Sonderurlaub entsprechend Sonderurlaubsgesetz für TV-L-Beschäftigte
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
mir liegt ein Schreiben des Finanzministeriums an das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW vor, das der sinngemäßen Anwendung des Sonderurlaubsgesetzes auf TV-L-Tarifbeschäftigte zustimmt. Das Schreiben von Hr. Dr. Leis ist datiert auf den 18.01.2012 und trägt das AZ "B 4400 - 1.29". Ich bitte um die Beantwortung der folgenden Fragen in diesem Zusammenhang:
- Sind die Regeln Ihrer Meinung nach auf TV-L-Beschäftigte in Universitäten anwendbar?
- Wurden weitere Beschlüsse Ihres Ministerium gefasst?
Bitte senden Sie mir zusätzlich folgende Unterlagen zu:
- Dienstanweisungen, Handlungsempfehlungen, etc., die in diesem Zusammenhang an Universitäten, Hochschulen und Forschungseinrichtungen übersandt wurden
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum13. Januar 2020
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15. Februar 2020
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