Rechtsgrundlagen für Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis beim Jobcenter Hamm

Anfrage an: Jobcenter Hamm

Sehr geehrte Damen und Herren,

Das Jobcenter Hamm verlangt ein erweitertes Führungszeugnis (!!!!) im Rahmen für eine Vermittlung auf den Arbeitsmarkt.

Diesbezüglich interessierten mich die Anweisungen/Belehrungen an die Arbeitsvermittler Ihres Hauses und auf welcher Rechtsgrundlage sich diese bewegen.

2. Gibt es hier zu festgelegte Kostenerstattungsregelungen ?

Bisher ist mir nur bekannt, dass es für bestimmte Berufszweige (Sicherheitsbranche, etc...) evtl. erforderlich sei, im KONKRETEN FALLE EINER BEABSICHTIGTEN EINSTELLUNG ein Führungszeugnis vorzulegen - und dies beim Arbeitgeber direkt.

Unter Einhaltung des Datenschutzes und der Rechtsordnung teilen Sie mir bitte mit ob sich hier das Jobcenter ermächtigt sieht, derartige Kenntnisse persönlicher Verhältnisse zu erlangen.
Ein Hinweis an den Landesdatenschutzbeauftragen behalte ich mir vor.

Erweitertes Führungszeugnis
Mit dem am 1. Mai 2010 in Kraft getretenen 5. Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vom 16. Juli 2009 ist in § 30a und § 31 BZRG ein „erweitertes Führungszeugnis“ eingeführt worden, das über Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Erweiterte Führungszeugnisse können durch Behörden „zum Zwecke des Schutzes Minderjähriger“ auch unmittelbar nach § 31 Abs. 2 BZRG beantragt werden, wenn eine Aufforderung an den Betroffenen zur Vorlage nicht sachgemäß ist oder erfolglos bleibt. In den meisten Fällen wird die betroffene Person von der jeweiligen Stelle (Arbeitgeber oder dem jeweiligen Träger) aufgefordert werden, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen – und zwar unter Bezugnahme auf § 30a BZRG im Falle einer Prüfung der persönlichen Eignung oder nach § 72a des 8. Buchs Sozialgesetzbuch bei beruflicher oder ehrenamtlicher Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder bei einer Tätigkeit mit ähnlichem Kontakt zu Minderjährigen. Es wird also meist persönlich wie ein privates Führungszeugnis beantragt.[7] Das erweiterte Führungszeugnis enthält gegenüber dem normalen Führungszeugnis zusätzlich auch geringfügige Verurteilungen und Verurteilungen, die wegen Fristablaufs nicht mehr in das normale Führungszeugnis kämen, wegen gewisser Straftaten (z.B. Exhibitionistische Handlungen, Verbreitung pornographischer Schriften, Menschenhandel).

Demnach kann nach den "Besteller Prinzip" die Behörde das "erweiterte Führungszeignis" ja selbständig anfordern.

Über eine zeitnahe Antwort freue ich mich sehr.

Mit freundlichen Grüßeb

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. August 2016
  • Frist
    6. September 2016
  • Ein:e Follower:in
Jobcenter Hamm
erweiterte Führungszeugnis In der Anlage übersende ich das Schreiben des Jobcenters wo das erweiterte Führungszeug…
Von
Jobcenter Hamm
Via
Briefpost
Betreff
erweiterte Führungszeugnis
Datum
4. August 2016
Status
Warte auf Antwort
In der Anlage übersende ich das Schreiben des Jobcenters wo das erweiterte Führungszeugnis verlangt wird.
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Jobcenter Hamm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechtsgrundlagen für Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis beim Jobcenter Hamm [#17462]
Datum
5. August 2016 12:35
An
Jobcenter Hamm
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, Das Jobcenter Hamm verlangt ein erweitertes Führungszeugnis (!!!!) im Rahmen für eine Vermittlung auf den Arbeitsmarkt. Diesbezüglich interessierten mich die Anweisungen/Belehrungen an die Arbeitsvermittler Ihres Hauses und auf welcher Rechtsgrundlage sich diese bewegen. 2. Gibt es hier zu festgelegte Kostenerstattungsregelungen ? Bisher ist mir nur bekannt, dass es für bestimmte Berufszweige (Sicherheitsbranche, etc...) evtl. erforderlich sei, im KONKRETEN FALLE EINER BEABSICHTIGTEN EINSTELLUNG ein Führungszeugnis vorzulegen - und dies beim Arbeitgeber direkt. Unter Einhaltung des Datenschutzes und der Rechtsordnung teilen Sie mir bitte mit ob sich hier das Jobcenter ermächtigt sieht, derartige Kenntnisse persönlicher Verhältnisse zu erlangen. Ein Hinweis an den Landesdatenschutzbeauftragen behalte ich mir vor. Erweitertes Führungszeugnis Mit dem am 1. Mai 2010 in Kraft getretenen 5. Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes vom 16. Juli 2009 ist in § 30a und § 31 BZRG ein „erweitertes Führungszeugnis“ eingeführt worden, das über Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen. Erweiterte Führungszeugnisse können durch Behörden „zum Zwecke des Schutzes Minderjähriger“ auch unmittelbar nach § 31 Abs. 2 BZRG beantragt werden, wenn eine Aufforderung an den Betroffenen zur Vorlage nicht sachgemäß ist oder erfolglos bleibt. In den meisten Fällen wird die betroffene Person von der jeweiligen Stelle (Arbeitgeber oder dem jeweiligen Träger) aufgefordert werden, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen – und zwar unter Bezugnahme auf § 30a BZRG im Falle einer Prüfung der persönlichen Eignung oder nach § 72a des 8. Buchs Sozialgesetzbuch bei beruflicher oder ehrenamtlicher Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder bei einer Tätigkeit mit ähnlichem Kontakt zu Minderjährigen. Es wird also meist persönlich wie ein privates Führungszeugnis beantragt.[7] Das erweiterte Führungszeugnis enthält gegenüber dem normalen Führungszeugnis zusätzlich auch geringfügige Verurteilungen und Verurteilungen, die wegen Fristablaufs nicht mehr in das normale Führungszeugnis kämen, wegen gewisser Straftaten (z.B. Exhibitionistische Handlungen, Verbreitung pornographischer Schriften, Menschenhandel). Demnach kann nach den "Besteller Prinzip" die Behörde das "erweiterte Führungszeignis" ja selbständig anfordern. Über eine zeitnahe Antwort freue ich mich sehr. Mit freundlichen Grüßeb
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Hamm
Rechtsgrundlagen für Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis beim Jobcenter Hamm [#17462] - Eingangsbestätigung …
Von
Jobcenter Hamm
Betreff
Rechtsgrundlagen für Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis beim Jobcenter Hamm [#17462] - Eingangsbestätigung
Datum
8. August 2016 11:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG per E-Mail vom 05.08.2016 ist bei uns eingegangen und wird schnellstmöglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Hamm
WG: Rechtsgrundlagen für Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis beim Jobcenter Hamm [#17462] Sehr geehrtAntrags…
Von
Jobcenter Hamm
Betreff
WG: Rechtsgrundlagen für Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis beim Jobcenter Hamm [#17462]
Datum
16. August 2016 09:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG per E-Mail vom 05.08.2016 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Kommunales Jobcenter Hamm AöR fordert im Rahmen ihrer durch das Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) geregelten Tätigkeit von ihren Kundinnen und Kunden keine generelle Vorlage eines Führungszeugnisses oder eines erweiterten Führungszeugnisses nach §§ 30, 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG). Im Rahmen der Gewährung von Leistungen zur Eingliederung in Arbeit kann es in Einzelfällen jedoch erforderlich werden, dass die Vorlage eines Führungszeugnisses oder eines erweiterten Führungszeugnisses zu fordern ist. Die Förderung einer Erwerbstätigkeit oder einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung kann die Vorlage eines Führungszeugnisses nach § 30 BZRG erforderlich machen, sofern dies für die zu fördernde Tätigkeit relevant ist. Dies kann beispielsweise bei einer angestrebten Tätigkeit im Sicherheits- und Bewachungsgewerbe oder vergleichbaren Berufsfeldern der Fall sein. Die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses im Sinne des § 30a BZRG ist unter anderem dann erforderlich, wenn die Förderung einer Erwerbstätigkeit oder einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung beantragt wird, welche die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe) voraussetzt. Auch Tätigkeiten, welche eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger umfassen, oder in sonstiger Art geeignet sind, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen setzen die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses voraus. So würde auch eine durch die Kommunales Jobcenter Hamm AöR veranlasste Tätigkeit – zum Beispiel im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit nach 16d SGB II – welche geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen, die Notwendigkeit der Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses begründen. Darüber hinaus ist die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses erforderlich, wenn dies in anderen gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist. Führungszeugnisse nach dem BZRG werden für Bürger ab 14 Jahren vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. In Hamm kann dies persönlich in allen Bürgerämtern schriftlich beantragt werden. Die Gebühren hierfür liegen bei 13 Euro. Eine Gebührenbefreiung ist möglich, zum Beispiel bei Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II. Sollte eine Gebührenbefreiung ausnahmsweise nicht möglich sein, so würden diese Gebühren - sofern das Führungszeugnis für eine Eingliederungsmaßnahme erforderlich ist - durch die Kommunales Jobcenter Hamm AöR auf Antrag erstattet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Rechtsgrundlagen für Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis beim Jobcenter Hamm [#17462] Sehr geehrte D…
An Jobcenter Hamm Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Rechtsgrundlagen für Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis beim Jobcenter Hamm [#17462]
Datum
16. August 2016 12:37
An
Jobcenter Hamm
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bedanke mich für die ausführliche Antwort. Im vorliegenden Fall/Angelegenheit möchte der Leistungsempfänger weder eine Tätigkeit mit Kindern ausführen noch im Sicherheitsdienst tätig werden. Darüber wurde auch nicht mit den Arbeitdsvermittler gesprochen. Es ging um eine Vermittung im Lagerbereich. Der Leistungsempfänger ist selberverständlich jederzeit in der Lage dieses einen potenziellen Arbeitgeber im Falle einer beabsichtigten Einstellung vorzulegen. "Jansen, SGB X § 67a Datenerhebung / 2.1 Umfang der Datenerhebung (Abs. 1) Rz. 4 Die zulässige Datenerhebung wird zudem begrenzt durch ihre Erforderlichkeit. Die Erhebung muss zur aktuellen Aufgabenerfüllung notwendig sein; eine Datenerhebung auf Vorrat ist untersagt; vgl. hierzu auch § 67c (Rz. 5) sowie § 78b." Quelle: https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/jansen-sgbx-67a-datenerhebung-21-umfang-der-datenerhebung-abs1_idesk_PI10413_HI2739439.html Aus diesem Grund sehe ich eine solche Forderung sehr skeptisch und hätte mir eine Recherche/Klärung zum Fall gewünscht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17462 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Jobcenter Hamm
AW: WG: Rechtsgrundlagen für Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis beim Jobcenter Hamm [#17462] Sehr geehrtAnt…
Von
Jobcenter Hamm
Betreff
AW: WG: Rechtsgrundlagen für Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis beim Jobcenter Hamm [#17462]
Datum
18. August 2016 12:26
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus Datenschutzgründen keine Stellungnahmen zu Einzelfällen abgeben können. Sollte die/der Betroffene mit der Vorgehensweise unserer Sachbearbeitung nicht einverstanden sein, hat sie/er selbstverständlich die Möglichkeit, sich zwecks Klärung entweder an den Fachvorgesetzten der entsprechenden Sachbearbeitung oder an unsere Ombudsstelle http://www.jobcenter-hamm.de/index.php?id=ihre-anregungen-und-beschwerden zu wenden. Mit freundlichen Grüßen