Löschprotokolle mit Bezug zu Oury Jalloh

- alle Löschprotokolle mit Bezug zu Oury Jalloh

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    15. Januar 2020
  • Frist
    18. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
Johannes Filter
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Löschprotokolle mit Bezug zu Oury Jalloh [#174262]
Datum
15. Januar 2020 17:09
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Löschprotokolle mit Bezug zu Oury Jalloh
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 174262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174262
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Sehr geehrter Herr Filter, Sie baten mit E-Mail vom 15. Januar 2020 um Übersendung aller Löschprotokolle mit Bezu…
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
WG: [EXTERN] Löschprotokolle mit Bezug zu Oury Jalloh [#174262]
Datum
21. Januar 2020 12:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Filter, Sie baten mit E-Mail vom 15. Januar 2020 um Übersendung aller Löschprotokolle mit Bezug zu Oury Jalloh. In gleicher Mail baten Sie um Vorabmitteilung, "sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein...". Hierzu darf ich Ihnen Folgendes mitteilen: Für die Durchführung des Informationszugangsgesetzes werden Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen) erhoben (vgl. § 10 Abs. 1 IZG LSA i.V.m. der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt, IZG LSA KostVO). Kosten sind auch dann zu erheben, wenn ein auf Vornahme einer kostenpflichtigen Amtshandlung gerichteter Antrag abgelehnt oder zurückgenommen wird (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 2 des Verwaltungskostengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt). Der Ermittlung der zu erhebenden Gebühr für einen entsprechenden schriftlichen Bescheid (vgl. § 9 Abs. 1 IZG LSA) wird der erforderliche Zeitaufwand zugrunde gelegt. Gemäß § 3 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 AllGO LSA sind für Beamte der Laufbahngruppe 2 zweites Einstiegsamt 71 Euro und für Beamte der Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt 57 Euro als Stundensatz zugrunde zu legen. Für jede angefangene Viertelstunde ist nach § 3 Abs. 2 AllGO ein Viertel des Stundensatzes zu berechnen. Gleichwohl darf ich Sie (verwaltungskostenfrei) darüber informieren, dass Ihrem Informationsbegehren nach kursorischer Prüfung nicht durch das Ministerium für Inneres und Sport oder anderer seiner Aufsicht unterliegenden Stellen entsprochen werden kann. Nach § 32 des Datenschutzrichtlinienumsetzungsgesetzes Sachsen-Anhalt vom 2. August 2019 [Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 und zur Anpassung von bereichsspezifischen Datenschutzvorschriften an die Richtlinie (EU) 2016/680 sowie zur Regelung der Datenschutzaufsicht im Bereich des Verfassungsschutzes vom 2. August 2019 (GVBl. LSA S. 218)] dürfen die Protokolle ausschließlich für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung durch den Datenschutzbeauftragten, den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die betroffene Person sowie für die Eigenüberwachung, für die Gewährleistung der Integrität und Sicherheit der personenbezogenen Daten und für Strafverfahren verwendet werden. Die Protokolldaten sind am Ende des auf deren Generierung folgenden Jahres zu löschen. Die Rechtsvorschriften sind unter http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/portal/page/bssahprod.psml abrufbar. Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter
Sehr geehrte<< Anrede >> nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28.02.2019 - BVe…
An Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: WG: [EXTERN] Löschprotokolle mit Bezug zu Oury Jalloh [#174262]
Datum
27. Januar 2020 15:49
An
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 28.02.2019 - BVerwG 7 C 20.17) ist der Datenschutzbegriff im IFG (und damit analog im IZG LSA) nicht auf verstorbene Personen anwendbar. Dies wird in Randnummer 31 ausführlich begründet. Nach Ausführungen in Randnummer 28 gibt es lediglich eine Güterabwägung. In dem Fall der Löschprotokolle ist nicht ersichtlich, was einer Offenlegung entgegensteht. In einem weiteren Urteil vom Bundesverwaltungsgericht vom 29.06.2017 (BVerwG 7 C 24.15), wird der postmortale Persönlichkeitsschutz im Zusammenhang mit dem IFG in z. B. Randnummer 53 umfassend erläutert. Ich bitte Ihre Behörde um eine ordentliche Bearbeitung meiner Anfrage. Falls Sie der Meinung sind, dass Ausschlussgründe vorliegen, müssen Sie mir diese nennen und ausführlich begründen. Auch in Sachsen-Anhalt sind sog. einfache Anfragen kostenfrei. Zum jetzigen Zeitpunkt ist mir nicht klar, warum Gebühren erhoben werden sollten. Ich weise sie auf das Urteil vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG BB 12 B 11.16) hin, dass Gebühren verhältnismäßig sein sollen und nicht abschreckend wirken dürfen. Anbei eine Auswahl an Presseberichterstattung zu meinen Klagen: - https://www1.wdr.de/nachrichten/klage-stadt-koeln-100.html - https://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/buerger-verklagt-landtag-wegen-sektempfang-fuer-schwesig-1836145407.html - https://netzpolitik.org/2019/prepper-kommission-klage-gegen-intransparenz-von-mecklenburg-vorpommerns-innenministerium/ Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 174262 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174262 Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> De-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Kein Nachrichtentext
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
18. Februar 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,7 MB

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Sehr geehrter Herr Filter, die Beantwortung Ihrer Anfrage geht Ihnen auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
Betreff
AW: [EXTERN] AW: WG: [EXTERN] Löschprotokolle mit Bezug zu Oury Jalloh [#174262]
Datum
24. Februar 2020 16:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Filter, die Beantwortung Ihrer Anfrage geht Ihnen auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen