Straßenführung /bAmpel

vor über einem Jahr habe ich mich mit meinem Anliegen schon einmal an Straßen NRW gewandt. Von dort wurde mir letztendlich beschieden, dass die L 358 zwar in der Unterhaltungslast von Straßen NRW ist, Markierungsänderungen im städtischen Bereich aber von Ihnen angeregt werden müssen.

Nun zu meinem Problem: von Köln Rath kommend, auf der Autobahnbrüche vor der Rudolf-Diesel-Str. gibt es immer noch eine Linksabbiegerspur obwohl ein Linksabbiegen hier schon seit Jahren nicht mehr möglich ist. Die Rudolf-Diesel-Str. ist in süd-östlicher Richtung schon vor Jahren zurückgebaut worden und nur noch als Fuß- / Radweg ausgewiesen. Die Einfahrt ist durch Beschilderung gesperrt. Als wozu noch die unnötige Abbiegespur. Mein Vorschlag wäre, durch Ummarkierung die Abbiegespur für die Geradeausfahrer zu markieren und die jetzige Geradeausspur für Rechtsabbieger zu markieren. Im Kreuzungsbereich ist m. E. ausreichend Platz für eine solche Ummarkierung. Eine solche Markierung würde auch den Verkehrsfluss verbessern, es gibt oftmals Rückstau vor der Kreuzung Richtung Porz weil der Linksabbiegerverkehr von Porz Richtung Real auf der Rudolf-Diesel-Str. wegen hohen Verkehrsaufkommen nicht abfließt. Es ist nicht einzusehen, warum der Straßenraum für eine nicht benutzbare Fahrspur herhalten soll.

Noch ein zweites Problem. Radfahrer die den Radweg von der Theodor-Heuss-Straße Richtung Eil benutzen wollen, müssen sich durch ein Drängelgitter quälen. Mit einem normalen Fahrrad ist das ja noch möglich. Nun haben sich mein Sohn und Frau ein Lastenfahrrad mit Kindersitz vorne angeschafft, die Stadt hat das ja auch noch bezuschusst, um damit die Kinder in den Kindergarten zu bringen. Problem ist, mit dem Lastenfahrrad ist das passieren des Drängelgitters nicht mehr möglich. Mit einem Fahrradanhänger für Kindertransport war es mit viel rangieren noch möglich. Der Radweg sollte direkt an der Theodor-Heuss-Straße abgepollert werden, dann wäre auch ein Parken unter den dort vorhandenen Halteverbotsschildern nicht mehr möglich. Übrigens, Autofahrer können von der Fläche vor dem Drängelgitter nur wegfahren, wenn sie einen qualifizierten Rotlichtverstoß begehen.

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  • Datum
    23. Januar 2020
  • Frist
    25. Februar 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
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Betreff
Straßenführung /bAmpel [#175229]
Datum
23. Januar 2020 13:31
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
vor über einem Jahr habe ich mich mit meinem Anliegen schon einmal an Straßen NRW gewandt. Von dort wurde mir letztendlich beschieden, dass die L 358 zwar in der Unterhaltungslast von Straßen NRW ist, Markierungsänderungen im städtischen Bereich aber von Ihnen angeregt werden müssen. Nun zu meinem Problem: von Köln Rath kommend, auf der Autobahnbrüche vor der Rudolf-Diesel-Str. gibt es immer noch eine Linksabbiegerspur obwohl ein Linksabbiegen hier schon seit Jahren nicht mehr möglich ist. Die Rudolf-Diesel-Str. ist in süd-östlicher Richtung schon vor Jahren zurückgebaut worden und nur noch als Fuß- / Radweg ausgewiesen. Die Einfahrt ist durch Beschilderung gesperrt. Als wozu noch die unnötige Abbiegespur. Mein Vorschlag wäre, durch Ummarkierung die Abbiegespur für die Geradeausfahrer zu markieren und die jetzige Geradeausspur für Rechtsabbieger zu markieren. Im Kreuzungsbereich ist m. E. ausreichend Platz für eine solche Ummarkierung. Eine solche Markierung würde auch den Verkehrsfluss verbessern, es gibt oftmals Rückstau vor der Kreuzung Richtung Porz weil der Linksabbiegerverkehr von Porz Richtung Real auf der Rudolf-Diesel-Str. wegen hohen Verkehrsaufkommen nicht abfließt. Es ist nicht einzusehen, warum der Straßenraum für eine nicht benutzbare Fahrspur herhalten soll. Noch ein zweites Problem. Radfahrer die den Radweg von der Theodor-Heuss-Straße Richtung Eil benutzen wollen, müssen sich durch ein Drängelgitter quälen. Mit einem normalen Fahrrad ist das ja noch möglich. Nun haben sich mein Sohn und Frau ein Lastenfahrrad mit Kindersitz vorne angeschafft, die Stadt hat das ja auch noch bezuschusst, um damit die Kinder in den Kindergarten zu bringen. Problem ist, mit dem Lastenfahrrad ist das passieren des Drängelgitters nicht mehr möglich. Mit einem Fahrradanhänger für Kindertransport war es mit viel rangieren noch möglich. Der Radweg sollte direkt an der Theodor-Heuss-Straße abgepollert werden, dann wäre auch ein Parken unter den dort vorhandenen Halteverbotsschildern nicht mehr möglich. Übrigens, Autofahrer können von der Fläche vor dem Drängelgitter nur wegfahren, wenn sie einen qualifizierten Rotlichtverstoß begehen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175229 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175229 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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