Genehmigung von Software-Updates durch das Kraftfahrt-Bundesamt

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

Anbei bitte ich um Zugang zu den internen Untersuchungen, Testberichten und deren Ergebnisse bezüglich des von Ihnen genehmigten Software Updates bei einem Mercedes C220 CDI, Euro 5.

Gleichzeitig bitte ich um alle Gutachten zum Thema Software-Update von allen Herstellern bzw. Modellen, welche rechtswidrig Abschalteinrichtungen verbaut haben. (Ergebnisse vor & nach dem Update)

Da Untersuchungen zu dem Ergebnis kamen, dass nach dem Software-Update nicht weniger, sondern mehr Stickoxide freigesetzt werden, bin ich erstaunt, dass dieses Update überhaupt durch das Kraftfahrtbundesamt freigegeben wurde.

Wie ist es überhaupt möglich, dass Urteile des EuGHs und des Bundesverwaltungsgerichts zum Theme Grenzwerte bei NOx nicht beachtet werden?

Zusätzlich möchte ich wissen, welche Strafen den deutschen Automobilunternehmen im Zuge dieser offensichtlich rechtswidrigen Handlung auferlegt wurden?

Um Antwort wird gebeten!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Januar 2020
  • Frist
    25. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anbei bitte ich um …
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Genehmigung von Software-Updates durch das Kraftfahrt-Bundesamt [#175145]
Datum
22. Januar 2020 22:20
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anbei bitte ich um Zugang zu den internen Untersuchungen, Testberichten und deren Ergebnisse bezüglich des von Ihnen genehmigten Software Updates bei einem Mercedes C220 CDI, Euro 5. Gleichzeitig bitte ich um alle Gutachten zum Thema Software-Update von allen Herstellern bzw. Modellen, welche rechtswidrig Abschalteinrichtungen verbaut haben. (Ergebnisse vor & nach dem Update) Da Untersuchungen zu dem Ergebnis kamen, dass nach dem Software-Update nicht weniger, sondern mehr Stickoxide freigesetzt werden, bin ich erstaunt, dass dieses Update überhaupt durch das Kraftfahrtbundesamt freigegeben wurde. Wie ist es überhaupt möglich, dass Urteile des EuGHs und des Bundesverwaltungsgerichts zum Theme Grenzwerte bei NOx nicht beachtet werden? Zusätzlich möchte ich wissen, welche Strafen den deutschen Automobilunternehmen im Zuge dieser offensichtlich rechtswidrigen Handlung auferlegt wurden? Um Antwort wird gebeten!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175145 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kraftfahrt-Bundesamt
GZ 511-180/002#575-Antragsteller/in Antragsteller/in - Antrag nach Informationsfreiheitsrechten Sehr geehrteAntrag…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
GZ 511-180/002#575-Antragsteller/in Antragsteller/in - Antrag nach Informationsfreiheitsrechten
Datum
28. Januar 2020 10:39
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
Eingangsbesttigung_28.01.2020_NAME__NAME.pdf
121,5 KB
smime.p7s
2,6 KB


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Kraftfahrt-Bundesamt
GZ 511-180/002#575-Antragsteller/in Antragsteller/in - Antrag nach Informationsfreiheitsrechten Sehr geehrteAntrag…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
GZ 511-180/002#575-Antragsteller/in Antragsteller/in - Antrag nach Informationsfreiheitsrechten
Datum
18. Februar 2020 15:07
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in das beigefügte Schreiben sende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen