Kooperationsvertrag zur Hanban-Proffessur an der Sinologie

den Kooperationsvertrag zwischen der FU Berlin und dem Hanban über die Finanzierung der Professur Didaktik des Chinesischen sowie Sprache und Literatur Chinas, die gegenwärtig von Univ.-Prof. Dr. Andreas Guder ausgefüllt wird

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Januar 2020
  • Frist
    18. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
Janik Besendorf
Janik Besendorf
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Freie Universität Berlin Details
Von
Janik Besendorf
Betreff
Kooperationsvertrag zur Hanban-Proffessur an der Sinologie [#174255]
Datum
15. Januar 2020 15:55
An
Freie Universität Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Kooperationsvertrag zwischen der FU Berlin und dem Hanban über die Finanzierung der Professur Didaktik des Chinesischen sowie Sprache und Literatur Chinas, die gegenwärtig von Univ.-Prof. Dr. Andreas Guder ausgefüllt wird
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174255 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174255 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Janik Besendorf
Freie Universität Berlin
"Kooperationsvertrag zur Hanban-Professur an der Sinologie [#174255]" Sehr geehrteAntragsteller/in h…
Von
Freie Universität Berlin
Betreff
"Kooperationsvertrag zur Hanban-Professur an der Sinologie [#174255]"
Datum
20. Januar 2020 16:01
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
6,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Empfang Ihres Antrag gemäß § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG BE) vom 15. Januar 2020. Die Freie Universität Berlin wird Ihrem Antrag stattgeben. Ihr Antrag lautet wie folgt: „bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Kooperationsvertrag zwischen der FU Berlin und dem Hanban über die Finanzierung der Professur Didaktik des Chinesischen sowie Sprache und Literatur Chinas, die gegenwärtig von Univ.-Prof. Dr. Andreas Guder ausgefüllt wird.“ Gemäß § 16 IFG BE werden wir eine Gebühr erheben. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) in der Fassung vom 24. November 2009 sowie dem dazugehörigen Gebührenverzeichnis. Vorliegend gehen wir aufgrund des Prüfungs- und Rechercheaufwandes davon aus, dass nach Tarifstelle 1004 Buchstabe a Nummer 2 des Gebührenverzeichnisses Verwaltungsgebühren in Höhe von 5,00 bis 10,00 EUR zu erheben wären. Diese Kosten würden Ihnen in Folge einer Gebührenfestsetzung in Rechnung gestellt werden. Aufgrund Ihrer Bitte um Information zu den voraussichtlichen Kosten bitten wir Sie vor Übermittlung des Dokumentes um Mitteilung, ob Sie Ihren IFG-Antrag trotz der Verwaltungsgebühr auf-rechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
Janik Besendorf
Janik Besendorf
AW: "Kooperationsvertrag zur Hanban-Professur an der Sinologie [#174255]" [#174255] Sehr geehrteAntragst…
An Freie Universität Berlin Details
Von
Janik Besendorf
Betreff
AW: "Kooperationsvertrag zur Hanban-Professur an der Sinologie [#174255]" [#174255]
Datum
24. Januar 2020 14:11
An
Freie Universität Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich stelle den Antrag im Auftrag und als Mitglied des Allgemeinen Studierendenausschuss der FU, dieser ist nach §18 Abs. 1 Satz 1 rechtsfähige Teilkörperschaft und damit nach § 3 Abs. 1 Satz 2 IFG (Berlin) antragsberechtigt. Nach VGebO §2 Abs. 1 Satz 2 entfällt somit die Gebühr. Bitte haben Sie Verständnis. Das soll nicht kleinlich wirklich,5€ - 10€ sind zwar keine große Summe, mir ist es allerdings ein Anliegen dies auch für mögliche weitere Anfragen festzustellen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174255 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174255 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Freie Universität Berlin
AW: "Kooperationsvertrag zur Hanban-Professur an der Sinologie [#174255]" [#174255] Sehr geehrteAntragst…
Von
Freie Universität Berlin
Betreff
AW: "Kooperationsvertrag zur Hanban-Professur an der Sinologie [#174255]" [#174255]
Datum
3. Februar 2020 14:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit beigefügtem Dokument erteilen wir Ihnen antragsgemäß Auskunft. Mit Hinblick auf die geringe Gebührenhöhe zwischen 5,00 – 10,00 EUR werden wir in dieser Angelegenheit von einer Gebührenerhebung Ihnen gegenüber absehen. Denn diese Gebühr würde außer Verhältnis zu dem Aufwand für die juristische Prüfung, ob sich der AStA auf die von Ihnen angegebenen Vorschriften beziehen kann, und dem damit verbundenen Schriftverkehr mit Ihnen stehen. Ein Anerkenntnis Ihrer Rechtsposition ist damit nicht verbunden. Mit freundlichen Grüßen

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