Kriterien zur Errichtung einer elektronischen Polleranlage
Die Malakoff-Terrasse ist eine für den Radverkehr freigegebene Fußgängerzone und wird regelmäßig als "kostenloser" Parkplatz von Autos und Reisebussen genutzt. Dadurch wird nicht nur der Belag beschädigt, sondern auch der Fuß- und Radverkehr behindert und/oder gefährdet. Dies ist möglich, da die Poller einige Meter versetzt in der Fußgängerzone installiert wurden und oft nicht in ihrer Hülse stehen, sondern ungesichert auf dem Boden liegen und damit eine zusätzliche Gefahr darstellen.
Laut dem Verkehrsdezernat handelt es sich bei einer solchen Anlage um eine "freiwillige Leistung", die von der ADD genehmigt werden muss. Die ADD sagt, dass die Stadt Mainz ein Buget für freiwillige Leistungen hat, über das sie selbst entscheiden könne.
Aus diesem Grund möchte folgendes wissen:
1) Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um den Bau einer elektrischen Polleranlage zu genehmigen, die zu Beginn der Fußgängerzone installiert wird?
2) Welche Gründe gab es, eine solche Anlage bisher nicht zu genehmigen?
3) Welche Kosten (ungefähre Schätzung ist ausreichend) entstehen durch den Bau einer solchen Anlage?
4) Welche Kosten (ungefähre Schätzung ist ausreichend) entstehen, wenn der Belag wegen zu hoher Belastung durch Kraftfahrzeuge beschädigt wird und saniert werden muss?
Anfrage abgelehnt
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Datum9. Januar 2020
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11. Februar 2020
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