Beamtenaustausch mit der Deutschen Bundesbank

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erbitte die Beantwortung folgender Fragen:

1.) Wie viele Beamte der Deutschen Bundesbank sind derzeit an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgeordnet?

2.) Wie viele Beamte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sind derzeit an die Deutsche Bundesbank abgeordnet?

3.) Wird die Bundesbankzulage auch für die an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Frankfurt tätigen Beamten gezahlt?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. August 2016
  • Frist
    2. September 2016
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Marcel Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich erbitte die Beantwortung folgender Fragen: 1.) …
An Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Details
Von
Marcel Müller
Betreff
Beamtenaustausch mit der Deutschen Bundesbank [#17435]
Datum
1. August 2016 18:49
An
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich erbitte die Beantwortung folgender Fragen: 1.) Wie viele Beamte der Deutschen Bundesbank sind derzeit an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht abgeordnet? 2.) Wie viele Beamte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sind derzeit an die Deutsche Bundesbank abgeordnet? 3.) Wird die Bundesbankzulage auch für die an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Frankfurt tätigen Beamten gezahlt? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Marcel Müller <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Sehr geehrter Herr Müller, die von Ihnen gestellten Fragen kann ich wie folgt beantworten: zu 1.) Derzeit ist ke…
Von
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Betreff
AW: Beamtenaustausch mit der Deutschen Bundesbank [#17435]
Datum
3. August 2016 16:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, die von Ihnen gestellten Fragen kann ich wie folgt beantworten: zu 1.) Derzeit ist kein Beamter/keine Beamtin der Deutschen Bundesbank an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) abgeordnet. zu 2.) Derzeit sind zwei Beamte der BaFin an die Deutsche Bundesbank abgeordnet. Zu 3.) Nein. Mit freundlichen Grüßen