Ausweisung ausländischer Ehepartner

Wie viele ausländische Ehepartner von Deutschen wurden ausgewiesen nachdem die Ehe vor der 3 Jahresfrist an häuslicher Gewalt zerbrochen ist? Daten ab 2014 wären am besten

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Januar 2020
  • Frist
    19. Februar 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele ausländis…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ausweisung ausländischer Ehepartner [#174407]
Datum
17. Januar 2020 16:25
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele ausländische Ehepartner von Deutschen wurden ausgewiesen nachdem die Ehe vor der 3 Jahresfrist an häuslicher Gewalt zerbrochen ist? Daten ab 2014 wären am besten
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174407 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174407 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Eingabe vom 17. Januar 2020. Zu der von Ihnen erbetenen Auskun…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Ausweisung ausländischer Ehepartner [#174407]
Datum
20. Januar 2020 16:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Eingabe vom 17. Januar 2020. Zu der von Ihnen erbetenen Auskunft liegen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend keine Informationen vor. Die Zuständigkeit für Ihre Anfrage liegt beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Zur Klärung Ihrer Fragen wenden Sie sich daher bitte an das oben genannte Bundesministerium und reichen Ihre Frage dort erneut ein: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Alt-Moabit 140 10557 Berlin E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen