Datenschutzpanne der EnBW (SWR-Marktcheck) - Meldung - Prüfungsergebnis - Aktenzeichen

1) die zur u.g. Datenschutzpanne erfolgte Meldung der EnBW (ohne personenbezogene Daten),
2) nach Ihrer Bearbeitung, die zur u.g. Datenschutzpanne erfolgte und abgeschlossene datenschutzrechtliche Überprüfung.

Sollte keine Meldung vorliegen, so bitte ich Sie, diese Information als Beschwerde bzw. Hinweis auf eine medial nachvollziehbare Datenpanne der EnBW
zu werten und zu bearbeiten.
3) Ich bitte um Mitteilung des vergegebenen Aktenzeichens.
4) Wieviele (vergleichbare) Datenschutzpannen der EnBW haben Sie in Ihrem System?

Am 21.01.2020 berichtete die SWR-Marktchecksendung
https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/Marktcheck-Reporter-Der-Kampf-gegen-eine-unberechtigte-Stromrechnung,av-o1192368-100.html
u.a. von einem Zuschauerfall; dieser hat auch eine datenschutzrechtliche Relevanz.

Unberechtigt und damit NICHT-ERFORDERLICH teilte die EnBW dem Inkassounternehmen OHNE Einwilligung des Betroffenen diverse personenbezogenen Daten mit.

Das Inkassounternehmen gelangte im konkreten Fall unrechtmäßig in den Besitz diverser personenbezogener Daten.

Die EnBW müsste nach meinem Rechtsempfinden aus eigenem Antrieb den datenschutzrechtlichen Ausgangszustand wieder herstellen; d.h.,
die Löschung der unrechtmäßig gelieferten Daten beim Inkassounternehmen sicherstellen und dies dem Betroffenen schriftlich mitteilen sowie ggf. entstandene Rechtsansprüche ausgleichen.

Erschwerend kommt hinzu, dass ohne Überprüfung der Forderungsberechtigung das Inkassounternehmen seinerseits dem gewerbetreibenden Betroffenen potentiell einen Schufa-Eintrag ankündigte!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Januar 2020
  • Frist
    21. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) die zur u.g. D…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzpanne der EnBW (SWR-Marktcheck) - Meldung - Prüfungsergebnis - Aktenzeichen [#174997]
Datum
22. Januar 2020 11:47
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) die zur u.g. Datenschutzpanne erfolgte Meldung der EnBW (ohne personenbezogene Daten), 2) nach Ihrer Bearbeitung, die zur u.g. Datenschutzpanne erfolgte und abgeschlossene datenschutzrechtliche Überprüfung. Sollte keine Meldung vorliegen, so bitte ich Sie, diese Information als Beschwerde bzw. Hinweis auf eine medial nachvollziehbare Datenpanne der EnBW zu werten und zu bearbeiten. 3) Ich bitte um Mitteilung des vergegebenen Aktenzeichens. 4) Wieviele (vergleichbare) Datenschutzpannen der EnBW haben Sie in Ihrem System? Am 21.01.2020 berichtete die SWR-Marktchecksendung https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/Marktcheck-Reporter-Der-Kampf-gegen-eine-unberechtigte-Stromrechnung,av-o1192368-100.html u.a. von einem Zuschauerfall; dieser hat auch eine datenschutzrechtliche Relevanz. Unberechtigt und damit NICHT-ERFORDERLICH teilte die EnBW dem Inkassounternehmen OHNE Einwilligung des Betroffenen diverse personenbezogenen Daten mit. Das Inkassounternehmen gelangte im konkreten Fall unrechtmäßig in den Besitz diverser personenbezogener Daten. Die EnBW müsste nach meinem Rechtsempfinden aus eigenem Antrieb den datenschutzrechtlichen Ausgangszustand wieder herstellen; d.h., die Löschung der unrechtmäßig gelieferten Daten beim Inkassounternehmen sicherstellen und dies dem Betroffenen schriftlich mitteilen sowie ggf. entstandene Rechtsansprüche ausgleichen. Erschwerend kommt hinzu, dass ohne Überprüfung der Forderungsberechtigung das Inkassounternehmen seinerseits dem gewerbetreibenden Betroffenen potentiell einen Schufa-Eintrag ankündigte!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174997 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174997
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Datenschutzpanne der EnBW (SWR-Marktcheck) - Meldung - Prüfungsergebnis - Aktenzeichen [#174997]
Datum
22. Januar 2020 11:47
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in am 21.01.2020 berichtete die SWR-Marktchecksendung https://www.swrfernsehen.de/mark…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzpanne der EnBW (SWR-Marktcheck) - Meldung - Prüfungsergebnis - Aktenzeichen [#174997]
Datum
9. Juli 2020 14:36
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in am 21.01.2020 berichtete die SWR-Marktchecksendung https://www.swrfernsehen.de/marktcheck/Marktcheck-Reporter-Der-Kampf-gegen-eine-unberechtigte-Stromrechnung,av-o1192368-100.html über diverse Datenschutzverstöße. Bitte informieren Sie mich umgehend über das Ergebnis Ihrer Überprüfung des öffentlich bekannten Vorgangs bzw. über den Stand der Überprüfung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174997 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174997/
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
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Datum
9. Juli 2020 14:36
Status
Warte auf Antwort

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Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Informationsfreiheit Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag vom 22. Januar und 9. Juli 2020. I…
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag vom 22. Januar und 9. Juli 2020. In der Anlage senden wir Ihnen unsere Antwort. Mit freundlichen Grüßen