Datenschutzpanne der EnBW (SWR-Marktcheck) - Meldung - Prüfungsergebnis - Aktenzeichen
1) die zur u.g. Datenschutzpanne erfolgte Meldung der EnBW (ohne personenbezogene Daten),
2) nach Ihrer Bearbeitung, die zur u.g. Datenschutzpanne erfolgte und abgeschlossene datenschutzrechtliche Überprüfung.
Sollte keine Meldung vorliegen, so bitte ich Sie, diese Information als Beschwerde bzw. Hinweis auf eine medial nachvollziehbare Datenpanne der EnBW
zu werten und zu bearbeiten.
3) Ich bitte um Mitteilung des vergegebenen Aktenzeichens.
4) Wieviele (vergleichbare) Datenschutzpannen der EnBW haben Sie in Ihrem System?
Am 21.01.2020 berichtete die SWR-Marktchecksendung
https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/Marktcheck-Reporter-Der-Kampf-gegen-eine-unberechtigte-Stromrechnung,av-o1192368-100.html
u.a. von einem Zuschauerfall; dieser hat auch eine datenschutzrechtliche Relevanz.
Unberechtigt und damit NICHT-ERFORDERLICH teilte die EnBW dem Inkassounternehmen OHNE Einwilligung des Betroffenen diverse personenbezogenen Daten mit.
Das Inkassounternehmen gelangte im konkreten Fall unrechtmäßig in den Besitz diverser personenbezogener Daten.
Die EnBW müsste nach meinem Rechtsempfinden aus eigenem Antrieb den datenschutzrechtlichen Ausgangszustand wieder herstellen; d.h.,
die Löschung der unrechtmäßig gelieferten Daten beim Inkassounternehmen sicherstellen und dies dem Betroffenen schriftlich mitteilen sowie ggf. entstandene Rechtsansprüche ausgleichen.
Erschwerend kommt hinzu, dass ohne Überprüfung der Forderungsberechtigung das Inkassounternehmen seinerseits dem gewerbetreibenden Betroffenen potentiell einen Schufa-Eintrag ankündigte!
Anfrage eingeschlafen
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Datum22. Januar 2020
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21. Februar 2020
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