Fortbildungspflicht im Rettungsdienst

Auskunft, ob der Fortbildungspflicht nach § 10 Abs. 1 Satz 2 NRettDG auch durch ein aktives Studium der Humanmedizin in Vollzeit genüge getan wird.

Hinweis: Ich nutze diesen Kontaktweg, da eine Übermittlungsversuche an Ihr Telefaxgerät fehlgeschlagen sind und ich keine DE-Mail-Adresse von Ihnen finden konnte.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Januar 2020
  • Frist
    13. Februar 2020
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auskunft, ob der Fortb…
An Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fortbildungspflicht im Rettungsdienst [#174148]
Datum
14. Januar 2020 15:34
An
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskunft, ob der Fortbildungspflicht nach § 10 Abs. 1 Satz 2 NRettDG auch durch ein aktives Studium der Humanmedizin in Vollzeit genüge getan wird. Hinweis: Ich nutze diesen Kontaktweg, da eine Übermittlungsversuche an Ihr Telefaxgerät fehlgeschlagen sind und ich keine DE-Mail-Adresse von Ihnen finden konnte.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174148 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174148 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage bezüglich der Aus- und Fortbildungspflicht im Nieders. Rettungsdienst mö…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Betreff
Fortbildungspflicht im Rettungsdienst
Datum
15. Januar 2020 07:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage bezüglich der Aus- und Fortbildungspflicht im Nieders. Rettungsdienst möchte ich wie folgt beantworten: Nach §10 Abs. 1 Satz 2 Niedersächsischem Rettungsdienstgesetz (NRettDG) muss das im Rettungsdienst eingesetzte Personal entsprechend seiner Verwendung nach einheitlichen Maßstäben aus- und fortgebildet sein und regelmäßig fortgebildet werden. Die Fortbildungspflicht (im Regelfall 30 Stunden järhlich) beinhaltet theoretische und praktische Themen des Rettungsdienstes und dient dem regelmäßigem Erhalt und der Erneuerung vorhandenen Wissens. Ein Studium der Humanmedizin kann diese Fortbildungseinheiten im Rettungsdienst nicht kompensieren. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen ein wenig weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen