Anfrage zu Statistiken bezüglich möglicher Rechtsbeugung, juristischen Konflikten, Gewaltverbrechen, Sterblichkeit von Mitarbeitern, Leistungsempfängern, Antragstellern
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Ausschnitte aus Ihren Statistiken, jeweils einzeln gesondert für die Kalenderjahre von 20120 bis 2020, betreffend der Agenturen für Arbeit, der Jobcenter, der Sozialämter sowie der Behörde bzw. des zuständigen Ministeriums auf Bundes- und Landesebene zu:
Auflistung der offenen, abgelehnten sowie angenommenen Anfragen von Mitarbeitern zur Veränderung von Auslegungen und Weisungen,
Auflistung der offenen, abgelehnten sowie angenommenen Meldungen mit Begründung von Mitarbeitern über Rechtsbeugung durch weitere Mitarbeiter oder sich selbst,
Auflistung der offenen, abgelehnten sowie angenommenen Meldungen mit Begründung von Mitarbeitern zu Konflikten zwischen der Rechtssprechung und Rechtsauslegung,
Statistik über die Anzahl der Widersprüche pro Kalenderjahr von Leistungsempfänger, Antragstellern oder ehemaligen Leistungsberechtigten, Anzahl der angenommenen Widerspruchsbegründungen der selben Personengruppen, Anzahl der abgelehnten Widersprüche der selben Personengruppen, Anzahl der vom Antragsteller in höherer Instanz angenommenen Widerspruchs bzw. Klagebegründungen, Anzahl von Anfragen in der Rechtsberatung von Mitarbeitern zur Beurteilung einer Anfrage durch den Antragsteller, Anzahl von Suiziden von Leistungsempfängern oder Antragstellern, Anzahl von Suiziden von ehemaligen Leistungsempfängern oder Antragstellern welche durch Sanktion oder Ablehnung der Leistungen aus dem Leistungsbezug gefallen sind gegliedert nach 4, 12, 26 und 52 Wochen und >52 Wochen Abstand, Anzahl von Leistungsempfängern und Antragstellern welche durch den Wegfall der Leistungsberechtigung aufgrund des mangels einer Postanschrift aus dem Leistungsbezug ausgeschlossen worden sind, Anzahl Antragstellern und Leistungsempfänger welche aus dem Leistungsbezug ausgeschlossen worden sind aufgrund eines Haftantritts, Anzahl von Leistungsempfängern und Antragstellern welche eine Postanschrift bei einem gemeinnützigen Träger in Anspruch nehmen, Anzahl von Leistungsempfängern oder Antragstellern welche an einer Suchtberatung teilgenommen haben und zugleich selbst angaben ein Suchtproblem gehabt zu haben gegliedert nach legalen und illegalen Substanzen, Anzahl an verordneten Suchtberatungen gegliedert nach legalen und illegalen Substanzen, Anzahl von Mitarbeitern welche im vergangenen Jahr verstorben sind, Anzahl von Mitarbeitern welche schon einmal bezüglich eines Suchtproblems aktenkundig auffällig geworden sind gegliedert nach legalen und illegalen Substanzen sowie weiteren Suchtproblemen, Anzahl von Mitarbeitern welche durch Suizid verstorben sind, Anzahl von Mitarbeitern welche infolge eines Gewaltverbrechens verstorben sind, Anzahl von Mitarbeitern welche vermutlicher Maßen im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Tätigkeit verstorben sind wie bspw. durch Gewalttaten von aktiven oder ehemaligen Leistungsempfänger, Antragstellern oder Familienangehörigen dieser oder durch Dritte Personen aus dem unmittelbaren Bekannten/Freundes/Kontaktkreis dieser, Anzahl derselben welche zu erkennen gaben wie die Tat im Zusammenhang stand oder diesbzgl. verurteilt worden sind - dabei werden Todesfälle während der Ausübung der Tätigkeit aufgrund einer natürlichen Todesursache nicht angefragt.
Insofern Ihnen einzelen Daten nicht zur Verfügung stehen oder nicht erhoben werden, weise ich Sie daraufhin Amtshilfe beim statistischen Bundesamt in Anspruch zu nehmen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Insofern Kosten entstehen bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Wenn nein bitte ich dies zu Begründen.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Freundlichen Grüße,
Anfrage eingeschlafen
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Datum9. Januar 2020
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12. Februar 2020
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