Heimat-Scheck (NRW) - Liste der genehmigten u. beantragten Vorhaben - Beantragungsunterlagen - Prüfungskriterien

1) die aktuell vorliegende Liste der genehmigten Projekte zum "Heimat-Scheck",

2) die aktuell vorliegende Liste der beantragten Projekte zum "Heimat-Scheck",

3) die zur Beantragung erforderlichen Unterlagen,

4) die Prükriterien, nach denen die Entscheidung gefällt wird,

5) die aktuell vorliegende Liste der abgelehnten Projekte zum "Heimat-Scheck".

Wie in der Sendung Westpol (WDR) am 19.01.2020 angesprochen, haben alle vom WDR angesprochenen Empfängervertreter nichts gegen eine Veröffentlichung.

Auch aus Datenschutzsicht dürfte dem nichts entgegenstehen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Januar 2020
  • Frist
    22. Februar 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Heimat-Scheck (NRW) - Liste der genehmigten u. beantragten Vorhaben - Beantragungsunterlagen - Prüfungskriterien [#174513]
Datum
19. Januar 2020 20:19
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) die aktuell vorliegende Liste der genehmigten Projekte zum "Heimat-Scheck", 2) die aktuell vorliegende Liste der beantragten Projekte zum "Heimat-Scheck", 3) die zur Beantragung erforderlichen Unterlagen, 4) die Prükriterien, nach denen die Entscheidung gefällt wird, 5) die aktuell vorliegende Liste der abgelehnten Projekte zum "Heimat-Scheck". Wie in der Sendung Westpol (WDR) am 19.01.2020 angesprochen, haben alle vom WDR angesprochenen Empfängervertreter nichts gegen eine Veröffentlichung. Auch aus Datenschutzsicht dürfte dem nichts entgegenstehen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174513
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem IFG NRW, UIG NRW, VI…
Von
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Heimat-Scheck (NRW) - Liste der genehmigten u. beantragten Vorhaben - Beantragungsunterlagen - Prüfungskriterien [#174513]
Datum
22. Januar 2020 12:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem IFG NRW, UIG NRW, VIG zum Betreff „Heimat-Scheck NRW – Liste der genehmigten und beantragten Vorhaben – Beantragungsunterlagen – Prüfungskriterien“. Die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsverfahrens sehen vor, dass ein Antrag inhaltlich einen Mindeststandard erfüllen muss. So müssen unter anderem Name und Anschrift des Antragstellenden angegeben werden, um eine Rückführbarkeit des Antrags auf eine konkrete natürliche Person zu ermöglichen. Soweit sich ein Antrag auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) stützt, verlangt § 4 IFG NRW, dass der Antragstellende eine natürliche Person ist. Bevor Ihre Anfrage daher hier weiter bearbeitet werden kann, bitte ich Sie um Angabe einer zustellungsfähigen postalischen Anschrift. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
FP-R101 (MHKBG) möchte die Nachricht "Heimat-Scheck (NRW) - Liste der genehmigten u. beantragten Vorhaben - B…
Von
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Rückruf: Heimat-Scheck (NRW) - Liste der genehmigten u. beantragten Vorhaben - Beantragungsunterlagen - Prüfungskriterien [#174513]
Datum
22. Januar 2020 12:54
Status
Warte auf Antwort
FP-R101 (MHKBG) möchte die Nachricht "Heimat-Scheck (NRW) - Liste der genehmigten u. beantragten Vorhaben - Beantragungsunterlagen - Prüfungskriterien [#174513]" zurückrufen.
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
FP-R101 (MHKBG) möchte die Nachricht "Heimat-Scheck (NRW) - Liste der genehmigten u. beantragten Vorhaben - B…
Von
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Rückruf: Heimat-Scheck (NRW) - Liste der genehmigten u. beantragten Vorhaben - Beantragungsunterlagen - Prüfungskriterien [#174513]
Datum
22. Januar 2020 12:55
Status
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FP-R101 (MHKBG) möchte die Nachricht "Heimat-Scheck (NRW) - Liste der genehmigten u. beantragten Vorhaben - Beantragungsunterlagen - Prüfungskriterien [#174513]" zurückrufen.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für Ihre Antwort. Aufgrund der Tatsache, dass dies nicht die erste Anfrag…
An Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rückruf: Heimat-Scheck (NRW) - Liste der genehmigten u. beantragten Vorhaben - Beantragungsunterlagen - Prüfungskriterien [#174513]
Datum
23. Januar 2020 09:19
An
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke für Ihre Antwort. Aufgrund der Tatsache, dass dies nicht die erste Anfrage über das IFG-Portal FRAGDENSTAAT.DE an Ihre Behörde ist https://fragdenstaat.de/behoerde/ministerium-fur-bauen-wohnen-stadtentwicklung-und-verkehr-nrw/ gehe ich EIGENTLICH davon aus, dass die gesetzlichen Regularien und auch die Standpunkte der Landesschutz-und IFG-Behörde in NRW bekannt sind. Siehe Zweiundzwanzigster Datenschutz-und Informationsfreiheitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein -Westfalen - Bericht 2015 Ulrich Lepper Seite 100 12.3 Überfragt zu "fragdenstaat"?! ... Über die Internetplattform "fragdenstaat.de" ist es möglich, anonyme oder pseudonyme Anträge auf Informationszugang zu stellen. Viele öffentliche Stellen lehnen die Bearbeitung solcher Anträge ab, solange keine postalische bzw. zustellungsfähige Adresse mitgeteilt wird. Dieses Vorgehen ist unzulässig: Da der freie Zugang zu Informationen als wesentlicher Bestandteil des Demokratie -und Rechtsstaatsprinzips gesehen wird und die Kontrollmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat gestärkt werden sollen, hat der Gesetzgeber bewusst geringe Anforderungen an die Antragstellung nach dem IFG NRW gestellt. ... https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/submenu_Berichte/Inhalt/22_DIB/DIB_22.pdf Ich bitte daher um die fristgerechte Beantwortung meiner Anfrage. Vielen Dank im Voraus Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in P.S. Auf die Darstellung auf dieser Portalseite habe ich keinen Einfluss. Anfragenr: 174513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174513
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen dargestellte Rechtsauffassung wird von hier nicht geteilt. Daher bleib…
Von
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Heimat-Scheck (NRW) - Liste der genehmigten u. beantragten Vorhaben - Beantragungsunterlagen - Prüfungskriterien [#174513]
Datum
29. Januar 2020 09:36
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen dargestellte Rechtsauffassung wird von hier nicht geteilt. Daher bleibt es bei den Ausführungen in meiner E-Mail vom 22. Januar 2020. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Heimat-Scheck (NRW) - Liste der genehmigten u. beantragten Vorhaben - Beantragungsunterlagen - Prüfungskriterien“ [#174513] [#174513]
Datum
29. Januar 2020 10:11
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/174513 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht zurückgewiesen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 174513.pdf Anfragenr: 174513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174513
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 29.01.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Heimat-Scheck (NRW) - Liste der genehmigten u. beantragten Vorhaben - Beantragungsunterlagen - Prüfungskriterien“ [#174513] [#174513]
Datum
30. Januar 2020 15:44
Status
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Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 29.01.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 19.1.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 19.1.2020
Datum
14. Februar 2020 10:25
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag Herrn Antragsteller/in Musters auf Informationszugang vom 19.1.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.1.16-1311/20 ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in Herr Antragsteller/in hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang über die Plattform fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/heimat-scheck-nrw-liste-der-genehmigten-u-beantragten-vorhaben-beantragungsunterlagen-prufungskriterien/) gestellt zu haben. Mit Email vom 22.1.2020 haben Sie dem Antragsteller mitgeteilt, dass die Bearbeitung seines Antrags nur unter der Voraussetzung der Mitteilung seiner postalischen Anschrift erfolgt. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Dass es sich bei dem Antragsteller tatsächlich um eine natürliche Person handelt, dürfte bereits aufgrund des Registrierungserfordernisses bei fragdenstaat.de unzweifelhaft feststehen. Insofern ist die Antragstellung mittels fragdenstaat.de gleichzusetzen mit der Antragstellung über eine sonstige, personalisierte Email-Adresse. § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW sieht ausdrücklich vor, dass Anträge auch in elektronischer Form gestellt werden können. Im Übrigen enthält die Norm keine Aussage zur Offenlegung der Identität des Antragstellers. Daher dürfte selbst die Bescheidung eines unter Pseudonym gestellte Antrags nicht allein deshalb verweigert werden, weil der Antragsteller seine Identität nicht preisgibt. Das behördliche Verlangen nach Angabe einer Postadresse stellt einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar, welcher eine Befugnisnorm erforderte, vgl. Schoch, IFG Kommentar, 2. Aufl., § 7 Rn. 14. Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf die auskunftspflichtige Stelle personenbezogene Daten, insbesondere die Adresse des Antragstellers, nur dann erheben, wenn dies zu ihrer Aufgabenerfüllung nicht nur nützlich oder dienlich, sondern vielmehr sogar erforderlich ist. Ist es möglich, den Antrag positiv und ohne gebührenpflichtigen Aufwand zu bescheiden, bedarf es über die durch den Antragsteller übermittelte Kontaktmöglichkeit hinaus keiner zusätzlichen personenbezogenen Daten. Das Verlangen darüber hinausgehender personenbezogenen Daten würde damit einen Verstoß gegen Art. 5f. DSGVO darstellen. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
AW: Antrag auf Informationszugang vom 19.1.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in die Landesregierung hat ihre - unver…
Von
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 19.1.2020
Datum
9. März 2020 15:09
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in die Landesregierung hat ihre - unveränderte - Rechtsauffassung zu anonymen Antragstellungen (einschließlich Anträgen nach dem IFG NRW) in ihren Stellungnahmen sowohl zum 22. als auch zum 23. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen ausführlich dargelegt. Zur Vermeidung von Wiederholungen erlaube ich mir, hierauf zu verweisen. Es ist zudem nach wie vor auch keinerlei praktisches Bedürfnis dafür erkennbar, das deutsche Verwaltungsrecht in dem von Ihnen angesprochenen Sinne zu ändern und anonyme Antragstellungen zuzulassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte Sie um Mitteilung des aktuellen Standes in diesem Vorgang sowie um die Dur…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Heimat-Scheck (NRW) - Liste der genehmigten u. beantragten Vorhaben - Beantragungsunterlagen - Prüfungskriterien“ [#174513] [#174513]
Datum
1. Juni 2020 20:18
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte Sie um Mitteilung des aktuellen Standes in diesem Vorgang sowie um die Durchsetzung des geltenden Rechts. Auch der BfDI hat diesbezüglich eine klare Rechtsauffassung; die auch durchgesetzt wird; siehe https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Transparenz/AccessforoneAccessforall/2020/2020-Bescheid-BMI-Anweisung.html https://fragdenstaat.de/a/174513 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 174513.pdf - 2020-03-09_1-image011.png - 2020-03-09_1-image012.png - 2020-03-09_1-image013.png - 2020-03-09_1-image014.jpg - 2020-03-09_1-image015.png Anfragenr: 174513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174513
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 01.06.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Heimat-Scheck (NRW) - Liste der genehmigten u. beantragten Vorhaben - Beantragungsunterlagen - Prüfungskriterien“ [#174513] [#174513]
Datum
2. Juni 2020 15:19
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 01.06.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 19.1.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Aktenzeichen: 209.2.3.…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 19.1.2020
Datum
14. Juli 2020 11:50
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen Aktenzeichen: 209.2.3.1.16-1311/20 Ihre Email vom 1.6.2020 ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in wie Sie an meinem Auskunftsersuchen vom 14.2. sehen können, hat auch die LDI NRW eine klare Rechtsauffassung zur Bearbeitung anonym bzw. pseudonym gestellter Anträge. Mit Schreiben vom 9.3. hat das MHKBG NRW mitgeteilt, eine andere Rechtsauffassung zu vertreten. Angesichts des vor dem VG Köln anhängigen Verfahrens, welches eine vergleichbare Fragestellung zum Inhalt hat, werde ich dessen Ausgang abwarten. Davon unabhängig bleibt es Ihnen selbstverständlich unbenommen, im vorliegenden Verfahren Klage zu erheben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang vom 19.1.2020 [#174513] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für diese Zwis…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 19.1.2020 [#174513]
Datum
14. Juli 2020 12:13
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für diese Zwischeninfo. Können Sie mir netterweise bitte das Aktenzeichen und den "Titel" dieses VG-Verfahrens mitteilen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174513 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174513/

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Antrag auf Informationszugang vom 19.1.2020 [#174513] Sehr geehrteAntragsteller/in den Titel des Verfahrens k…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 19.1.2020 [#174513]
Datum
15. Juli 2020 16:00
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in den Titel des Verfahrens kann ich nicht benennen, gehe aber davon aus, dass es etwa BMI ./. BfDI lauten wird, das Az. ist das folgende: 13 K 1189/20. Mit freundlichen Grüßen