Genehmigung eines Steinbruchs dicht neben einer Autobahn
Ich bearbeite bei einer Kreisverwaltung Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG.
Es soll ein Steinbruch genehmigt werden, in dem bis auf etwa 100 Meter an die Autobahn heran Kalkstein durch Sprengung gewonnen werden soll. Für bestimmte Bewertungen der Gefährdungen der Autobahn durch einen Steinbruch finde ich keinen Sachverständigen bzw. keine technischen Regeln.
Daher möchte ich bei Ihnen anfragen, ob die Genehmigungsbehörde bzw. der Antragsteller das Bundesamt für Straßenwesen mit Sachverständigengutachten zu folgenden Sachverhalten beauftragen kann oder ob Sie mir dafür andere Stellen nennen können:
A: Steinflug bis auf die Autobahn kann nicht mit absoluter Sicherheit ausgeschlossen werden. Ist es dann überhaupt rechtlich zulässig, einen Steinbruch so dicht an einer Autobahn zu betreiben?
B: Kann eine Autobahn regelmäßig (1 Mal pro Woche) für die Dauer der Sprengung gesperrt werden?
C: Durch Sprenggutachten ist die Intensität der zu erwartenden Sprengerschütterungen bekannt. Könnte das Bundesamt für Straßenwesen die Auswirkungen auf die Autobahn selbst und auf Brücken über die Autobahn begutachten?
D: Durch die Sprengungen entstehen Erschütterungen, Knallgeräusche, Staub und unter Umständen Steinflug in Richtung Autobahn. Könnte das Bundesamt für Straßenwesen begutachten, ob und welche psychischen Reaktionen von Verkehrsteilnehmern auf die Wahrnehmung dieser Phänomene zu erwarten sind?
E: Durch die genannten Phänomene könnten Wildtiere aufgeschreckt werden und panikartig auf die Autobahn laufen. Müssten dafür Gegenmaßnahmen getroffen werden (Zäune)?
i.A.
Anfrage erfolgreich
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Datum9. Januar 2020
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11. Februar 2020
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