Gutachten zur Geburtshilfe der Klink Föhr
Gutachten zur Geburtshilfe der Klink Föhr, auf welches unter anderem der Landrat Harrsen verweist, um die Schließung des Kreißsaals Ende 2015 zu rechtfertigen.
Anfrage abgelehnt
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Datum25. Juli 2016
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24. August 2016
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2 Follower:innen
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- Von
- Maximilian Behm
- Betreff
- Gutachten zur Geburtshilfe der Klink Föhr [#17375]
- Datum
- 25. Juli 2016 20:29
- An
- Der Landrat des Kreises Nordfriesland
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Der Landrat des Kreises Nordfriesland
- Via
- Briefpost
- Betreff
- Antrag nach schleswig-holsteinischem Informationszugangsgesetz auf Übersendung des Gutachtens zur Geburtshilfe in der Klinik Föhr
- Datum
- 5. August 2016
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Maximilian Behm
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Gutachten zur Geburtshilfe der Klink Föhr“ [#17375]
- Datum
- 8. Januar 2017 15:44
- An
- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
- Status
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- Von
- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
- Betreff
- Empfangsbestätigung
- Datum
- 9. Januar 2017 10:57
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
- Betreff
- Re: Vermittlung bei Anfrage „Gutachten zur Geburtshilfe der Klink Föhr“ [#17375]
- Datum
- 11. Januar 2017 08:36
- Status
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- Von
- Maximilian Behm
- Betreff
- AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Gutachten zur Geburtshilfe der Klink Föhr“ [#17375]
- Datum
- 23. Januar 2018 20:10
- An
- Der Landrat des Kreises Nordfriesland
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Maximilian Behm
- Betreff
- AW: AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Gutachten zur Geburtshilfe der Klink Föhr“ [#17375]
- Datum
- 23. Januar 2018 20:10
- An
- Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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B.) Wichtige Rolle spielen Krankenhauspläne und Aufsichtsbehörden (das Landesministerium)
C.) Das Schreiben vom 05.08.2016 enthält den Begriff "stationäre Behandlungseinrichtungen" bezüglich des § 2 Abs. 3 Nr. 2 IGZ
(https://www.datenschutzzentrum.de/geset…), die Gesetzesstelle lautet aber weitgefasst:
>>(3) Informationspflichtige Stellen sind natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie nichtrechtsfähige Vereinigungen, soweit ihnen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung zur Erledigung in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts, insbesondere Aufgaben in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, öffentlicher Nahverkehr, Energieerzeugung und –versorgung oder Krankenhauswesen, übertragen wurden,<<