Nutzerstatistik und Werbekosten von Free-Wifi Berlin

Wie viele Personen in etwa haben das Angebot seit Bestehen von Free-Wifi-Berlin bisher insgesamt genutzt?

Wie viele Personen waren an den einzelnen Free-Wifi Hotspots pro Monat in etwa eingeloggt?

Wie werden die Werbeeinspielungen beim Login-Prozess mit dem Dienstleister, der die Infrastruktur zur Verfügung stellt, abgerechnet?

Welche Kosten oder Einnahmen entstehen durch die Werbeeinblendungen pro Hotspot-Nutzer für die Senatskanzlei?

Nach welchen Kriterien findet die Vergabe des Werbeplatzes statt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Januar 2020
  • Frist
    18. Februar 2020
  • Kosten dieser Information:
    10,00 Euro
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Ralf Schlotter
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Ralf Schlotter
Betreff
Nutzerstatistik und Werbekosten von Free-Wifi Berlin [#174205]
Datum
14. Januar 2020 22:39
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Personen in etwa haben das Angebot seit Bestehen von Free-Wifi-Berlin bisher insgesamt genutzt? Wie viele Personen waren an den einzelnen Free-Wifi Hotspots pro Monat in etwa eingeloggt? Wie werden die Werbeeinspielungen beim Login-Prozess mit dem Dienstleister, der die Infrastruktur zur Verfügung stellt, abgerechnet? Welche Kosten oder Einnahmen entstehen durch die Werbeeinblendungen pro Hotspot-Nutzer für die Senatskanzlei? Nach welchen Kriterien findet die Vergabe des Werbeplatzes statt?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ralf Schlotter Anfragenr: 174205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174205 Postanschrift Ralf Schlotter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ralf Schlotter
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrter Herr Schlotter, vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang wir Ihnen hiermit bestätigen. Gern g…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Nutzerstatistik und Werbekosten von Free-Wifi Berlin [#174205]
Datum
20. Januar 2020 14:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schlotter, vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang wir Ihnen hiermit bestätigen. Gern geben wir Ihnen wie gewünscht einen Hinweis auf die voraussichtlichen Kosten der beantragten Auskunft. Aktenauskunft und Akteneinsicht sind im Land Berlin nach § 16 Satz 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG), § 2 Abs. 1, § 6 Abs. 1 Gesetz über Gebühren und Beiträge (GebBtrG BE) sowie der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) gebührenpflichtig. Nach dem Gebührenverzeichnis zur VGebO bewegen sich die Gebühren für die schriftliche Aktenauskunft und die Akteneinsicht (Tarifstelle 1004, Buchstaben a) Nr. 2 - 4 und b) Nr. 1 - 3) je nach dem Verwaltungsaufwand, den die Auskunft oder Akteneinsicht verursacht, in einem Rahmen zwischen 5 und 500 Euro. Ich bitte Sie vor diesem Hintergrund um Mitteilung, ob Sie an dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen
Ralf Schlotter
Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, dass Sie die zu erwartenden Kosten meiner Anfrage etw…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Ralf Schlotter
Betreff
AW: Nutzerstatistik und Werbekosten von Free-Wifi Berlin [#174205]
Datum
21. Januar 2020 11:02
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte Sie bitten, dass Sie die zu erwartenden Kosten meiner Anfrage etwas konkretisieren. Eine Gebührenspanne von 5-500€ ist aus meiner Sicht wenig aussagekräftig, bzw. nicht zu gebrauchen. Bitte schlüsseln Sie mir auf, wie diese Spanne entsteht und informieren Sie mich darüber, mit welchen realen, bzw. genauen Kosten ich für die Anfrage zu rechnen habe. Ich gehe davon aus, dass die Senatsverwaltung ihre Kosten nach einem Gebührenmodell abrechnet, die für die Bevölkerung nachvollziehbar und transparent ist. Bei einer Spanne von 5-500€ ist dies leider nicht der Fall. Mit freundlichen Grüßen Ralf Schlotter Anfragenr: 174205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174205
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
1. Wie viele Personen in etwa haben das Angebot seit Bestehen von Free-Wifi-Berlin bisher insgesamt genutzt? Dies …
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Via
Briefpost
Betreff
IFG-Anfrage: Nutzerstatistik und Werbekosten von Free-Wifi Berlin
Datum
29. Januar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
1. Wie viele Personen in etwa haben das Angebot seit Bestehen von Free-Wifi-Berlin bisher insgesamt genutzt? Dies ist nicht dokumentiert. 2. Wie viele Personen waren an den einzelnen Free-Wifi Hotspots pro Monat in etwa eingeloggt? Dies ist nicht dokumentiert. Hinsichtlich der Zugriffe sind folgende Zahlen bekannt: November 2019: ca. 10 Mio. September 2018: 4,6 Mio. März 2017: 2,8 Mio. 3. Wie werden die Werbeeinspielungen beim Login-Prozess mit dem Dienstleister, der die Infrastruktur zur Verfügung stellt, abgerechnet? 4. Welche Kosten oder Einnahmen entstehen durch die Werbeeinblendungen pro Hotspot-Nutzer für die Senatskanzlei? 5. Nach welchen Kriterien findet die Vergabe des Werbeplatzes statt? Antwort zu den Fragen 3, 4und 5: Betreiber von „Free Wifi Berlin“ ist die abl social federation GmbH (abl). Das Land Berlin hat mit der abl einen Kooperationsvertrag abgeschlossen. Für die Werbung und die Auswahl der Werbepartner ist ausschließlich die Firma abl zuständig. Das Land Berlin gewährte im Rahmen des Kooperationsvertrags lediglich einen Zuschuss für Beschaffung, Installation und Wartung der WLAN-Spots. Das Unternehmen verbindet den der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellenden Internetzugang in angemessener Art, Weise und Umfang mit Werbung und refinanziert sich dadurch. Die Höhe der Werbegelder ist dem Land Berlin nicht bekannt. Es wurden Werbegrundsätze festgelegt. So ist Werbung nicht zugelassen, die -durch die Werbung selbst oder aufgrund des beworbenen Produkts/Dienstleistung anstößige, sittenwidrige, strafrechtswidrige, - rassistische, jugendgefährdende oder volksverhetzende Inhalte erwarten lässt oder solche Inhalte, die gegen sonstige rechtliche Vorschriften verstoßen oder einen Verstoß erwarten 1 lassen.InsbesonderesindWerbungennichtzugelassen,wobeidiefolgendeDarstellungnicht abschließend Ist: 1. Grundsatz zu sexuellem Inhalt Eine Werbung mit sexuell ausgerichtetem Inhalt oder sexuell ausgerichteter Zweckbestimmung ist nicht zulässig. 2. Grundsatz -Schutz vor Anstoß und Beleidigung EineWerbungistnichtzulässig,dieHaß,Gewalt,rassistische,sexuelleoderreligiöse Intoleranz fördert oder verherrlicht oder Organisationen mit derartigen Ansichten unterstützt. 3. Grundsatz -Schutz der Jugend WerbungenoderdadurchbeworbeneProdukte/Dienstleistungenmitjugendgefährdenden Inhalten sind nicht zulässig. Aus gegebenem Anlass hat abl zugesagt, die Senatskanzlei in Zukunft vorab über die Werbepartner zu informieren.
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrter Herr Schlotter, gern kommen wir Ihrer Bitte um Konkretisierung der zu erwartenden Kosten nach. Dies…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Nutzerstatistik und Werbekosten von Free-Wifi Berlin [#174205]
Datum
31. Januar 2020 12:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schlotter, gern kommen wir Ihrer Bitte um Konkretisierung der zu erwartenden Kosten nach. Dies ist auch deshalb möglich, weil uns der zuständige Fachbereich mittlerweile die angefragten Informationen übermittelt hat. Es handelt sich um eine einfache schriftliche Auskunft im Sinne der Tarifstelle 1004, Buchstabe a) Nr. 2 des Gebührenverzeichnisses zur Verwaltungsgebührenordnung des Landes Berlin (VGebO). Innerhalb des dort angegebenen Gebührenrahmens (5 - 100 Euro) ist beabsichtigt, eine Gebühr in Höhe von 10 €, d. h. am unteren Rand des zulässigen Rahmens, festzusetzen. Grundlage der Gebührenbemessung ist der Zeitaufwand der Bearbeitung Ihrer Anfrage von einer halben Stunde für eine eingesetzte Fachkraft. Die sich aus diesem Personaleinsatz ergebenden Kosten in Höhe von ca. 40 Euro reduzieren wir angesichts des gesetzlichen Zwecks des IFG, durch ein umfassendes Informationsrecht der Öffentlichkeit die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und eine Kontrolle des staatlichen Handelns zu ermöglichen (§ 1 IFG Bln), auf die angegebene Summe. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die von Ihnen gestellten Fragen überwiegend Informationen betreffen, über die wir nicht verfügen. So liegen der Senatskanzlei keine Informationen zu Ihrer 1. Frage und zu Ihrer 2. Frage nur teilweise Informationen vor. Auch die Fragen 3 - 5 zu den Werbekosten von Free-Wifi Berlin können wir nur sehr eingeschränkt beantworten, da ausschließlich der Betreiber von „Free Wifi Berlin“ hierfür verantwortlich ist. Wir bitten weiterhin um Mitteilung, ob Sie an dem Auskunftsantrag festhalten. Für den Fall, dass Sie an dem Antrag festhalten, benötigen wir Ihre Postadresse, um den Bescheid über die Gebühren versenden zu können. Mit freundlichen Grüßen

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Ralf Schlotter
Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte weiterhin an meiner Anfrage festhalten und sie Bitten, den Gebühr…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Ralf Schlotter
Betreff
AW: Nutzerstatistik und Werbekosten von Free-Wifi Berlin [#174205]
Datum
31. Januar 2020 12:36
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich möchte weiterhin an meiner Anfrage festhalten und sie Bitten, den Gebührenbescheid an meine Postadresse zu schicken. Mit freundlichen Grüßen Ralf Schlotter Anfragenr: 174205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174205 Postanschrift Ralf Schlotter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>