diese z.B. durch eine Rogue Accesspoint Containment Funktion andere WLAN Signale mithilfe von Deauth/Deassociationspaketen stören? Eine solche Konfiguration kommt innerhalb unserer Hochschule und deren Standorte nicht zum Einsatz. Zudem möchten wir Sie bitten zu beachten, dass wir uns als staatlich anerkannte Hochschule in privater Trägerschaft (juristische Person des Privatrechts) nicht im Geltungsbereich des von Ihnen zitierten Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG) befinden. Ebenso fallen wir nicht unter die zitierten Umweltverwaltungsgesetz (UVwG), Umweltinformationsgesetz des Bundes (UIG) oder Verbraucherinformationsgesetz (VIG), da wir in diesen Bereichen keine öffentlichen Aufgaben bzw. öffentliche Dienstleistungen erbringen. Danke für Ihr Verständnis in dieser Sache. Herzliche Grüße