Genehmigungen und Anfragen für "Seefest" der CDU Kalk im Landschaftsschutzgebiet Rather See

1) die von Ihnen erteilten Genehmigungen für die Ausrichtung des "Seefests" der CDU Kalk im Landschaftsschutzgebiet "Rather See" der letzten drei Jahre
2) alle Anfragen/Anträge der CDU Kalk für die Genehmigung des "Seefests" im Landschaftsschutzgebiet "Rather See" der letzten drei Jahre und die aktuell Vorliegenden

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Januar 2020
  • Frist
    22. Februar 2020
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Marc Michalsky
Marc Michalsky
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Untere Naturschutzbehörde Köln Details
Von
Marc Michalsky
Betreff
Genehmigungen und Anfragen für "Seefest" der CDU Kalk im Landschaftsschutzgebiet Rather See [#174504]
Datum
19. Januar 2020 17:59
An
Untere Naturschutzbehörde Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) die von Ihnen erteilten Genehmigungen für die Ausrichtung des "Seefests" der CDU Kalk im Landschaftsschutzgebiet "Rather See" der letzten drei Jahre 2) alle Anfragen/Anträge der CDU Kalk für die Genehmigung des "Seefests" im Landschaftsschutzgebiet "Rather See" der letzten drei Jahre und die aktuell Vorliegenden
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marc Michalsky Anfragenr: 174504 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174504 Postanschrift Marc Michalsky << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marc Michalsky

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Untere Naturschutzbehörde Köln
Sehr geehrter Herr Michalsky, in Ihrem Antrag vom 19.01.2020 baten Sie um 1) die von Ihnen erteilten Genehmigung…
Von
Untere Naturschutzbehörde Köln
Betreff
AW: Genehmigungen und Anfragen für "Seefest" der CDU Kalk im Landschaftsschutzgebiet Rather See [#174504]
Datum
12. Februar 2020 14:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Michalsky, in Ihrem Antrag vom 19.01.2020 baten Sie um 1) die von Ihnen erteilten Genehmigungen für die Ausrichtung des "Seefests" der CDU Kalk im Landschaftsschutzgebiet "Rather See" der letzten drei Jahre 2) alle Anfragen/Anträge der CDU Kalk für die Genehmigung des "Seefests" im Landschaftsschutzgebiet "Rather See" der letzten drei Jahre und die aktuell Vorliegenden Die Auskunft erfolgt gemäß dem Umweltinformationsgesetz NRW. Im Anhang sende ich Ihnen die unter Punkt 1 geforderten Unterlagen zum Seefest der letzten drei Jahre. Die unter Punkt 2 geforderten Anfragen/Anträge sind Bestandteil dieser Unterlagen. Es liegen aktuell keine Anfragen/Anträge vor. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Köln, in Köln, erhoben werden. Hinweis: Die Klage kann schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form eingereicht werden. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte unmittelbar an das Verwaltungsgericht. Mit freundlichen Grüßen

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