Kontrollbericht zu AMERON Bonn Hotel Königshof, Bonn

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
AMERON Bonn Hotel Königshof
Adenauerallee 9
53111 Bonn

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Januar 2020
  • Frist
    18. Februar 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Sascha Cyttrich
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Sascha Cyttrich
Betreff
Kontrollbericht zu AMERON Bonn Hotel Königshof, Bonn [#174206]
Datum
14. Januar 2020 23:03
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: AMERON Bonn Hotel Königshof Adenauerallee 9 53111 Bonn 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sascha Cyttrich Anfragenr: 174206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174206 Postanschrift Sascha Cyttrich << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sascha Cyttrich
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrter Herr Cyttrich, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14.01.2020, deren Eingang ich hiermit bestätige. I…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu AMERON Bonn Hotel Königshof, Bonn [#174206]
Datum
15. Januar 2020 08:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Cyttrich, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14.01.2020, deren Eingang ich hiermit bestätige. Ich weise rein vorsorglich darauf hin, dass die Erhebung von kostendeckenden Gebühren und Auslagen gemäß § 7 VIG grundsätzlich vorgesehen ist. Sollte der Antrag nicht gebühren- oder auslagefrei bearbeitet werden können, werde ich Sie jedoch gemäß Absatz 1 Satz 2 der Vorschrift vorab hierüber informieren. Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten, die ich alle prüfen und bescheiden werde. Vor diesem Hintergrund sind die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage teilweise nicht einhaltbar. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Für sonstige Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Kontrollbericht zu AMERON Bonn Hotel Königshof Bonn Sehr geehrter Herr Cyttrich, im Rahmen des o.s. Vorgangs ist …
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Kontrollbericht zu AMERON Bonn Hotel Königshof Bonn
Datum
10. September 2020 17:29
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Cyttrich, im Rahmen des o.s. Vorgangs ist eine Beteiligung Dritter erfolgt. Insofern verzögert sich die Bearbeitung noch etwas. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Kontrollbericht zu AMERON Bonn Hotel Königshof Bonn Sehr geehrter Herr Cyttrich, in der Anlage erhalten Sie den i…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Kontrollbericht zu AMERON Bonn Hotel Königshof Bonn
Datum
29. September 2020 15:48
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Cyttrich, in der Anlage erhalten Sie den in o.g. Angelegenheit erlassenen Bescheid. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Kontrollbericht zu AMERON Bonn Hotel Königshof Bonn Sehr geehrter Herr Cyttrich, ich nehme Bezug auf den auf Ihre…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Kontrollbericht zu AMERON Bonn Hotel Königshof Bonn
Datum
29. Oktober 2020 10:40
Status
Sehr geehrter Herr Cyttrich, ich nehme Bezug auf den auf Ihren Antrag hin ergangenen Bescheid und teile mit, dass die beiden letzten Kontrollen im Betrieb am 6.12.2017 und 8.10.2019 stattgefunden haben. Da es bei der Kontrolle am 6.12.2017 zu Beanstandungen kam, übersende ich in der Anlage den entsprechenden Kontrollbericht. Die Kontrolle am 8.10.2019 verlief ohne Beanstandungen. Mit freundlichen Grüßen