Vermerk Verlust NSU-Akten Banküberfall Stralsund

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- den Vermerk zu Verlust von NSU-Akten mit Bezug zu dem Banküberfall in Stralsund

vgl. https://www.deutschlandfunk.de/nsu-prozess-die-vergessenen-opfer-der-bankueberfaelle.724.de.html?dram:article_id=327242

Zitat: „Bundeskriminalamt. Vermerk: Verlust von Originalakten der Staatsanwaltschaft Stralsund. Die Akten wurden dem BKA im März 2012 auf dem Postweg durch den GBA übersandt. Dabei sind die Akten entweder verloren gegangen oder im BKA selber verlegt worden. Es liegen lediglich Kopien der betreffenden Akten vor, deren Vollständigkeit nicht verifiziert werden kann.“

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Januar 2020
  • Frist
    22. Februar 2020
  • 2 Follower:innen
Johannes Filter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den Vermerk zu Ver…
An Bundeskriminalamt Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Vermerk Verlust NSU-Akten Banküberfall Stralsund [#174449]
Datum
18. Januar 2020 15:48
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den Vermerk zu Verlust von NSU-Akten mit Bezug zu dem Banküberfall in Stralsund vgl. https://www.deutschlandfunk.de/nsu-prozess-die-vergessenen-opfer-der-bankueberfaelle.724.de.html?dram:article_id=327242 Zitat: „Bundeskriminalamt. Vermerk: Verlust von Originalakten der Staatsanwaltschaft Stralsund. Die Akten wurden dem BKA im März 2012 auf dem Postweg durch den GBA übersandt. Dabei sind die Akten entweder verloren gegangen oder im BKA selber verlegt worden. Es liegen lediglich Kopien der betreffenden Akten vor, deren Vollständigkeit nicht verifiziert werden kann.“ Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Johannes Filter [geschwärzt] [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] [geschwärzt] Johannes Filter Anfragenr: 174449 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Johannes Filter [geschwärzt] [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] [geschwärzt]

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Bundeskriminalamt
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Von
Bundeskriminalamt
Via
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Betreff
Datum
6. Februar 2020
Status
Warte auf Antwort
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