Dokumente zu Rainer Wendt

- Der Vermerk des Innenministeriums vom 8.3.2017 zur dienstlichen Entlasung von Herrn Wendt
- Der Erlass des Innenministeriums vom 15.04.2014 zur dienstlichen Entlastung eines Beamten
Auf beide Dokumente wird Bezug genommen im Abschlussbericht des Ministeriums zu Rainer Wendt (Unter 6. Wesentliches Ergebnis der Verwaltungsermittlungen zu Rainer Wendt, auch abrufbar unter https://fragdenstaat.de/dokumente/3375-wesentliches-ergebnis-der-verwaltungsermittlungen-zu-rainer-wendt/)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2020
  • Frist
    11. Februar 2020
  • 2 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Dokumente zu Rainer Wendt [#173628]
Datum
8. Januar 2020 11:32
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Der Vermerk des Innenministeriums vom 8.3.2017 zur dienstlichen Entlasung von Herrn Wendt - Der Erlass des Innenministeriums vom 15.04.2014 zur dienstlichen Entlastung eines Beamten Auf beide Dokumente wird Bezug genommen im Abschlussbericht des Ministeriums zu Rainer Wendt (Unter 6. Wesentliches Ergebnis der Verwaltungsermittlungen zu Rainer Wendt, auch abrufbar unter https://fragdenstaat.de/dokumente/3375-wesentliches-ergebnis-der-verwaltungsermittlungen-zu-rainer-wendt/)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 173628 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173628 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zu Rainer Wendt“ vom 08.01.202…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Dokumente zu Rainer Wendt [#173628]
Datum
23. Februar 2020 12:47
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Dokumente zu Rainer Wendt“ vom 08.01.2020 (#173628) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 173628 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173628 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
2020-02-28 - Ihre IFG-Anfrage vom 08.01.2020 [#173628] Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihre Anfrage bezogen auf…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
2020-02-28 - Ihre IFG-Anfrage vom 08.01.2020 [#173628]
Datum
28. Februar 2020 16:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihre Anfrage bezogen auf den Erlass vom 15.04.2014 sowie den Vermerk vom 08.03.2017 übersende ich Ihnen die Kopien der beiden Dokumente auf die im „Wesentlichen Ergebnis der Verwaltungsermittlungen“ und in den Bericht an den Landtag Bezug genommen wurde. Personenbezogene Daten bzw. Informationen, an Hand derer man die betreffenden Personen in Zusammenhang mit dem Bericht an den Landtag - Vorlage 17/731-, dem auf Ihrer Homepage veröffentlichten Dokument „Wesentliches Ergebnis der Verwaltungsermittlungen“ und dem Organisationplan des MIK sowie bekannter Personen nachgeordneter Polizeibehörden hätte erkennen können (personenbeziehbare Daten) bzw. es zu Fehlinterpretationen hätte kommen können, wurden geschwärzt. Mit freundlichen Grüßen

Dokumente