Wieso zahlt man in Deutschland Umsatzsteuer auf Steuern und Umlagen?

Sie erheben Umsatzsteuer auf die Mineralölsteuer, die EEG Umlage und die Stromsteuer.
Auf welcher rechtlichen Grundlage tun sie dies? Eine Steuer oder eine Umlage sind weder eine Dienstleistung noch eine Ware. Wie wird also die Steuer auf eine Ware Umsatzsteuerpflichtig?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Januar 2020
  • Frist
    26. Februar 2020
  • 4 Follower:innen
Jens-Christian Schrader
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sie erheben…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Jens-Christian Schrader
Betreff
Wieso zahlt man in Deutschland Umsatzsteuer auf Steuern und Umlagen? [#175296]
Datum
23. Januar 2020 23:38
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sie erheben Umsatzsteuer auf die Mineralölsteuer, die EEG Umlage und die Stromsteuer. Auf welcher rechtlichen Grundlage tun sie dies? Eine Steuer oder eine Umlage sind weder eine Dienstleistung noch eine Ware. Wie wird also die Steuer auf eine Ware Umsatzsteuerpflichtig?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens-Christian Schrader Anfragenr: 175296 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175296 Postanschrift Jens-Christian Schrader << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jens-Christian Schrader
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; Umsatzsteuer Sehr geehrter Herr Schrader, anliegendes Schreiben mit Anlag…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; Umsatzsteuer
Datum
28. Januar 2020 12:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schrader, anliegendes Schreiben mit Anlage erhalten Sie zur Kenntnis. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag Referat V B 5 Bundesministerium der Finanzen Hinweis: Das Bundesministerium der Finanzen stellt auf seiner Internetseite www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html allgemeine Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) zur Verfügung. Außerdem finden Sie dort auch ein Kontaktformular zum IFG, über das Sie künftige Anträge stellen können. Mit Ihren Anliegen, die kein IFG-Antrag i. S. d. G. sind, können Sie sich gern über gleichen Link an das Bürgerreferat des BMF wenden.

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Bundesministerium der Finanzen
WG: IFG; Umsatzsteuer Dok 2020/0093075 Sehr geehrter Herr Schrader, mit Ihrer E-Mail vom 23. Januar 2020 wenden S…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
WG: IFG; Umsatzsteuer Dok 2020/0093075
Datum
30. Januar 2020 12:50
Status
Sehr geehrter Herr Schrader, mit Ihrer E-Mail vom 23. Januar 2020 wenden Sie sich über das Internetportal www.fragdenstaat.de an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und stellen folgende Fragen: „Sie erheben Umsatzsteuer auf die Mineralölsteuer, die EEG Umlage und die Stromsteuer. Auf welcher rechtlichen Grundlage tun sie dies? Eine Steuer oder eine Umlage sind weder eine Dienstleistung noch eine Ware. Wie wird also die Steuer auf eine Ware Umsatzsteuerpflichtig?“. Gern erhalten Sie hierzu die folgenden Informationen: Die Umsatzsteuer wird bei Lieferungen und sonstigen Leistungen nach dem Entgelt berechnet. Entgelt ist alles, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung aufwendet, um die Leistung zu erhalten, abzüglich der Umsatzsteuer selbst (§ 10 des Umsatzsteuergesetzes). Das Entgelt umfasst somit auch alle im Preis enthaltenen Verbrauchsteuern, wie z. B. die Energiesteuer/Mineralölsteuer. Die Umsatzsteuer wird im Ergebnis auf das komplette Entgelt z. B. für die Stromlieferung erhoben, erfasst also alle Preiselemente des bezogenen Stroms einschließlich der EEG-Umlage und der Stromsteuer. Ein verfassungs- oder steuerrechtlicher Grundsatz, wonach ein versteuerter Betrag nicht noch einmal versteuert werden darf, existiert nicht. Damit ist die Einbeziehung der Verbrauchsteuern in die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer juristisch nicht zu beanstanden. Sie findet außerdem ihre Entsprechung in Art. 73 und 78 der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuer in der Europäischen Gemeinschaft. Besagter Art. 78 schreibt ausdrücklich die Einbeziehung von Steuern, Abschöpfungen und Abgaben mit Ausnahme der Mehrwertsteuer selbst in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer vor. Nachrichtlich: Für das BMF ist es ein sehr wichtiges Anliegen, Ihre Privatsphäre und Ihre persönlichen Daten (nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) zu schützen. Die mit dem 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung, zu der Sie sich in einer FAQ auf der Webseite des BMI weiter informieren können, normiert europaweit einheitliche rechtliche Bedingungen, um diesen Schutz zu gewährleisten. Bitte nutzen Sie die Informationen unter folgendem Link: https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Meta/Datenschutz/datenschutz.html Freundliche Grüße [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>