Kriterien zur Errichtung einer elektronischen Polleranlage

Die Malakoff-Terrasse ist eine für den Radverkehr freigegebene Fußgängerzone und wird regelmäßig als "kostenloser" Parkplatz von Autos und Reisebussen genutzt. Dadurch wird nicht nur der Belag beschädigt, sondern auch der Fuß- und Radverkehr behindert und/oder gefährdet. Dies ist möglich, da die Poller einige Meter versetzt in der Fußgängerzone installiert wurden und oft nicht in ihrer Hülse stehen, sondern ungesichert auf dem Boden liegen und damit eine zusätzliche Gefahr darstellen.

Laut dem Verkehrsdezernat handelt es sich bei einer solchen Anlage um eine "freiwillige Leistung", die von der ADD genehmigt werden muss. Die ADD sagt, dass die Stadt Mainz ein Buget für freiwillige Leistungen hat, über das sie selbst entscheiden könne.

Aus diesem Grund möchte folgendes wissen:
1) Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um den Bau einer elektrischen Polleranlage zu genehmigen, die zu Beginn der Fußgängerzone installiert wird?
2) Welche Gründe gab es, eine solche Anlage bisher nicht zu genehmigen?
3) Welche Kosten (ungefähre Schätzung ist ausreichend) entstehen durch den Bau einer solchen Anlage?
4) Welche Kosten (ungefähre Schätzung ist ausreichend) entstehen, wenn der Belag wegen zu hoher Belastung durch Kraftfahrzeuge beschädigt wird und saniert werden muss?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Januar 2020
  • Frist
    11. Februar 2020
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Malakoff-Terr…
An Stadt Mainz Dezernat II - Finanzen, Beteiligungen, Sport Details
Von
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Betreff
Kriterien zur Errichtung einer elektronischen Polleranlage [#173710]
Datum
9. Januar 2020 12:22
An
Stadt Mainz Dezernat II - Finanzen, Beteiligungen, Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Malakoff-Terrasse ist eine für den Radverkehr freigegebene Fußgängerzone und wird regelmäßig als "kostenloser" Parkplatz von Autos und Reisebussen genutzt. Dadurch wird nicht nur der Belag beschädigt, sondern auch der Fuß- und Radverkehr behindert und/oder gefährdet. Dies ist möglich, da die Poller einige Meter versetzt in der Fußgängerzone installiert wurden und oft nicht in ihrer Hülse stehen, sondern ungesichert auf dem Boden liegen und damit eine zusätzliche Gefahr darstellen. Laut dem Verkehrsdezernat handelt es sich bei einer solchen Anlage um eine "freiwillige Leistung", die von der ADD genehmigt werden muss. Die ADD sagt, dass die Stadt Mainz ein Buget für freiwillige Leistungen hat, über das sie selbst entscheiden könne. Aus diesem Grund möchte folgendes wissen: 1) Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um den Bau einer elektrischen Polleranlage zu genehmigen, die zu Beginn der Fußgängerzone installiert wird? 2) Welche Gründe gab es, eine solche Anlage bisher nicht zu genehmigen? 3) Welche Kosten (ungefähre Schätzung ist ausreichend) entstehen durch den Bau einer solchen Anlage? 4) Welche Kosten (ungefähre Schätzung ist ausreichend) entstehen, wenn der Belag wegen zu hoher Belastung durch Kraftfahrzeuge beschädigt wird und saniert werden muss?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173710 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kriterien zur Errichtung einer elektronischen Po…
An Stadt Mainz Dezernat II - Finanzen, Beteiligungen, Sport Details
Von
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Betreff
AW: Kriterien zur Errichtung einer elektronischen Polleranlage [#173710]
Datum
11. Februar 2020 08:24
An
Stadt Mainz Dezernat II - Finanzen, Beteiligungen, Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kriterien zur Errichtung einer elektronischen Polleranlage“ vom 09.01.2020 (#173710) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173710

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kriterien zur Errichtung einer elektronischen Po…
An Stadt Mainz Dezernat II - Finanzen, Beteiligungen, Sport Details
Von
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Betreff
AW: Kriterien zur Errichtung einer elektronischen Polleranlage [#173710]
Datum
25. Februar 2020 09:56
An
Stadt Mainz Dezernat II - Finanzen, Beteiligungen, Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kriterien zur Errichtung einer elektronischen Polleranlage“ vom 09.01.2020 (#173710) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173710 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173710