Grundgesetz GG der BRD
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Erlebe ständig Verletzung GG Artikel 3.
Beziehe SGB 2 Leistungen. Es werden ständig an meiner Person durch die Justiz Straftaten begangen. Die nur durch Amtshaftung Verfahren gegen die BRD an den Landgericht en Verhandelt werden sollten. Allerdings herrscht dort Anwaltspflicht. 1000 Euro sollte man hinlegen können. PKH Anträge werden vom Gericht abgelehnt. Somit ist der SGB2 Empfänger. Den Straftaten der Staates. Schutzlos ausgeliefert. Somit Verletzung des Staates im GG Artikel 3.
Hartz4 Empfänger sind Menschen 3 oder 4 Klasse. Das Grund Gesetz gilt für Uns nicht?
Bitte um Antwort.
Das BVG antwortet auf solche Fragen nicht.
Was ist bitte los in diesem Staat?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum13. Januar 2020
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15. Februar 2020
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