Informationen zum Aufbau, Struktur, Verwaltung, Betrieb der Agentur für Arbeit, Jobcenter und Sozialämter, der rechtsberatenden Abteilung, Dienstaufsicht, Widerspruchsstelle und deren Ausbildungsinhalte
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir zum Gesamtverständnis betreffend des Aufbau, der Verwaltung, der Struktur und des Betriebs der Agenturen für Arbeit, der Jobcenter, der Sozialämter sowie der Behörde bzw. des zuständigen Ministeriums auf Bundes- und Landesebene zu, welche nicht bereits an anderer Stelle online öffentlich seinsehbar sind. Eine nicht vollständige Liste von Dokumenten welche dazu benötiget wird lautet wie folgt:
(Dienst)Vorschriften für Beamte, Bedienstete des öffentlichen Dienst, Mitarbeiter, kooperativen mit weiteren Organisationen oder Unternehmen,
Statistiken der Alltagspraxis und Dokumente für den internern Gebrauch,
Aus- und Fortbildungskatalog sowie aktuelle Aus- und Fortbildungsinhalte für Mitarbeiter,
Weisungen und Merkblätter für Mitarbeiter
Informationen zur Auslegung von gesetzlichen Vorgaben wie bspw. zu Sozialgesetzbüchern oder dem Verwaltungsverfahrensgesetz,
zugehörige Anlagen, Anhänge und Verweise,
explizit diese der rechtsberatenden Abteilung, der Abteilung der Dienstaufsicht sowie die Abteilung der Widerspruchsstelle sowie der Beschwerdestelle für interne Anliegen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Insofern Kosten entstehen bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Wenn nein bitte ich dies zu Begründen.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Freundlichen Grüße,
Anfrage eingeschlafen
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Datum9. Januar 2020
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12. Februar 2020
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