Sehr geehrter Herr Schrader,
mit Ihrer E-Mail vom 23. Januar 2020 wenden Sie sich über das Internetportal
www.fragdenstaat.de an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und stellen folgende Fragen:
„Sie erheben Umsatzsteuer auf die Mineralölsteuer, die EEG Umlage und die Stromsteuer. Auf welcher rechtlichen Grundlage tun sie dies? Eine Steuer oder eine Umlage sind weder eine Dienstleistung noch eine Ware. Wie wird also die Steuer auf eine Ware Umsatzsteuerpflichtig?“.
Gern erhalten Sie hierzu die folgenden Informationen:
Die Umsatzsteuer wird bei Lieferungen und sonstigen Leistungen nach dem Entgelt berechnet. Entgelt ist alles, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung aufwendet, um die Leistung zu erhalten, abzüglich der Umsatzsteuer selbst (§ 10 des Umsatzsteuergesetzes). Das Entgelt umfasst somit auch alle im Preis enthaltenen Verbrauchsteuern, wie z. B. die Energiesteuer/Mineralölsteuer. Die Umsatzsteuer wird im Ergebnis auf das komplette Entgelt z. B. für die Stromlieferung erhoben, erfasst also alle Preiselemente des bezogenen Stroms einschließlich der EEG-Umlage und der Stromsteuer.
Ein verfassungs- oder steuerrechtlicher Grundsatz, wonach ein versteuerter Betrag nicht noch einmal versteuert werden darf, existiert nicht. Damit ist die Einbeziehung der Verbrauchsteuern in die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer juristisch nicht zu beanstanden. Sie findet außerdem ihre Entsprechung in Art. 73 und 78 der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuer in der Europäischen Gemeinschaft. Besagter Art. 78 schreibt ausdrücklich die Einbeziehung von Steuern, Abschöpfungen und Abgaben mit Ausnahme der Mehrwertsteuer selbst in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer vor.
Nachrichtlich:
Für das BMF ist es ein sehr wichtiges Anliegen, Ihre Privatsphäre und Ihre persönlichen Daten (nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) zu schützen. Die mit dem 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung, zu der Sie sich in einer FAQ auf der Webseite des BMI weiter informieren können, normiert europaweit einheitliche rechtliche Bedingungen, um diesen Schutz zu gewährleisten. Bitte nutzen Sie die Informationen unter folgendem Link:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Meta/Datenschutz/datenschutz.html
Freundliche Grüße
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