Informationen zu vormals eingestuften Dokumenten

Unterlagen aus denen hervorgeht, bei welchen vormals als Verschlusssache (VS) eingestuften Dokumenten in Ihrer Behörde seit 2008 eine Einstufung aufgehoben wurde (Titel der Dokumente, Datum der Aufhebung, vormaliger Geheimhaltungsgrad).

Aus einer Antwort der Bundesregierung mit den Arbeitsnummern 12/262, 263 vom 30. Dezember 2019 auf die parlamentarische Anfrage eines Bundestagsabgeordneten ergibt sich, dass in Ihrem Haus entsprechende Dokumente identifiziert werden konnten.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    10. Januar 2020
  • Frist
    12. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen …
An Bundespolizeidirektion Koblenz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Informationen zu vormals eingestuften Dokumenten [#173818]
Datum
10. Januar 2020 13:21
An
Bundespolizeidirektion Koblenz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen aus denen hervorgeht, bei welchen vormals als Verschlusssache (VS) eingestuften Dokumenten in Ihrer Behörde seit 2008 eine Einstufung aufgehoben wurde (Titel der Dokumente, Datum der Aufhebung, vormaliger Geheimhaltungsgrad). Aus einer Antwort der Bundesregierung mit den Arbeitsnummern 12/262, 263 vom 30. Dezember 2019 auf die parlamentarische Anfrage eines Bundestagsabgeordneten ergibt sich, dass in Ihrem Haus entsprechende Dokumente identifiziert werden konnten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 173818 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173818
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zu vormals eingestuften Do…
An Bundespolizeidirektion Koblenz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Informationen zu vormals eingestuften Dokumenten [#173818]
Datum
23. Februar 2020 12:47
An
Bundespolizeidirektion Koblenz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Informationen zu vormals eingestuften Dokumenten“ vom 10.01.2020 (#173818) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 173818 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173818 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>

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Bundespolizeidirektion Koblenz
Bundespolizeidirektion Koblenz Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit Az.: StSt ÖA 21 02 04 Sehr geehrter Herr Semsrot…
Von
Bundespolizeidirektion Koblenz
Betreff
Informationen zu vormals eingestuften Dokumenten [#173818]_Kein Eingang
Datum
27. Februar 2020 15:57
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
7,8 KB


Bundespolizeidirektion Koblenz Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit Az.: StSt ÖA 21 02 04 Sehr geehrter Herr Semsrott, Nach eingehender Prüfung bei allen in Frage kommenden Kontaktdienststellen muss ich Ihnen leider mitteilen, dass Ihr besagtes Anschreiben bei der Bundespolizei nicht eingegangen ist und somit auch nicht bearbeitet werden kann. Ich bitte Sie daher, sich direkt an die, für Ihr Anliegen zuständige Bundespolizeidienststelle oder an die Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit der Bundespolizeidirektion Koblenz unter der E-Mail Anschrift <<E-Mail-Adresse>> zu wenden. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen