Grundlage für das Maserngesetz

Bitte um Mitteilung, auf welcher Grundlage Impfpflicht eingeführt wurde, welche Daten dafür analysiert wurden, sowie welche Stellen als Berater eingezogen wurden. Bitte noch um Info, wie die zahlreichen Beweise ausgewertet wurden, dass Impfungen generell viele Folge-Krankheiten auslösen, wie Diabetes, Multiple Sklerose, Asthma, ADHS, Allergien aller Art etc.
Vielen Dank im voraus.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2020
  • Frist
    18. Februar 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte um Mitteilung…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Grundlage für das Maserngesetz [#174222]
Datum
15. Januar 2020 02:32
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte um Mitteilung, auf welcher Grundlage Impfpflicht eingeführt wurde, welche Daten dafür analysiert wurden, sowie welche Stellen als Berater eingezogen wurden. Bitte noch um Info, wie die zahlreichen Beweise ausgewertet wurden, dass Impfungen generell viele Folge-Krankheiten auslösen, wie Diabetes, Multiple Sklerose, Asthma, ADHS, Allergien aller Art etc. Vielen Dank im voraus.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174222 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174222
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Email. Mit freundlic…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Grundlage für das Maserngesetz [#174222]
Datum
15. Januar 2020 07:56
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Email. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genan…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Grundlage für das Maserngesetz [#174222]
Datum
16. Januar 2020 07:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genan…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Grundlage für das Maserngesetz [#174222]
Datum
16. Januar 2020 07:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
WG: Maserngesetz [#174219] Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgende…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Maserngesetz [#174219]
Datum
16. Januar 2020 08:00
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Maserngesetz [#174219] [#174222] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Grundla…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Maserngesetz [#174219] [#174222]
Datum
1. Mai 2020 01:35
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Grundlage für das Maserngesetz“ vom 15.01.2020 (#174222) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 74 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174222 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174222
Bundesministerium für Gesundheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
1. Mai 2020 01:36
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesministerium für Gesundheit
WG: WG: Maserngesetz [#174219] [#174222] Sehr geehrteAntragsteller/in wie Ihnen mit Email vom 16.01.2020 mitgetei…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: WG: Maserngesetz [#174219] [#174222]
Datum
6. Mai 2020 11:38
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in wie Ihnen mit Email vom 16.01.2020 mitgeteilt worden ist, wurde Ihre Anfrage an das zuständige Fachreferat zur Beantwortung weitergeleitet. Wie darin erläutert, handelte es sich bei Ihrer Anfrage um keine IFG Anfrage sondern um ein Auskunftsersuchen, das nur formal auf das Informationsfreiheitsgesetz gestützt worden ist. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch Covid-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde muss ich Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre beiden am 15.01.2020 an das Bundesministerium für Gesundheit gerichteten Anfrag…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Grundlage für das Maserngesetz [#174222]
Datum
6. Mai 2020 14:40
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre beiden am 15.01.2020 an das Bundesministerium für Gesundheit gerichteten Anfragen zum Masernschutzgesetz wurden zusammengefasst und als eine Anfrage behandelt. Es erfolgte hierzu bereits eine Antwort am 23.01.2020, die ich Ihnen nochmals als Anlage beigefüge. Ihre Erinnerung an eine Antwort sehe ich hiermit als erledigt an. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Antwort vom 23.01.2020 auf meine Anfrage über den Portal F…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Grundlage für das Maserngesetz [#174222]
Datum
23. Mai 2020 10:59
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre Antwort vom 23.01.2020 auf meine Anfrage über den Portal Fragdenstaat.de. Vielen Dank erstmal für die Beantwortung. In der letzten Zeit sind viele kontroverse Infos zum Thema Impfen bekannt geworden sind, und ich mache mir Sorgen um meine Kinder, bitte um Verständnis. Selbst Mediziner haben keine einheitliche Meinung zum Thema Impfen. Deswegen wollte ich nachvollziehen, wie diese lebensentscheidende Frage auf deutslandsebene analysiert wurde. Bitte deswegen noch um Klärung folgender Frage. Soweit bekannt, wird Masern vom Mensch zu Mensch übertragen. Und in Deutschland finden immer wieder lokale Ausbrüche statt. Und jedes Mal wird Schuld den ungeimpften Kindern zugewiesen, aber nirgendwo gab es Belege, aus welchen Quellen die Ansteckung erfolgte. Deswegen Frage: Wie erfolgten die Erstansteckungen bei den Masernausbrüchen? Würden die Ansteckungsketten analysiert? Viele Quellen, unter anderem auch Mediziner, behaupten, dass die frisch geimpfte Kinder die höchste Ansteckungsgefahr darstellen. Manche behaupten, dass die Ansteckungsgefahr durch Impfung noch sehr lange dauert, sogar lebenslang. Aus dieser Überlegung kann man sagen, dass gerade Impfungen daran Schuld mittragen, dass Masern nicht eliminiert wurde. Daher kann das Ziel der Eliminierung nie erreicht werden, egal wie hoch die Impfquote ist. Nehmen wir Ukraine als Beispiel, wo mit Impfquote von 98% im Jahr 2014 der schlimmste Masernausbruch erfolgte. Und noch eine große Bitte. Alle gesundheitlichen Behörden sagen immer wieder, dass für impfkritische Behauptungen keine wissenschaftliche Beweise vorliegen. Diese Schablone muss irgendwann durchbrochen werden. Beweise gibt es mehr als genug. Gerade vom Gesundheitsministerium wird es erwartet, dass diese Beweise grundsätzlich geprüft werden. Bitte zeigen Sie, WIE das Ministerium diese Beweise selbst geprüft hat. Das war eigentlich ursprünglich meine Frage im Januar. Und nochmal, bitte um Verständnis: Wir alle wollen nur das Beste für unsere Kinder. Genauso wollen wir allgemein das Gesunheitsniveau in Deutschland verbessern. Hoffe, Sie haben das gleiche Ziel. Bitte mindestens um Beantwortung der Frage über der Analyse der Erstansteckungen. Das könnte für alle Betroffenen viel klären. Vorab vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174222 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174222

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Ich bitte um Verständnis, dass ich angesichts d…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: WG: Grundlage für das Maserngesetz [#174222]
Datum
25. Mai 2020 15:03
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre erneute Anfrage. Ich bitte um Verständnis, dass ich angesichts der aktuellen Arbeitsbelastung von COVID-19 nur kurz auf Ihre Fragen eingehen kann. Beim Auftreten von Masern verfolgen die Gesundheitsämter auf lokaler Ebene den Indexfall und Kontaktpersonen und versuchen eine Weiterverbreitung zu verhindern. Angaben zu Krankheitsausbrüchen bei meldepflichtigen Infektionskrankheiten werden bundesweit vom Robert Koch-Institut erfasst und ausgewertet. Jährliche Auswertungen zu Masern finden sich im Infektionsepidemiologischen Jahrbuch (S. 174). https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Ja… Angaben zu Masernausbrüchen veröffentlicht auch die Nationale Verifizierungskommission Masern/Röteln (NAVKO). "Von 487 Masernfällen mit entsprechenden Informationen (rund 90% aller Fälle für das Jahr 2018) waren 389 Fälle ungeimpft, 98 Fälle wiesen mindestens 1 Impfung auf. Der größte Ausbruch wurde aus Baden-Württemberg übermittelt (39 Fälle), zwei weitere Bundesländer (Berlin und Rheinland-Pfalz) waren im weiteren Verlauf des Ausbruchs mit betroffen. Der Ausbruch begann im März 2018 und konnte im Juni 2018 für beendet erklärt werden. Die auslösenden Masernviren waren aus Thailand eingeschleppt worden. Insgesamt gingen Daten von 73 Ausbrüchen aus 10 Bundesländern ein. Davon wiesen 59 Ausbrüche weniger als 5 Fälle und 14 Ausbrüche 5 Fälle oder mehr auf. Von den insgesamt 543 Fällen konnten 330 (61%) aufgrund weiterer epidemiologischer und/oder molekularbiologischer Untersuchungen in Ausbrüche zusammengefasst werden." Die hohe Anzahl von Masernfällen in Deutschland kann nach Einschätzung der NAVKO somit durch einen regelmäßigen Import von Masernviren in hier lebende verschiedene Bevölkerungsgruppen mit unzureichender Masernimmunität bei gleichzeitig hoher Bevölkerungsdichte erklärt werden. Der Anteil der kleineren Ausbrüche an allen Ausbrüchen mit 2-4 Fällen könnte Ausdruck einer vermehrten Einschleppung der Masern nach Deutschland mit breiterer Verteilung und schneller Unterbrechung der Transmissionsketten durch gezielte Maßnahmen sein. https://www.rki.de/DE/Content/Kommissio… Bei den Impfstoffen gegen Masern handelt es sich um Lebendvirusimpfstoff, hergestellt aus abgeschwächten Masernviren. Frisch gegen Masern geimpfte Kinder sind nicht ansteckend. Die sogenannten Impfmasern, die nach einer Impfung auftreten können, sind nicht übertragbar. Sie treten bei etwa 5% der Geimpften etwa 7 bis 10 Tage nach der Impfung auf – häufig in Verbindung mit Fieber – und klingen nach 1 bis 3 Tagen folgenlos wieder ab. Auch immunsupprimierte Personen können nicht mit Impfmasern angesteckt werden. Anders sah es bei den Lebendimpfstoffen gegen Kinderlähmung aus. Die letzte in Deutschland erworbene Poliomyelitis durch ein Wildvirus wurde 1990 erfasst. Die letzten beiden importierten Fälle wurden 1992 registriert. Danach traten aber jährlich weiterhin bis zu 3 Fälle vakzineassoziierter Poliomyelitis (VAPP) auf. VAPP tritt nach Anwendung des attenuierten Lebendimpfstoffes (OPV, „Schluckimpfung“) mit einer Häufigkeit von ca. 1-2 Fällen pro 1 Million Erstimpfungen auf. Daher hat die Ständige Impfkommission (STIKO) 1998 empfohlen, in Deutschland generell nur noch inaktivierte Polio-Impfstoffe (IPV) zu verwenden, bei denen kein VAPP-Risiko besteht. Die IPV-Impfung schützt die Geimpften zuverlässig vor Erkrankung, d.h. einer Lähmung. Auch bei der Schluckimpfung gegen Rotaviren kann es vorkommen, dass Impfviren innerhalb der ersten 7 Tage nach der Impfung über den Stuhl ausgeschieden werden. Der Anteil der Kinder, der virale Antigenpartikel ausscheidet, wird von Impfdosis zu Impfdosis geringer. Eine Übertragung von Impfviren ist möglich, daher sollten Personen, die zu kürzlich geimpften Säuglingen Kontakt haben, auf eine sorgfältige Hygiene z.B. nach dem Wechsel der Windeln des Kindes achten. Bei Säuglingen, die Kontakt zu immungeschwächten Personen haben, sollte die Entscheidung über eine Rotavirus-Impfung individuell mit dem Kinderarzt abgeklärt werden. Mit freundlichen Grüßen