Nudging

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Eine Kopie aller Akten (Inkl. Gutachten, Umfragen, Expertisen), aus denen Ersichtlich wird, wie und in welchem Umfang die als "Nudging" bekannte Strategie vom Bundeskanzleramt angewendet wird und werden soll.

Eine Kopie der Expertise(n) aus der ersichtlich wird, wie die wissenschaftliche Definition von "Nudging" des Bundeskanzleramtes ist.

Eine Kopie der Unterlagen aus denen die juristische Einschätzung des Einsatzes von "Nudging" ersichtlich wird, sowie Kopien der Akten, die deutlich machen, auf welchen Daten diese Einschätzungen beruhen.

Eine Kopie aller Unterlagen, aus denen hervorgeht, in welcher Höhe Ausgaben für das "Nudging" (Inkl. Forschung) vorgesehen sind und an wen die Aufträge vergeben werden oder wurden.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. Juli 2016
  • Frist
    30. August 2016
  • Kosten dieser Information:
    180,00 Euro
  • 8 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Kopie aller…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nudging [#17404]
Datum
28. Juli 2016 14:29
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Kopie aller Akten (Inkl. Gutachten, Umfragen, Expertisen), aus denen Ersichtlich wird, wie und in welchem Umfang die als "Nudging" bekannte Strategie vom Bundeskanzleramt angewendet wird und werden soll. Eine Kopie der Expertise(n) aus der ersichtlich wird, wie die wissenschaftliche Definition von "Nudging" des Bundeskanzleramtes ist. Eine Kopie der Unterlagen aus denen die juristische Einschätzung des Einsatzes von "Nudging" ersichtlich wird, sowie Kopien der Akten, die deutlich machen, auf welchen Daten diese Einschätzungen beruhen. Eine Kopie aller Unterlagen, aus denen hervorgeht, in welcher Höhe Ausgaben für das "Nudging" (Inkl. Forschung) vorgesehen sind und an wen die Aufträge vergeben werden oder wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Kein Nachrichtentext
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
2. August 2016
Status
Warte auf Antwort
Bundeskanzleramt
Kein Nachrichtentext
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
2. August 2016
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
ifg-antwort-nudging-02082016-s1v2-sw.jpg
1,5 MB
ifg-antwort-nudging-02082016-s2v2-sw.jpg
1,4 MB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Status [#17404] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nudging“ vom 28.07.2016 (…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Status [#17404]
Datum
8. September 2016 14:27
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Nudging“ vom 28.07.2016 (#17404) wurde von Ihnen bisher nicht beantwortet. Bitte informieren Sie mich über den Status meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
Delayed Mail (still being retried) #################################################################### # THIS IS …
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
Delayed Mail (still being retried)
Datum
8. September 2016 18:33
Status
Warte auf Antwort
#################################################################### # THIS IS A WARNING ONLY. YOU DO NOT NEED TO RESEND YOUR MESSAGE. # #################################################################### Your message could not be delivered for 0 days, 4 hours, 0 minutes. It will be retried until it is 5 days, 0 hours, 0 minutes old. For further assistance, please send mail to <postmaster>. If you do so, please include this problem report. You can delete your own text from the attached returned message. <<Name und E-Mail-Adresse>>: 421 4.7.0 Too many concurrent connections.
Bundeskanzleramt
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zum Thema Nudging befindet sich i…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
IFG In 2016 NA 310_Sebastian Reich_Nudging
Datum
9. September 2016 13:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz zum Thema Nudging befindet sich in Bearbeitung. Hiermit möchte ich Sie informieren, dass aufgrund des sich ergebenen Umfanges Ihrer Anfrage gem. § 10 Abs. 1 und 3 IFG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und der Anlage zur IFGGebV voraussichtlich ein Gebührenrahmen von 30 bis 500 Euro nach Nr. 2.2 der Anlage zu Grunde zu legen ist. Ferner werden zusätzlich Auslagen für die Herstellung von Kopien anfallen. Ein konkreter Kostenvoranschlag kann jedoch nicht erstellt werden. Da Sie in Ihrem Antrag von einer gebührenfreien Auskunft ausgehen, bitte ich Sie mir bis zum 16. September 2016 mitzuteilen, ob Sie an Ihrem Antrag unter diesen Voraussetzungen festhalten. Sofern Sie sich hierzu nicht äußern, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag zurückziehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> in Bezug auf Ihr Schreiben vom 09.09.2016 habe…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG In 2016 NA 310_Sebastian Reich_Nudging [#17404]
Datum
15. September 2016 13:49
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> in Bezug auf Ihr Schreiben vom 09.09.2016 haben sich zwei Fragen ergeben. 1.Würden Sie mir bitte Mitteilen, um welche Dokumente es sich hierbei handelt? Sie können mir sicherlich einen Überblick geben, welche Dokumente (zu den 4 Fragen) ich bekommen werde, wenn Sie schreiben, dass aufgrund des sich ergebenen Umfanges [...] ein erhöhter Arbeitsaufwand entstehen würde. 2. Eine Einschätzung der Kosten müsste doch genauer möglich sein, wenn Sie schon den Arbeitsaufwand vor Augen haben. Ein Kostenvoranschlag der zwischen einer Arbeitsstunde (30,00 EUR) und dem Maximalbetrag von 500,00 EUR (16 Arbeitsstunden?) liegt, hat leider überhaupt keine Aussagekraft und ist demnach auch kein Kostenvoranschlag (weil ungeeignet, sich eine Vorstellung der Kosten für einen Auftrag zu verschaffen), zumal dieser nicht einmal verbindlich ist und auch bisher keinen Gegenwert bezeichnet. Es erschließt sich mir nicht, dass es 500,00 EUR Arbeitsaufwand hervorrufen soll, wenn eine IFG Anfrage nach Gutachten und Akten zu einem aktuellen Thema gestellt wird. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
Derzeit bin ich nicht im B?ro. Ihre E-Mail wird nicht automatisch weitergeleitet. In wichtigen Angelegenheiten wen…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
Automatische Antwort: IFG In 2016 NA 310_Sebastian Reich_Nudging [#17404]
Datum
15. September 2016 13:58
Status
Warte auf Antwort
Derzeit bin ich nicht im B?ro. Ihre E-Mail wird nicht automatisch weitergeleitet. In wichtigen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an <<E-Mail-Adresse>> Jahn
Bundeskanzleramt
Sehr geehrtAntragsteller/in es handelt sich bei den Dokumenten vorrangig um Vermerke an die Hausleitung bezüglich…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
AW: IFG In 2016 NA 310_Sebastian Reich_Nudging [#17404]
Datum
5. Oktober 2016 17:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in es handelt sich bei den Dokumenten vorrangig um Vermerke an die Hausleitung bezüglich der Regierungsstrategie "wirksam regieren" und Vorbereitungen auf Ressorttreffen, sowie Präsentationen zu Nudging. Der angefallene Arbeitsaufwand beläuft sich derzeit auf ca. 4 Arbeitsstunden (je 45 Euro). Diese Angabe ist jedoch nicht verbindlich. Sofern Sie weiterhin an der Anfrage festhalten möchten, teilen Sie mir dies bitte bis zum 14.10.2016 mit. Sie erhalten dann zeitnah Ihren Bescheid. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Nudging“ [#17404]
Datum
12. Dezember 2016 13:46
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/17404 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil: 1. Der Informationsgehalt bisher überhaupt nicht ersichtlich ist. (Frage: Würden Sie mir bitte Mitteilen, um welche Dokumente es sich hierbei handelt? Antwort: Vermerke an die Hausleitung [...], sowie Präsentationen zu Nudging.) 2. Der Gegenwert zu den veranschlagten Kosten nicht transparent ist, da die mir angebotenen "Dokumente" (also Vermerke und Präsentationen!?), bzw. deren Informationsgehalt und Umfang nicht definiert wurden. 3. Der Themenkomplex Nudging ein großes, öffentliches Interesse hervorruft und daher Kosten nicht erhoben werden sollten. siehe zB: http://www.deutschlandradiokultur.de/arbeitsgruppe-wirksam-regieren-den-deutschen-einen-stups.1008.de.html?dram:article_id=347199 https://www.welt.de/wirtschaft/article138326984/Merkel-will-die-Deutschen-durch-Nudging-erziehen.html http://www.n-tv.de/politik/Regierung-setzt-auf-sanfte-Schubser-article15056221.html http://www.zeit.de/zeit-wissen/2014/06/nudging-politik-verhaltensforschung-psychologie 4. Es nicht einmal ersichtlich ist, ob Antworten zu den vier angefragten Themenkomplexen (1. Strategie des Bundeskanzleramts 2. wissenschaftliche Definition 3. juristische Einschätzung 4. Finanzierung) überhaupt vorliegen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
14. Dezember 2016 14:48
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
72,7 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihre Anfrage beim Bundeskanzleramt Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-735/0…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage beim Bundeskanzleramt
Datum
22. März 2017 11:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-735/001 II#0095 Sehr geehrtAntragsteller/in das Bundeskanzleramt hat mir mittlerweile eine Stellungnahme zukommen lassen. Darin wurde mir mitgeteilt, dass Ihnen "rechtliches Gehör zur ungefähren Höhe der zu erwartenden Kosten gewährt wurde (rd. 180 Euro)". Auf die Bitte um eine Mitteilung, ob Sie am Antrag festhalten, hätten Sie sich nicht geäußert. Inwiefern ein von Ihrer Seite aus angeführtes öffentliches Interesse besteht, kann von meiner Seite aus nicht beurteilt werden, da dies im Ermessen der auskunftsverpflichteten Behörde liegt. In einem solchen Fall kann die Gebühr nach § 2 IFGGebV um bis zu 50 % reduziert werden. Einen Ermessensfehler kann ich zur Zeit nicht erkennen. Ich habe das Bundeskanzleramt darum gebeten, Ihnen detailliertere Informationen zur Höhe (Zeitansatz für Bearbeitung, etc.) der zu erwartenden Kosten zukommen zu lassen. Sobald mir weitere Informationen vorliegen, werde ich mich wieder an Sie wenden. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Vermittlung zu Ihrer Anfrage beim Kanzleramt Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreihei…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung zu Ihrer Anfrage beim Kanzleramt
Datum
8. Juni 2017 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-735/001 II#0095 Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe mittlerweile eine weitere Stellungnahme des Bundeskanzleramts erhalten. Demnach wurden Ihnen die Berechnungsgrundlage zur voraussichtlichen Gebührenhöhe mitgeteilt. Sofern Sie kritisieren, dass ein öffentliches Interesse vorliegt und die Gebühr deshalb zu reduzieren sei, ist dem Bundeskanzleramt zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Vorwurf zu machen. Eine Gebührenreduzierung aus diesem Grund kann erst mit der notwendigen Ermessensausübung bei der Gebührenfestsetzung erfolgen. Vor diesem Hintergrund gedenke ich den Vorgang zu den Akten zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen