Quellcode des Schulinformation- und Planungssystem - SchiPs

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir den Quellcode des Schulinformation- und
Planungssystems (SchiPs) zu.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

"[...] der Quellcode enthält Informationen zu Aspekten der IT-Sicherheit bzw. erlaubt Rückschlüsse auf die IT-Sicherheit bei IT.NRW. Zudem eröffnet die Kenntnis des Codes die Möglichkeit, gezielt nach Schwachstellen im Rahmen eines WhiteBox Pentests zu suchen und diese dann auszunutzen. Das Bekanntwerden solcher Informationen würde daher [...] die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigen. Mithin steht § 6 Buchstabe a) IFG NRW einem Zugang entgegen."

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Januar 2020
  • Frist
    11. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Quellcode des Schulinformation- und Planungssystem - SchiPs [#173520]
Datum
7. Januar 2020 04:25
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir den Quellcode des Schulinformation- und Planungssystems (SchiPs) zu. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173520 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173520 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
7. Januar 2020 04:28
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre IFG-Anfrage habe ich dem Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfa…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Quellcode des Schulinformation- und Planungssystem - SchiPs [#173520]
Datum
24. Januar 2020 10:51
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre IFG-Anfrage habe ich dem Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Mauerstraße 51, 40476 Düsseldorf mit der Bitte um Übernahme zugeleitet. Weitere Nachricht bitte ich von dort abzuwarten. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in das Schulministerium hat mir Ihren Antrag auf Überlassung des Quellcodes des Schulinf…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Anfrage IFG WG: Quellcode des Schulinformation- und Planungssystem - SchiPs [#173520]
Datum
28. Januar 2020 10:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in das Schulministerium hat mir Ihren Antrag auf Überlassung des Quellcodes des Schulinformation- und Planungssystems (SchiPs) zugeleitet. Ihrem Antrag kann ich jedoch nicht entsprechen. Denn der Quellcode enthält Informationen zu Aspekten der IT-Sicherheit bzw. erlaubt Rückschlüsse auf die IT-Sicherheit bei IT.NRW. Zudem eröffnet die Kenntnis des Codes die Möglichkeit, gezielt nach Schwachstellen im Rahmen eines WhiteBox Pentests zu suchen und diese dann auszunutzen. Das Bekanntwerden solcher Informationen würde daher die Betriebssicherheit von IT.NRW als zentralem IT-Dienstleister des Landes NRW und damit die öffentliche Sicherheit und Ordnung beeinträchtigen. Mithin steht § 6 Buchstabe a) IFG NRW einem Zugang entgegen. Mit freundlichen Grüßen