Stadtumbau "Neue Mitte Tempelhof"

Was veranlasste den Senat von Berlin bei seinem Beschluss „Vorbereitende Untersuchungen zur Entwicklung des zentralen Bereichs um das Rathaus Tempelhof sowie der angrenzenden Quartiere" von den im Jahr 2006 vom Senat von Berlin beschlossenen Grenzen des Planungsraums "Rathaus Tempelhof" abzuweichen?
Welche wissenschaftliche Methode führte zur Festlegung des Untersuchungsgebietes?
In welchen Medien wurde diese Methode publiziert?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Januar 2020
  • Frist
    25. Februar 2020
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C. Loth
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
C. Loth
Betreff
Stadtumbau "Neue Mitte Tempelhof" [#175285]
Datum
23. Januar 2020 21:07
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Was veranlasste den Senat von Berlin bei seinem Beschluss „Vorbereitende Untersuchungen zur Entwicklung des zentralen Bereichs um das Rathaus Tempelhof sowie der angrenzenden Quartiere" von den im Jahr 2006 vom Senat von Berlin beschlossenen Grenzen des Planungsraums "Rathaus Tempelhof" abzuweichen? Welche wissenschaftliche Methode führte zur Festlegung des Untersuchungsgebietes? In welchen Medien wurde diese Methode publiziert?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen C. Loth Anfragenr: 175285 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175285
Mit freundlichen Grüßen C. Loth
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrte/r C. Loth, Ihre Anfrage wurde an die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen abg…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
WG: Stadtumbau "Neue Mitte Tempelhof" [#175285]
Datum
24. Januar 2020 16:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte/r C. Loth, Ihre Anfrage wurde an die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen abgegeben. Ich bitte Sie, weitere Nachricht von dort zu erwarten. Mit freundlichen Grüßen

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrte/r C. Loth, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen hiermit gerne beantworte. Zu Frage 1): Was v…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Stadtumbau "Neue Mitte Tempelhof" [#175285]
Datum
5. Februar 2020 17:51
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
3,9 KB


Sehr geehrte/r C. Loth, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen hiermit gerne beantworte. Zu Frage 1): Was veranlasste den Senat von Berlin bei seinem Beschluss "Vorbereitende Untersuchungen zur Entwicklung des zentralen Bereichs um das Rathaus Tempelhof sowie der angrenzenden Quartiere" von den im Jahr 2006 vom Senat von Berlin beschlossenen Grenzen des Planungsraums "Rathaus Tempelhof" abzuweichen? Antwort: Von 2016 bis 2018 wurden vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für das Untersuchungsgebiet Rathaus Tempelhof und näheres Umfeld im Bezirk Tempelhof-Schöneberg durchgeführt. Am 25.09.2018 wurde das Stadtumbaugebiet Neue Mitte Tempelhof durch den Senat von Berlin festgelegt. Gemäß § 171b BauGB sind die Grenzen des Stadtumbaugebiets dabei so festzulegen, dass sich die städtebaulichen Maßnahmen zweckmäßig durchführen lassen. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen waren die lebensweltlich orientierten Räumen (LOR) auch Gegenstand der Betrachtung. Allerdings dienen die lebensweltlich orientierten Räumen (LOR) und deren Planungsräume, vorrangig zur Planung, Prognose und Beobachtung demografischer und sozialer Entwicklungen und sind nicht maßgebend für die Abgrenzung städtebaulich begründeter Gebiete. Zu Frage 2): Welche wissenschaftliche Methode führte zur Festlegung des Untersuchungsgebietes? Antwort: Die Vorgehensweise bei der Festlegung des Untersuchungsgebietes basiert auf den Rege-lungen des Baugesetzbuchs. Der Untersuchungsbereich wurde für die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen aufgrund einer ersten Analyse der städtebaulichen Gegebenheiten vor Ort so abgegrenzt, dass im Rahmen der Untersuchungen die zukünftigen Bedarfe und Ziele identifiziert und eine potentielle Verzahnung von Bestand und zukünftiger Entwicklung ermöglicht wird. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurde die Gebietsabgrenzung überprüft und im Sinne des § 171b BauGB für die Festlegung des Stadtumbaugebiets angepasst. Die Gründe hierfür sind im öffentlich zugänglichen Schlussbericht der vorbereitenden Untersuchungen dargestellt (link siehe unten). Zu Frage 3): In welchen Medien wurde diese Methode publiziert? Antwort: Über die Vorgehensweise bei den vorbereitenden Untersuchungen wurde sowohl im Internet-Auftritt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen als auch in mehreren öffentlichen Veranstaltungen informiert. Der Schlussbericht der vorbereitenden Untersuchungen steht auf der Homepage des Stadtumbaugebiets neue Mitte Tempelhof zum Download bereit. Link: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerderprogramme/stadtumbau/Dokumente.8172.0.html Ich hoffe, dass Ihre Fragen damit beantwortet sind und verbleibe mit freundlichen Grüßen