Statistik über Pünktlichkeit des ÖPNV der SWB in 2019

Eine Statistik oder Datensätze über die Pünktlichkeit des von Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWB Bus und Bahn) durchgeführten ÖPNV des gesamten Jahres 2019, möglichst auch unter Einbeziehung der ausgefallenen Busse und Bahnen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Januar 2020
  • Frist
    15. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Statistik über Pünktlichkeit des ÖPNV der SWB in 2019 [#174079]
Datum
13. Januar 2020 17:04
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Statistik oder Datensätze über die Pünktlichkeit des von Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWB Bus und Bahn) durchgeführten ÖPNV des gesamten Jahres 2019, möglichst auch unter Einbeziehung der ausgefallenen Busse und Bahnen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174079 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174079
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Bonn
Ihre Anfrage vom 13.01.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 13.01.2020, mit der…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
Ihre Anfrage vom 13.01.2020
Datum
14. Januar 2020 09:49
Status
Warte auf Antwort
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5,8 KB
image002.jpg
6,8 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage vom 13.01.2020, mit der Sie um Übersendung einer Statistik oder von Datensätzen über die Pünktlichkeit des von Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH (SWB Bus und Bahn) durchgeführten ÖPNV des gesamten Jahres 2019, möglichst auch unter Einbeziehung der ausgefallenen Busse und Bahnen begehren und deren Eingang ich hiermit bestätige. Da es sich bei Ihrer Anfrage um einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) handelt, wurde er zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Ich weise rein vorsorglich darauf hin, dass im Falle der positiven Bescheidung Ihres Antrags je nach Verwaltungsaufwand Gebühren erhoben werden können. Die grundsätzliche Gebührenpflicht ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach § 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 des IFG NRW i. V. m. § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW vom 19.02.2002 i.V.m. der jeweiligen Tarifstelle des dazugehörigen Gebührentarifs. Die Einordnung richtet sich dann nach dem erforderlichen Vorbereitungsaufwand. Richtigerweise kann nach § 2 VerwGebO IFG NRW von einer Gebührenerhebung abgesehen werden, wenn dies aus Gründen der Billigkeit, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten geboten erscheint. Die angekündigte Veröffentlichung der Informationen durch Sie als Antragsteller fällt jedoch nicht unter diesen Tatbestand. Da Sie mich gebeten haben, ggf. vorab die voraussichtliche Höhe dieser Gebühren mitzuteilen, werde ich zunächst mit dem zuständigen Fachamt Kontakt aufnehmen und den voraussichtlichen Aufwand erfragen. Ich weise bereits jetzt darauf hin, dass sich der Aufwand leider nicht immer im Vorhinein prognostizieren lässt. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, entstehen in keinem Fall Gebühren. Weiter bitte ich Sie, mir Ihre vollständige private Postanschrift mitzuteilen. Bei sonstigen Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 13.01.2020 [#174079] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Dan…
An Kommunalverwaltung Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 13.01.2020 [#174079]
Datum
14. Januar 2020 11:27
An
Kommunalverwaltung Bonn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Dann werde ich nun auf die Aufwandsprognose warten. Meine Postanschrift finden Sie am Ende der Nachricht. Ich möchte darauf hinweisen, dass die von mir angefragte Statistik laut Social-Media-Account von SWB Bus und Bahn bereits von der Stadt Bonn in Auftrag gegeben wurde (https://twitter.com/SWBBusundBahn/status/1216641049520672768?s=20) und der Aufwand, mir diese Statistik zukommen zu lassen, meines Erachtens gering sein dürfte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174079 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174079 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Bonn
AW: Ihre Anfrage vom 13.01.2020 [#174079] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht und den Hin…
Von
Kommunalverwaltung Bonn
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 13.01.2020 [#174079]
Datum
17. Januar 2020 16:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht und den Hinweis. Vom Fachamt habe ich derweil auch die Information erhalten, dass auf Grundlage der Qualitätsberichte von den Stadtwerken, die der Stadt quartalsweise zur Verfügung gestellt werden, diesseits ein Qualitätsbericht für das gesamte Jahr erstellt wird, welcher unter dem Titel "Fahrgastresonanz" das gesamte Jahr der Öffentlichkeit in Form einer Mitteilungsvorlage zur Verfügung gestellt wird. Sobald der Qualitätsbericht für das 4. Quartal vorliegt, wird der Bericht für das Jahr 2019 erstellt und veröffentlicht werden. Ich gehe davon aus, dass sich Ihre Anfrage damit erledigt hat. Sollte dies anders sein, lassen Sie mich dies bitte wissen. Natürlich stehe ich für Nachfragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen