DE-Mail Bürger Zugang zum Berliner Sozialgericht

Ab wann wird der DE-Mail Zugang zum Berliner Sozialgericht für normale Bürger freigeschaltet?

Ich kann nicht nachvollziehen das der normale Bürger nicht darf was Anwälte sogar müssen.
Eine Klage bzw. Schriftsätze mittels sicherer DE-Mail an das Sozialgerich senden.
Wir müssen persönlich hin bzw. Faxen. Das ist bei gerichtlichen Anfragen an Familienkassen Bescheide mit über 50 Seiten Papierverschwendung und teuer. (10,-€ für das Faxen per Internet)

PS: ich habe eine sichere DE-Mail-Adresse und könnte diesen Service sofort nutzen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Januar 2020
  • Frist
    19. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
DE-Mail Bürger Zugang zum Berliner Sozialgericht [#174408]
Datum
17. Januar 2020 16:45
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ab wann wird der DE-Mail Zugang zum Berliner Sozialgericht für normale Bürger freigeschaltet? Ich kann nicht nachvollziehen das der normale Bürger nicht darf was Anwälte sogar müssen. Eine Klage bzw. Schriftsätze mittels sicherer DE-Mail an das Sozialgerich senden. Wir müssen persönlich hin bzw. Faxen. Das ist bei gerichtlichen Anfragen an Familienkassen Bescheide mit über 50 Seiten Papierverschwendung und teuer. (10,-€ für das Faxen per Internet) PS: ich habe eine sichere DE-Mail-Adresse und könnte diesen Service sofort nutzen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174408 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174408 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Ihr Schreiben vom 20. Januar 2020 Kathrin Weiß Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminier…
Von
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ihr Schreiben vom 20. Januar 2020
Datum
13. Februar 2020 11:01
Status
Warte auf Antwort
Kathrin Weiß Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Abteilung I - Kanzlei D - 10825 Berlin, Salzburger Str. 21 - 25 Tel.: +49 30 9013 3339 Fax: +49 30 9013 2000 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Internet: http://www.berlin.de/senjustva Bitte beachten Sie die neue E-Mail-Adresse!

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AW: Ihr Schreiben vom 20. Januar 2020 [#174408] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „…
An Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Schreiben vom 20. Januar 2020 [#174408]
Datum
5. März 2020 15:42
An
Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „DE-Mail Bürger Zugang zum Berliner Sozialgericht“ vom 17.01.2020 (#174408) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Auf Anfrage teilte mir neben dem Sozialgericht auch das Berliner Verwaltungsgericht mit, dass sie noch keine e-Akte haben und daher auch keine Klageeinreichung per sicherere DE-Mail möglich ist. Wann wir diesem mangel abgeholfen. Bitte antworten Sie dazu konkret. Danke, mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174408 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174408