Wassereinbruch Hambach November 1997

Anfrage an: Städteregion Aachen

Wie ich einem Artikel entnahm, gab es im November 1997 einen Wassereinbruch, dessen Ursache damals noch nicht geklärt wurde.

Konnte geklärt werden, woher das Wasser stammt? (das Gutachten bzw. der Bericht)
Welche Stoffe waren in dem Wasser enthalten? (Analyseergebnis)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Januar 2020
  • Frist
    11. Februar 2020
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Städteregion Aachen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Wassereinbruch Hambach November 1997 [#173575]
Datum
7. Januar 2020 16:27
An
Städteregion Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie ich einem Artikel entnahm, gab es im November 1997 einen Wassereinbruch, dessen Ursache damals noch nicht geklärt wurde. Konnte geklärt werden, woher das Wasser stammt? (das Gutachten bzw. der Bericht) Welche Stoffe waren in dem Wasser enthalten? (Analyseergebnis)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 173575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173575 Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Städteregion Aachen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, der Tagebau Hambach befindet sich nicht auf dem Gebiet der Städteregion Aachen, …
Von
Städteregion Aachen
Betreff
WG: Wassereinbruch Hambach November 1997 [#173575]
Datum
10. Januar 2020 07:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, der Tagebau Hambach befindet sich nicht auf dem Gebiet der Städteregion Aachen, sondern im Bereich des Rhein-Erft-Kreis und des Kreises Düren. Zu Ihrer Anfrage vom 07.01.2020 liegen bei der Städteregion Aachen daher keine Unterlagen vor. Unabhängig davon unterliegt der Tagebau Hambach der Bergaufsicht. Ich empfehle Ihnen daher, sich an die in Nordrhein-Westfalen für Bergbau zuständige Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte<< Anrede >> die Frage war deshalb an die Region Aachen gerichtet, weil Aachen zumindest …
An Städteregion Aachen Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: WG: Wassereinbruch Hambach November 1997 [#173575]
Datum
17. Januar 2020 16:05
An
Städteregion Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> die Frage war deshalb an die Region Aachen gerichtet, weil Aachen zumindest damals zuständig war. https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-8829846.html Das ist eindeutig von Umweltamt Aachen die Rede. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 173575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173575

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Städteregion Aachen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, das im Zeitungsartikel erwähnte Staatliche Umweltamt Aachen ist eine Behörde, die…
Von
Städteregion Aachen
Betreff
WG: Wassereinbruch Hambach November 1997 [#173575]
Datum
27. Januar 2020 12:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, das im Zeitungsartikel erwähnte Staatliche Umweltamt Aachen ist eine Behörde, die im Jahr 2007 aufgelöst wurde. Die Aufgaben wurden im Wesentlichen auf die Bezirksregierung Köln übertragen. Aufgaben hat auch das Bergamt (Bezirksregierung Arnsberg) übernommen. Die Bezirksregierung Arnsberg habe ich Ihnen bereits am 10.01.2020 als Ansprechpartner genannt. Mit freundlichen Grüßen