Gutachten zur Geburtshilfe der Klink Föhr

Gutachten zur Geburtshilfe der Klink Föhr, auf welches unter anderem der Landrat Harrsen verweist, um die Schließung des Kreißsaals Ende 2015 zu rechtfertigen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juli 2016
  • Frist
    24. August 2016
  • 2 Follower:innen
Maximilian Behm
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gutachten …
An Der Landrat des Kreises Nordfriesland Details
Von
Maximilian Behm
Betreff
Gutachten zur Geburtshilfe der Klink Föhr [#17375]
Datum
25. Juli 2016 20:29
An
Der Landrat des Kreises Nordfriesland
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gutachten zur Geburtshilfe der Klink Föhr, auf welches unter anderem der Landrat Harrsen verweist, um die Schließung des Kreißsaals Ende 2015 zu rechtfertigen.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Maximilian Behm <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Maximilian Behm << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Maximilian Behm
Der Landrat des Kreises Nordfriesland
Antrag nach schleswig-holsteinischem Informationszugangsgesetz auf Übersendung des Gutachtens zur Geburtshilfe in …
Von
Der Landrat des Kreises Nordfriesland
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach schleswig-holsteinischem Informationszugangsgesetz auf Übersendung des Gutachtens zur Geburtshilfe in der Klinik Föhr
Datum
5. August 2016
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Behm, Ihr Antrag vom 26.07.2016 auf Übersendung des Gutachtens zur Geburtshilfe der Klinik Föhr wird hiermit abgelehnt. Begründung: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften der §§ 3, 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz S-H (IZG) sowie §§ 1, 2 Gesetz zur Verbesserung gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind nicht einschlägig. Der Anwendungsbereich des VIG ist nicht eröffnet. Der Anwendungsbereich des VIG umfasst Informationen über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie über Verbraucherprodukte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes, die erkennbar nicht Gegenstand des von Ihnen bezeichneten Gutachtens sind. Das IZG ist anwendbar, jedoch steht Ihnen aus diesem gegenüber dem Kreis Nordfriesland kein Auskunftsanspruch zu. Ein Auskunftsanspruch kann nur gegenüber der informationspflichtigen Stelle und auch nur dann geltend gemacht werden, wenn die informationspflichtige Stelle über die begehrte Information verfügt. Beides ist hier nicht der Fall. Der Kreis Nordfriesland ist in Bezug auf das von Ihnen begehrte Gutachten nicht informationspflichtige Stelle, da die Inhalte des Gutachtens ausschließlich das operative Geschäft der Klinikum Nordfriesland gGmbH betreffen und deshalb nur den dafür zuständigen Gesellschaftsorganen bekannt sind. Als Gesellschafter gehört der Kreis Nordfriesland nicht zu den für das operative Geschäft zuständigen Gesellschaftsorganen und verfügt deshalb selbst auch nicht über das begehrte Gutachten. Selbst wenn der Kreis Nordfriesland über das von Ihnen begehrte Gutachten verfügte, wäre die Herausgabe an Sie ausgeschlossen. Die Ausschlussgründe ergeben sich aus § 10 Nr. 1 und 3 1. Halbsatz IZG. Nach diesen Vorschriften ist der Antrag abzulehnen, wenn personenbezogene Daten offenbart würden (Nr. 1) und/oder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse zugänglich gemacht würden (Nr. 3, 1. Halbsatz). Da es sich um ein Gutachten handelt, welches sich unmittelbar mit dem operativen Geschäft der Klinikum Nordfriesland gGmbH beschäftigt, enthält dieses sowohl personenbezogene Daten (hier: Personaldaten) sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Klinikum Nordfriesland gGmbH. Aus den vorstehend ausgeführten Gründen muss ich Ihren Antrag negativ bescheiden und weise abschließend noch der guten Ordnung halber darauf hin, dass ich keine Weiterleitung Ihres Antrags an die Klinikum Nordfriesland gGmbH veranlasst habe, denn auch gegen diese steht Ihnen kein Anspruch aus dem IZG zu. Die Klinikum Nordfriesland gGmbH ist keine informationspflichtige Stelle. Das ergibt sich aus § 2 Abs. 3 Nr. 2 IZG. Danach ist eine juristische Person des Privatrechts nur dann informationspflichtige Stelle, soweit ihr Aufgaben des öffentlichen Rechts übertragen wurden. Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor, da der der Betrieb von stationären Bahandlungseinrichtungen nicht zu den Aufgaben der öffentlichen Verwaltung gehört. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Der Widerspruch wäre schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzulegen, und zwar so rechtzeitig, dass er innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides auch tatsächlich bei mir eingeht. Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Behm
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze S…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
Maximilian Behm
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gutachten zur Geburtshilfe der Klink Föhr“ [#17375]
Datum
8. Januar 2017 15:44
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/17375 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das benannte Gutachten dem Landrat Dieter Harrsen sehrwohl vorliegen muss, da dieser zum Aufsichtsrat der Klinikum Nordfriesland gGmbH gehört. Ferner hat der Aufsichtsrat in bestimmten Bereichen eigene Entscheidungsbefugnisse. Hierzu gehört es unter anderem über "wesentliche Erweiterungen oder Einschränkungen des operativen Geschäfts“ zu beschließen (siehe https://www.nordfriesland.de/media/custom/2271_2009_1.PDF?1447412042). Durch die Schwärzung von personenbezogener Daten innerhalb des Gutachtens lassen sich die Ablehnunggründe aus § 10 Nr. 1 IZG umgehen. § 3, 1. Halbsatz IZG trifft meiner Meinung nach ebenfalls nicht zu, da die Gründe, welche zu der Entscheidung die Geburtenstation zu schließen geführt haben, z.B. durch Herrn Harrsen öffentlich benannt werden (siehe z.B. https://www.nordfriesland.de/media/custom/2271_2009_1.PDF?1447412042 ; Seite 2). Der Öffentlichkeit werden weitere Details leider immer noch vorenthalten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Maximilian Behm Anfragenr: 17375 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Empfangsbestätigung Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Mail. Sie werden in Kürze weitere Nachricht erhalten.…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
9. Januar 2017 10:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Mail. Sie werden in Kürze weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrter Herr Behm, nach Prüfung des Bescheides des Kreises Nordfriesland vom 05.08.2016 kommen wir zu der …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Gutachten zur Geburtshilfe der Klink Föhr“ [#17375]
Datum
11. Januar 2017 08:36
Status
Sehr geehrter Herr Behm, nach Prüfung des Bescheides des Kreises Nordfriesland vom 05.08.2016 kommen wir zu der Einschätzung, dass der Kreis Ihrem Ersuchen nicht nachkommen musste. Begründung: Die informationspflichtige Stelle hat - unter Berücksichtigung der Ausschlussgründe - lediglich die Informationen herauszugeben, über die sie verfügt (§ 3 Satz 1, § 2 Abs. 5 IZG-SH). Der Kreis Nordfriesland weist darauf hin, dass er nicht (auch nicht als Gesellschafter der Klinikum Nordfriesland gGmbH) über das begehrte Gutachten verfügt. Für uns gibt es keine Veranlassung, diese Einlassung in Zweifel zu ziehen. Ob dagegen der Landrat - wie von Ihnen dargelegt - in seiner Funktion als Aufsichtsrat der Klinikum Nordfriesland gGmbH über dieses Gutachten verfügen könnte, ist unerheblich und begründet keinen Anspruch nach dem IZG-SH. In seiner Entscheidung vom 22.02.2007, 6 A 269/04, hat das OVG Schleswig (noch zum IFG SH) in einer ähnlich gelagerten Situation festgestellt, dass ein Anspruch gegenüber einer Behörde dann nicht durchgreift, wenn die Informationen zwar nicht bei der Behörde, wohl aber bei dem Bürgermeister der Behörde in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzenden der Beigeladenen vorhanden sind. Nach der in diesem Urteil geäußerten Ansicht des OVG Schleswig besteht ein Zugang für Informationen nur, soweit diese bei der Behörde vorliegen. Nicht entscheidend sei dagegen, ob eine Amtsperson Kenntnisse von Vorgängen besitzt, die sie in anderer Funktion und Eigenschaft erhalte. Daran ändere es auch nichts, dass der Bürgermeister kraft Amtes Aufsichtsratsvorsitzender der Beigeladenen sei. Vor diesem Hintergrund kommt es in Ihrem Fall auch nicht (mehr) auf das Vorliegen von Ausschlussgründen an. Da jedoch einerseits die Begründung zu dem Vorliegen von Ausschlussgründen, die der Kreis Nordfriesland hilfsweise angestellt hat, nicht hinreichend ist und andererseits die Ausführungen zu der erforderlichen Interessenabwägung gänzlich fehlen, haben wir dem Kreis Nordfriesland - für zukünftige Anfragen - unter Bezugnahme auf die in unserem Leitfaden aufgeführten Grundlagen zum IZG-SH (https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/informationsfreiheit/ULD-Leitfaden-Grundlagen-IZG.pdf) und Ihre Eingabe einen entsprechenden Hinweis erteilt. Mit freundlichen Grüßen
Maximilian Behm
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich herzlich für die Prüfung und ausführliche Beantwortung meiner Anf…
An Der Landrat des Kreises Nordfriesland Details
Von
Maximilian Behm
Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Gutachten zur Geburtshilfe der Klink Föhr“ [#17375]
Datum
23. Januar 2018 20:10
An
Der Landrat des Kreises Nordfriesland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich herzlich für die Prüfung und ausführliche Beantwortung meiner Anfrage, bzw. der Erläuterung der rechtlichen Situation. Mit freundlichen Grüßen Maximilian Behm Anfragenr: 17375 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Maximilian Behm << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Maximilian Behm
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich herzlich für die Prüfung und ausführliche Beantwortung meiner Anf…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
Maximilian Behm
Betreff
AW: AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Gutachten zur Geburtshilfe der Klink Föhr“ [#17375]
Datum
23. Januar 2018 20:10
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich herzlich für die Prüfung und ausführliche Beantwortung meiner Anfrage, bzw. der Erläuterung der rechtlichen Situation. Mit freundlichen Grüßen Maximilian Behm Anfragenr: 17375 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Maximilian Behm << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>