Anfrage zu Statistiken bezüglich möglicher Rechtsbeugung, juristischen Konflikten, Gewaltverbrechen, Sterblichkeit von Mitarbeitern, Leistungsempfängern, Antragstellern

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Ausschnitte aus Ihren Statistiken, jeweils einzeln gesondert für die Kalenderjahre von 20120 bis 2020, betreffend der Agenturen für Arbeit, der Jobcenter, der Sozialämter sowie der Behörde bzw. des zuständigen Ministeriums auf Bundes- und Landesebene zu:

Auflistung der offenen, abgelehnten sowie angenommenen Anfragen von Mitarbeitern zur Veränderung von Auslegungen und Weisungen,
Auflistung der offenen, abgelehnten sowie angenommenen Meldungen mit Begründung von Mitarbeitern über Rechtsbeugung durch weitere Mitarbeiter oder sich selbst,
Auflistung der offenen, abgelehnten sowie angenommenen Meldungen mit Begründung von Mitarbeitern zu Konflikten zwischen der Rechtssprechung und Rechtsauslegung,
Statistik über die Anzahl der Widersprüche pro Kalenderjahr von Leistungsempfänger, Antragstellern oder ehemaligen Leistungsberechtigten, Anzahl der angenommenen Widerspruchsbegründungen der selben Personengruppen, Anzahl der abgelehnten Widersprüche der selben Personengruppen, Anzahl der vom Antragsteller in höherer Instanz angenommenen Widerspruchs bzw. Klagebegründungen, Anzahl von Anfragen in der Rechtsberatung von Mitarbeitern zur Beurteilung einer Anfrage durch den Antragsteller, Anzahl von Suiziden von Leistungsempfängern oder Antragstellern, Anzahl von Suiziden von ehemaligen Leistungsempfängern oder Antragstellern welche durch Sanktion oder Ablehnung der Leistungen aus dem Leistungsbezug gefallen sind gegliedert nach 4, 12, 26 und 52 Wochen und >52 Wochen Abstand, Anzahl von Leistungsempfängern und Antragstellern welche durch den Wegfall der Leistungsberechtigung aufgrund des mangels einer Postanschrift aus dem Leistungsbezug ausgeschlossen worden sind, Anzahl Antragstellern und Leistungsempfänger welche aus dem Leistungsbezug ausgeschlossen worden sind aufgrund eines Haftantritts, Anzahl von Leistungsempfängern und Antragstellern welche eine Postanschrift bei einem gemeinnützigen Träger in Anspruch nehmen, Anzahl von Leistungsempfängern oder Antragstellern welche an einer Suchtberatung teilgenommen haben und zugleich selbst angaben ein Suchtproblem gehabt zu haben gegliedert nach legalen und illegalen Substanzen, Anzahl an verordneten Suchtberatungen gegliedert nach legalen und illegalen Substanzen, Anzahl von Mitarbeitern welche im vergangenen Jahr verstorben sind, Anzahl von Mitarbeitern welche schon einmal bezüglich eines Suchtproblems aktenkundig auffällig geworden sind gegliedert nach legalen und illegalen Substanzen sowie weiteren Suchtproblemen, Anzahl von Mitarbeitern welche durch Suizid verstorben sind, Anzahl von Mitarbeitern welche infolge eines Gewaltverbrechens verstorben sind, Anzahl von Mitarbeitern welche vermutlicher Maßen im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Tätigkeit verstorben sind wie bspw. durch Gewalttaten von aktiven oder ehemaligen Leistungsempfänger, Antragstellern oder Familienangehörigen dieser oder durch Dritte Personen aus dem unmittelbaren Bekannten/Freundes/Kontaktkreis dieser, Anzahl derselben welche zu erkennen gaben wie die Tat im Zusammenhang stand oder diesbzgl. verurteilt worden sind - dabei werden Todesfälle während der Ausübung der Tätigkeit aufgrund einer natürlichen Todesursache nicht angefragt.
Insofern Ihnen einzelen Daten nicht zur Verfügung stehen oder nicht erhoben werden, weise ich Sie daraufhin Amtshilfe beim statistischen Bundesamt in Anspruch zu nehmen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Insofern Kosten entstehen bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Wenn nein bitte ich dies zu Begründen.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Freundlichen Grüße,

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Januar 2020
  • Frist
    12. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Ausschnitte aus Ihren Statistiken, jeweils einzeln gesondert fü…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zu Statistiken bezüglich möglicher Rechtsbeugung, juristischen Konflikten, Gewaltverbrechen, Sterblichkeit von Mitarbeitern, Leistungsempfängern, Antragstellern [#173785]
Datum
9. Januar 2020 22:23
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Ausschnitte aus Ihren Statistiken, jeweils einzeln gesondert für die Kalenderjahre von 20120 bis 2020, betreffend der Agenturen für Arbeit, der Jobcenter, der Sozialämter sowie der Behörde bzw. des zuständigen Ministeriums auf Bundes- und Landesebene zu: Auflistung der offenen, abgelehnten sowie angenommenen Anfragen von Mitarbeitern zur Veränderung von Auslegungen und Weisungen, Auflistung der offenen, abgelehnten sowie angenommenen Meldungen mit Begründung von Mitarbeitern über Rechtsbeugung durch weitere Mitarbeiter oder sich selbst, Auflistung der offenen, abgelehnten sowie angenommenen Meldungen mit Begründung von Mitarbeitern zu Konflikten zwischen der Rechtssprechung und Rechtsauslegung, Statistik über die Anzahl der Widersprüche pro Kalenderjahr von Leistungsempfänger, Antragstellern oder ehemaligen Leistungsberechtigten, Anzahl der angenommenen Widerspruchsbegründungen der selben Personengruppen, Anzahl der abgelehnten Widersprüche der selben Personengruppen, Anzahl der vom Antragsteller in höherer Instanz angenommenen Widerspruchs bzw. Klagebegründungen, Anzahl von Anfragen in der Rechtsberatung von Mitarbeitern zur Beurteilung einer Anfrage durch den Antragsteller, Anzahl von Suiziden von Leistungsempfängern oder Antragstellern, Anzahl von Suiziden von ehemaligen Leistungsempfängern oder Antragstellern welche durch Sanktion oder Ablehnung der Leistungen aus dem Leistungsbezug gefallen sind gegliedert nach 4, 12, 26 und 52 Wochen und >52 Wochen Abstand, Anzahl von Leistungsempfängern und Antragstellern welche durch den Wegfall der Leistungsberechtigung aufgrund des mangels einer Postanschrift aus dem Leistungsbezug ausgeschlossen worden sind, Anzahl Antragstellern und Leistungsempfänger welche aus dem Leistungsbezug ausgeschlossen worden sind aufgrund eines Haftantritts, Anzahl von Leistungsempfängern und Antragstellern welche eine Postanschrift bei einem gemeinnützigen Träger in Anspruch nehmen, Anzahl von Leistungsempfängern oder Antragstellern welche an einer Suchtberatung teilgenommen haben und zugleich selbst angaben ein Suchtproblem gehabt zu haben gegliedert nach legalen und illegalen Substanzen, Anzahl an verordneten Suchtberatungen gegliedert nach legalen und illegalen Substanzen, Anzahl von Mitarbeitern welche im vergangenen Jahr verstorben sind, Anzahl von Mitarbeitern welche schon einmal bezüglich eines Suchtproblems aktenkundig auffällig geworden sind gegliedert nach legalen und illegalen Substanzen sowie weiteren Suchtproblemen, Anzahl von Mitarbeitern welche durch Suizid verstorben sind, Anzahl von Mitarbeitern welche infolge eines Gewaltverbrechens verstorben sind, Anzahl von Mitarbeitern welche vermutlicher Maßen im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer Tätigkeit verstorben sind wie bspw. durch Gewalttaten von aktiven oder ehemaligen Leistungsempfänger, Antragstellern oder Familienangehörigen dieser oder durch Dritte Personen aus dem unmittelbaren Bekannten/Freundes/Kontaktkreis dieser, Anzahl derselben welche zu erkennen gaben wie die Tat im Zusammenhang stand oder diesbzgl. verurteilt worden sind - dabei werden Todesfälle während der Ausübung der Tätigkeit aufgrund einer natürlichen Todesursache nicht angefragt. Insofern Ihnen einzelen Daten nicht zur Verfügung stehen oder nicht erhoben werden, weise ich Sie daraufhin Amtshilfe beim statistischen Bundesamt in Anspruch zu nehmen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Insofern Kosten entstehen bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Wenn nein bitte ich dies zu Begründen. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Freundlichen Grüße, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173785 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich meiner Anfrage und des entstandenen Rechtschreibfehlers in folgendem Satz,…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zu Statistiken bezüglich möglicher Rechtsbeugung, juristischen Konflikten, Gewaltverbrechen, Sterblichkeit von Mitarbeitern, Leistungsempfängern, Antragstellern [#173785]
Datum
9. Januar 2020 22:33
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bezüglich meiner Anfrage und des entstandenen Rechtschreibfehlers in folgendem Satz, "... bitte senden Sie mir Ausschnitte aus Ihren Statistiken, jeweils einzeln gesondert für die Kalenderjahre von 20120 bis 2020, ..." lautet die korrekte Angabe von 2010 bis 2020. Entschuldigen Sie bitte den Umstand. Freundliche Grüße, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173785
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: KAG Anfrage zu Statistiken bezüglich möglicher Rechtsbeugung, juristischen Konflikten, Gewaltverbrechen, Sterblichkeit von Mitarbeitern, Leistungsempfängern, Antragstellern [#173785]
Datum
10. Januar 2020 09:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung umgehend an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 9. Januar 2020 beantragen Sie Auskünfte u.v.m. zu Statistiken …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihre Anfrage zu Statistiken bezüglich möglicher Rechtsbeugung, juristischen Konflikten, Gewaltverbrechen, Sterblichkeit von Mitarbeitern, Leistungsempfängern, Antragstellern [#173785]
Datum
17. Januar 2020 10:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 9. Januar 2020 beantragen Sie Auskünfte u.v.m. zu Statistiken der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter. Sie stützen Ihren Antrag auf § 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG). Nach dieser Vorschrift hat jeder nach Maßgabe des IFG gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Dabei ist der Informationsanspruch auf die bei der informationspflichtigen Stelle zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich vorhandenen Informationen beschränkt. Des Weiteren gewährt das IFG keinen Anspruch auf die Zusammenstellung oder Aufbereitung von Informationen durch die Behörde, die über die Einsichtnahme in vorhandene amtliche Informationen hinausgeht. Das BMAS verfügt nicht über die von Ihnen angefragten Informationen im o. g. Sinne. Die amtliche Statistik über den Arbeitsmarkt, und somit auch über die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II, führt die Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Arbeitsmarktstatistiken werden regelmäßig und für jeden zugänglich veröffentlicht (https://statistik.arbeitsagentur.de). Auf dieser Internetseite können zahlreiche statistische Auswertungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende unter der Rubrik „Statistik nach Themen/ Grundsicherung für Arbeitsuchende- SGB II“ abgerufen werden, bspw. Statistiken<https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Sanktionen-Widersprueche-Klagen/Sanktionen-Widersprueche-Klagen-Nav.html> zu Klagen und Widersprüchen. Sollten Sie darüber hinaus gehende Fragen zum Angebot der Statistik der BA haben oder auf Ihre Fragestellungen zugeschnittene Sonderauswertungen, ggfs. kostenpflichtig, benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an den Zentralen-Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit (https://statistik.arbeitsagentur.de/Nav…). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in 1.) Sie schreiben dass Auskünfte zu Statistken der Agenturen für Arbeit und der Jobc…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage zu Statistiken bezüglich möglicher Rechtsbeugung, juristischen Konflikten, Gewaltverbrechen, Sterblichkeit von Mitarbeitern, Leistungsempfängern, Antragstellern [#173785]
Datum
27. Januar 2020 18:28
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in 1.) Sie schreiben dass Auskünfte zu Statistken der Agenturen für Arbeit und der Jobcenter beantragt worden sind, was inhaltlich nicht vollständig ist. Die ursprüngliche Anfrage richtet sich hier auch an die Daten der Sozialämter. 2.) Sie schreiben dass das BMAS bedauerlichweise keine Information zu der Anfrage bereitstellen kann, mangels des vorhandenseins dieser. Zudem interpretieren Sie die Anfrage in Ihrer Antwort ausschließlich damit hinreichend beantwortet, dass "zahlreiche statistische Auswertungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende" auf dem Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit bereitstünden. Der Verweis auf die öffentlich zugänglichen Statistiken der Bundesagentur für Arbeit ist bedauerlichweise nicht hinreichend genügend, aufgrund des mangels an Informationen zu den von mir angefragten Punkten. Dass laut Ihrer Aussage angeblich überhaupt gar keine Daten zu keinem einzigen der angefragten Punkte existiere, scheint dabei sehr abwägig. Daher bitte ich Sie Ihre Aussage im Detail zu erläutern und zu den jeweils einzeln angefragten Punkten meinerseits eine rechtsverbindliche einzelne Begründung als Ablehnung abzugeben. Insofern Sie keine ausgewerten Daten führen, wie bspw. fertig verarbeitete Statistiken, bitte ich um die Aushändigung der unverarbeitenden Rohdaten, wie Beispielsweise interne Sammlungen zu der Anzahl von Meldungen der unterschiedlich angefragten Punkte, oder auch einzelne Meldungen und deren Inhalt welche unverarbeitet gespeichert worden sind. Vorweg sei dazu erwähnt dass die nötige Anonymisierung und Schwärzung der Daten automatisch von dem Systemanbieter der Anfrage erfolgt, somit entsteht kein Bedarf Ihrerseits Aufwand in die Anonymisierung der Daten zu investieren. 3.) Sie verweisen zudem an den Zentralen-Statistik-Service der Bundesagentur für Arbeit für darüber hinausgehende Anfragen. Aus Gründen der Datensparsamkeit, wie vom Bundesdatenschutzbeauftragten angewiesen, bitte ich Sie als oberste Direktion die Anfrage weiter direkt zu bearbeiten und die Daten der Ihnen entsprechende untergebenen Referate zu sammeln und mir bereitzustellen. Freundliche Grüße, ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173785
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrteAntragsteller/in ich verweise nochmals auf meine Ausführungen in der E-Mail vom 17. Januar 2020. Die …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Ihre Anfrage zu Statistiken bezüglich möglicher Rechtsbeugung, juristischen Konflikten, Gewaltverbrechen, Sterblichkeit von Mitarbeitern, Leistungsempfängern, Antragstellern [#173785]
Datum
28. Januar 2020 12:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich verweise nochmals auf meine Ausführungen in der E-Mail vom 17. Januar 2020. Die von Ihnen angesprochenen Sozialhilfeträger liegen in kommunaler Zuständigkeit. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in sie lassen die Beantwortung der Frage weiterhin unbegründet aus. Entgegen Ihrer Beh…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage zu Statistiken bezüglich möglicher Rechtsbeugung, juristischen Konflikten, Gewaltverbrechen, Sterblichkeit von Mitarbeitern, Leistungsempfängern, Antragstellern [#173785]
Datum
29. Januar 2020 13:02
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sie lassen die Beantwortung der Frage weiterhin unbegründet aus. Entgegen Ihrer Behauptung verlange ich auch keine kommunalen Angaben nach Ländern sondern von Ihnen gesammelt die gesammten Angaben des Bundesgebietes. Insofern Sie kein Interesse zeigen das Anliegen zu prüfen oder faktisch dazulegen warum Sie berechtigt sind die Anfrage abweisen unter Zitierung der nötigen Bestimmungen, wäre ich dazu angehalten den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit diesen Vorfall prüfen zu lassen. Freundliche Grüße Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173785