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Julian Assange

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Ich möche wissen warum sich Deutschland nicht dafür einsetzt, dass Herr Julian Assange freigelassen und in Deutschland aufgenommen wird. Herr Julian Assange ist Journalist und kein Whistleblower. Er hat nichts anderes getan als die Plattform Wikileaks zur Verfügung zu stellen um Whistleblowern die Möglichkeit zu eröffnen unerkannt Informationen der Öffentlichkeit bekannt zu geben. Journalisten haben schon immer ihre Quellen geschschützt. Für mich ist Wikileaks nichts anderes. Mit den über Wikileaks ans Tageslicht gekommenen Informationen haben sich ganz viele Menschen die Taschen voll Geld gescheffelt.

Herr Assange wird in Europa in einem Britischen Gefängnis gefoltert, an den Folgen dieser Behandlung wird er sterben - und Deutschland schaut zu.
Haben wir keine Ehre mehr im Leib? Ist uns die Unversehrtheit des Berufstandes Journalist kein Anliegen mehr? Ist die Meinungsfreiheit heute nicht mehr schützenswert?

Ich finde das unglaublich und schäme mich für meine Volksvertreter. Ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie von den Steuerzahlern, unter anderem von mir bezahlt und ernährt werden, Sie sind nichts anderes als Angestellte des deutschen Steuerzahlers.
In diesem Sinn möchte ich Sie an Ihre Pflicht erinnern sich für die Werte der Verfassung einzusetzen und diesem Elend ein Ende zu setzen. Wozu haben wir hochbezahlte Diplomaten?

Welche Begründung hat der deutsche Staat dieser Angelegenheit untätig zuzuschauen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Januar 2020
  • Frist
    15. Februar 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möche wissen wa…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Julian Assange [#173871]
Datum
10. Januar 2020 22:28
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möche wissen warum sich Deutschland nicht dafür einsetzt, dass Herr Julian Assange freigelassen und in Deutschland aufgenommen wird. Herr Julian Assange ist Journalist und kein Whistleblower. Er hat nichts anderes getan als die Plattform Wikileaks zur Verfügung zu stellen um Whistleblowern die Möglichkeit zu eröffnen unerkannt Informationen der Öffentlichkeit bekannt zu geben. Journalisten haben schon immer ihre Quellen geschschützt. Für mich ist Wikileaks nichts anderes. Mit den über Wikileaks ans Tageslicht gekommenen Informationen haben sich ganz viele Menschen die Taschen voll Geld gescheffelt. Herr Assange wird in Europa in einem Britischen Gefängnis gefoltert, an den Folgen dieser Behandlung wird er sterben - und Deutschland schaut zu. Haben wir keine Ehre mehr im Leib? Ist uns die Unversehrtheit des Berufstandes Journalist kein Anliegen mehr? Ist die Meinungsfreiheit heute nicht mehr schützenswert? Ich finde das unglaublich und schäme mich für meine Volksvertreter. Ich möchte Sie daran erinnern, dass Sie von den Steuerzahlern, unter anderem von mir bezahlt und ernährt werden, Sie sind nichts anderes als Angestellte des deutschen Steuerzahlers. In diesem Sinn möchte ich Sie an Ihre Pflicht erinnern sich für die Werte der Verfassung einzusetzen und diesem Elend ein Ende zu setzen. Wozu haben wir hochbezahlte Diplomaten? Welche Begründung hat der deutsche Staat dieser Angelegenheit untätig zuzuschauen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173871 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173871
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
[Ticket#: 10117191] Julian Assange [#173871]
Datum
13. Januar 2020 10:32
Status
Anfrage abgeschlossen
AUSWÄRTIGES AMT Bürgerservice Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amts. Sie haben Ihren Antrag mit dem Formular für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG sind mit einem - u.U. kostenpflichtigen - förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer - kostenfreien - Bürgeranfrage handelt, das ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden kann: Die Bundesregierung schätzt und unterstützt die Arbeit der Sonderberichterstatter und anderer unabhängiger Experten des VN-Menschenrechtsrats. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum weltweiten Schutz der Menschenrechte. Deutschland arbeitet gut und eng mit ihnen zusammen. Deutschland verurteilt alle Formen von Folter und anderer grausamer, unmenschlichen Behandlung oder Strafe und setzt sich gegen Folter ein, sowohl in bilateralen als auch in multilateralen Formaten. Erkenntnisse der Sonderberichterstatter hierzu nehmen wir sehr ernst. Die Haltung von Herrn Melzer zum Fall Assange und seine Erkenntnisse sind uns gut bekannt. Wir haben Herrn Melzer am 26.11. im Auswärtigen Amt zu einem Arbeitsbesuch empfangen. Im Rahmen des Treffens gab es auch einen Austausch zum Fall Assange. Das Auswärtige Amt betreut Herrn Assange nicht konsularisch und wir haben daher keine eigenen Erkenntnisse zu den Haftbedingungen in diesem Fall. Wir haben keinen Grund, am rechtsstaatlichen Vorgehen der britischen Justiz und der Einhaltung internationaler Mindeststandards bei den Haftbedingungen zu zweifeln. Mit freundlichen Grüßen
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